An den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung können sich Versicherte wenden, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherungsunternehmen in Bezug auf ihre Private Krankheitskostenvollversicherung, Private Pflegepflichtversicherung oder Zusatzversicherung haben. Voraussetzung ist, dass sich das betroffene Versicherungsunternehmen am Schlichtungsverfahren beteiligt. Hier finden Sie eine Liste aller Krankenversicherungsunternehmen, die sich dem Ombudsmannverfahren …
Der Ombudsmann vermittelt zwischen Ihnen und Ihrem privaten Krankenversicherer bei Unstimmigkeiten in den Bereichen Krankheitskostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung sowie Zusatzversicherungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Im Folgenden finden Sie einzelne Themen, mit denen Sie sich an den Ombudsmann wenden können.
Wie beschwere ich mich? Die Beschwerde kann beim Ombudsmann schriftlich per Post oder über die auf dieser Homepage verfügbare Online-Beschwerde eingereicht werden.
Möchten Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung einreichen? Dann habe Sie die folgenden Möglichkeiten: Über die Online-Beschwerde oder per Post.
Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherten hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. eine Ombudsstelle für Angelegenheiten der Privaten Krankenversicherung eingerichtet. Die Ombudsstelle ist auch für Streitigkeiten von Personen mit Versicherungsvermittlern zuständig, soweit es sich um die erfolgte oder versuchte Vermittlung von Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen handelt, sowie für Streitigkeiten mit Versicherungsberatern im …