Lyoness zieht ihre Beschwerde zurück

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Buchs/Zug Lyoness zieht ihre Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Zug zurück, wie die Einkaufsgemeinschaft mit Holdingsitz an der Buchser Bahnhofstrasse diese Woche mitteilte. Das Kantonsgericht hatte im November 2016 das Geschäftsmodell von Lyoness als Pyramiden- oder Schneeballsystem bezeichnet und die Firma im konkreten Fall zu Rückzahlungen von einbezahlten Geldern verpflichtet. Gegen dieses Urteil legte Lyoness Beschwerde beim Obergericht Zug ein – und blitzte ab (W&O vom 21. März). Das Obergericht befand damit zweitinstanzlich, dass das System von Lyoness als unlauteres Schneeballsystem zu qualifizieren ist und dass das ­Lyconet-Vertriebssystem und die Premium-Mitgliedschaft derart zusammenhängen, dass das System als Ganzes als unlauter qualifiziert werden muss.

«Lyoness wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel erheben», sagte damals Adolf Weisskopf, Direktor der Ländergesellschaft Lyoness Suisse GmbH, dem W&O. Lyoness ist nach wie vor überzeugt, dass das Obergericht Zug «Recht willkürlich anwendet und Einkaufsgemeinschaft und Vertriebssystem mit dem UWG völlig vereinbar sind.» Der marginale Streitwert – konkret geht es um 233 Franken – rechtfertige aber kein langwieriges und finanziell aufwendiges Verfahren beim Bundesgericht, so die Begründung für den Rückzug.

Mit dem Verzicht auf den Weiterzug dieses Urteils an das Bundesgericht wird das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug nun rechtskräftig. (ht)