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Politik: Konsumenteninteressen nicht vergessen

Der Konsumentenschutz vertritt in Bern die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Gerade auch bei Themen, die wenig Aufmerksamkeit bekommen, aber trotzdem sehr wichtig sind. Gegner sind oft finanzstarke Wirtschaftsverbände.

«In China ist ein Sack Reis umgefallen»: diesen spöttischen Kommentar liest man oft unter Nachrichten, die von den Lesern als wenig relevant eingestuft werden. Das Umgekehrte gibt es jedoch weit häufiger: Eigentlich wichtige Ereignisse, die es nicht in die Schlagzeilen schaffen. Das gilt auch für manche Themen, für die sich der Konsumentenschutz engagiert. Zurzeit berät das Parlament zum Beispiel über eine Teilrevision des Kartellgesetzes. Sehr gut möglich, dass Sie davon noch nichts gehört oder gelesen haben, obwohl Sie und alle anderen Konsumenten direkt davon betroffen sind.

Konkret geht es um das sogenannte Gaba-Elmex-Urteil. Seit einem Bundesgerichts-Urteil von 2016 muss die Wettbewerbskommission bei besonders schädlichen Arten von Kartellen nicht mehr belegen, dass sich diese auch tatsächlich spürbar auf den Markt ausgewirkt haben. Es genügt der Nachweis, dass sich die beteiligten Unternehmen beispielsweise über Preise, Mengen oder Vertriebsgebiete abgesprochen haben.

Economiesuisse und andere Wirtschaftsverbände wollen dieses Urteil nun wieder rückgängig machen. Gelingt dieses Unterfangen, wären gewisse Kartelle erneut zulässig, insbesondere wenn die beteiligten Unternehmen einen kleinen oder mittleren Marktanteil haben. Dies würde zu weniger Wettbewerb, einer Behinderung von Parallelimporten und in der Folge davon zu steigenden Preisen für uns alle führen. Der Konsumentenschutz bekämpft deshalb im Hintergrund vehement diese Schwächung des Kartellgesetzes.

Das Kartellgesetz ist nur ein Beispiel unter vielen: Der Konsumentenschutz engagiert sich auf politischer Ebene auf breiter Front für die Konsumenten, auch wenn das Thema wenig Resonanz in der Öffentlichkeit erzeugt hat. Derzeit setzten wir uns dafür ein, dass es auf allen Produkten zwingend eine Gewährleistung (im Volksmund: Garantie) von mindestens zwei Jahren gibt oder eine schriftliche Kündigung auch dann gültig ist, wenn ein Unternehmen diese Kündigungsform ausschliesst.

Um die Bedingungen für die Konsumenten zu verbessern, stehen wir im engen Austausch mit den Behörden und den Parlamentarierinnen. Gegner unserer Anliegen sind oft mächtige Wirtschaftsverbände mit viel grösseren personellen und finanziellen Ressourcen. Aber das spornt uns erst recht an.