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Online-Ratgeber

Wann muss ich die Zusatzversicherung kündigen?

Sie möchten bei der Krankenkasse Ihre Zusatzversicherung kündigen? Es ist wichtig, dass Sie dabei die geltenden Fristen und die nachfolgenden Punkte beachten.

Zusatzversicherung kündigen: Beachten Sie folgende Punkte

  • Wichtig: Kündigen Sie Ihre «alte» Zusatzversicherung erst, wenn der Vertrag mit der «neuen» unter Dach und Fach ist! Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, mit Ihnen einen Zusatzversicherungsvertrag abzuschliessen; sie können neue Verträge ablehnen. Dies tun die Versicherer dann, wenn Sie in ihren Augen ein (zu) grosses Risiko darstellen. So werden beispielsweise Anträge von Menschen, die über 50 sind oder die gewisse Krankheiten durchgemacht haben, oft nicht angenommen.

 


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  • Fristen beachten! In der Regel laufen Zusatzversicherungsverträge über ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eintreffen.
  • Es gibt aber auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufdauer und längeren Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung dort nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vertrag um die festgelegte Dauer. Informieren Sie sich also frühzeitig über die geltende Kündigungsfrist. Gemäss Gesetz (Art. 35a Versicherungsvertragsgesetz) kann eine Zusatzversicherung, auch wenn Sie für länger als drei Jahre abgeschlossen wurde, auf Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres gekündigt werden.
  • Achten Sie beim Abschluss einer Versicherung darauf, dass sie bereits nach einem Jahr gekündet werden kann.
  • Erhöht sich die Prämie bei der Zusatzversicherung, so sind Sie berechtigt die Versicherung innert einer bestimmten Frist zu kündigen. Achtung: Vertraglich vorgesehene Prämienerhöhungen führen nicht zu einer Kündigungsmöglichkeit.

Ob für Sie eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber. Oder schauen Sie unser Erklärvideo mit Sara Stalder:

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