Früher raus aus dem Job Berechnen Sie hier Ihr Gehalt in der Alters­teil­zeit

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Früher raus aus dem Job - Berechnen Sie hier Ihr Gehalt in der Alters­teil­zeit

Entspannter Ausstieg aus dem Job. Mit Alters­teil­zeit ist das möglich. © Adobe Stock / auremar

Arbeitnehmer können Alters­teil­zeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teil­zeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.

Alters­teil­zeit ist für ältere Arbeitnehmer eine Möglich­keit für einen gleitenden Über­gang vom Job in die Rente, die in vielen Betrieben angeboten wird. Die beiden möglichen Varianten, das Block­modell und das Gleich­verteilungs­modell, ermöglichen einen sanften oder schnel­leren Einstieg in die Rente. Denn frühestens mit 63 Jahren können Versicherte von der gesetzlichen Renten­versicherung eine Alters­rente bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Schwerbehinderung.

Mit Alters­teil­zeit über den Betrieb ist aber auch heute noch ein Ausstieg aus dem Job deutlich vor 63 möglich – mit dem sogenannten Block­modell. Einen recht­lichen Anspruch auf Alters­teil­zeit gibt es aber nicht.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.10.2023 um 17:23 Uhr
    Altersteilzeit

    @Gruppe_FIVE: Private Rentenversicherungen können in der Regel auch ausgezahlt werden, wenn noch keine gesetzliche Rente fließt, also auch parallel zu einer Gehaltszahlung in der passiven Altersteilzeit. Bei manchen Verträgen etwa aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist aber die Auszahlung an den Renteneintritt geknüpft.

  • Gruppe_FIVE am 16.10.2023 um 07:58 Uhr
    https://www.test.de/Altersteilzeit-Frueher-raus-au

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unter der Überschrift "Vorteile von Altersteilzeit" des obigen Artikel habe ich eine Nachfrage zum zweiten Absatz "Aber natürlich..." "In der passiven Phase können zu dem keine weiteren Altersvorsorgeleistungen fließen, die an den Renteneintritt geknüpft sind - etwa aus anderen Renten oder Kapitalleistungen". Das bedeutet aus einer vor vielen Jahren abgeschlossenen privaten Rentenversicherung z.B. der Allianz, darf keine Auszahlung erfolgen? Darf sie beitragsfreigestellt werden? Darf sie gekündigt werden?Was ist bei vereinbarten flexiblem Abruf, etwa ab dem 60igsten Lebensjahr.
    In Gesetzen konnte ich nichts finden. Daher wäre ich für eine entsprechende Information dankbar.
    Herzlichen Dank für Ihre Mühe
    Thomas Hentschel (Verbraucherzentrale NRW, Tel.: 0211 - 38 09 245

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2023 um 10:29 Uhr
    Altersteilzeitrechner

    @stefan.berchtold: Das ist korrekt. Der Rechner ist dazu da, damit Sie Ihr Nettogehalt in der Altersteilzeit berechnen können. Dafür spielen die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers keine Rolle, sondern nur diejenigen, die von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden.

  • stefan.berchtold am 19.06.2023 um 11:20 Uhr
    Altersteilzeitrechner

    Der Altersteilzeitrechner berechnet leider nicht die Arbeitgeberanteil für die Rente. Dieser Anteil muss höher als der Arbeitnehmeranteil sein.

  • u.stemler am 04.06.2023 um 00:18 Uhr
    Wenig Hilfreich

    4,90 € (Einzelartikel) für Allgemeinplätze und ein magerer Rechner ist enttäuschend.
    Viele Grüße