Ärzt­liche Behand­lungs­fehler Das können Patienten tun

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Ärzt­liche Behand­lungs­fehler - Das können Patienten tun

Operierender Arzt. Zeit­druck und Über­müdung erhöhen das Fehler­risiko. © Getty Images / maodesign

Fehler passieren – auch in der Medizin. Patienten steht Entschädigung zu. test.de sagt, über welche Fehler gestritten wurde und wie Sie Behand­lungen über­prüfen lassen.

Medikamente vertauscht, Kompresse nach Operation im Körper des Patienten vergessen, leere Sauer­stoff­flasche bei Beatmungs­patienten verspätet bemerkt: Im kranken­haus­über­greifenden Fehlermeldesystem CIRS („Critical Incident Reporting Systems“) können Mitarbeitende solche Fehler anonym eintragen. Sie werden dann ausgewertet, und Fachleute geben Tipps, wie die Patientensicherheit verbessert werden kann.

Komplett vermeid­bar sind Fehler nicht. Ist bei einer Behand­lung etwas schief­gelaufen, haben Patientinnen und Patienten aber das Recht zu erfahren, was passiert ist. Kein Behand­lungs­fehler im eigentlichen Sinne ist unzu­reichende Aufklärung: Oft informieren Ärzte nicht voll­ständig, korrekt und recht­zeitig über die geplante Behand­lung und ihre Risiken sowie Alternativen dazu. Die Rechts­folge ist jedoch die gleiche wie bei Behand­lungs­fehlern. Kommen Patienten durch einen Behand­lungs­fehler zu Schaden oder haben Ärzte nicht korrekt und recht­zeitig über die Behand­lung aufgeklärt, haben sie grund­sätzlich Anspruch auf Schmerzens­geld und Schaden­ersatz. Die Expertinnen der Stiftung Warentest klären auf und sagen, wie Betroffene vorgehen können.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Horst_Brand am 01.05.2024 um 16:26 Uhr
    Keine Gerechtigkeit ...

    Bei mir trat ein Gehörschaden direkt bei der Untersuchung in einer HNO-Ambulanz auf, und ich wies den behandelnden Arzt auch sofort darauf hin. Ich machte dies am nächsten Tag sofort schriftlich gegenüber der Klinik und meiner Krankenkasse bekannt.
    Trotzdem ist es mir in 2 Jahren nach diversem Schriftverkehr, der einen breiten Ordner füllt, nicht gelungen, den Schaden nachzuweisen und eine Entschädigung zu erhalten. Die Ärztekammer und der Medizinische Dienst erstellen ihr Gutachten nur nach Aktenlage, ohne mit dem Patienten ein Wort gesprochen zu haben und ohne eine weitere Untersuchung. Wie soll da ein sachgerechtes Gutachten zustande kommen? -
    Ich zweifle stark an der Gerechtigkeit dieses Systems.
    Horst Brand

  • A339gh am 16.10.2023 um 00:46 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • A339gh am 16.10.2023 um 00:32 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • schönheit57 am 24.08.2019 um 21:49 Uhr
    Kein Krähe hackt der anderen ein Auge aus !

    Mir ist es 2012 so gegangen, ich musste mich einer HWS OP unterziehen, ich habe Bandscheiben Cage gebraucht. 2 Wochen später ist der Cage wieder nach vorne gekippt, so dass ich nicht mehr richtig schlucken konnte. Erst nach 6 Wochen konnte ich nochmal operiert werde aber anstatt der Chirurg den Cage ersetzt hat, hat Er ihn abgefräst. Das hätte Er nicht tun dürfen laut der Firma die die Cage herstellen. Ich bin nach der OP in eine Titan und Latex Kreuzallergie gefallen und auch in ein Koma. Ich musste mich danach einer neuen HWS OP unterziehen. Es wurde das Material entfernt und mit einem Knochen aus meinem Beckenkamm ersetzt. Meine Titan Werte sind hoch geblieben und ich kann auch keine Titan Ummantelten Tabletten nehmen, da ich sofort darauf reagiere. 2015 wurde mein Fall abgeschmettert mit der Begründung es würde keine Titan Allergie geben, aber ich wurde vor ein paar Wochen eines besseren belehrt.Mein Arzt hat gesagt dass die Titan Allergien immer mehr zunehmen. Wie geht das denn ?