![Altersvorsorge für Selbstständige - So regeln Sie Ihre Rente](https://cdn.test.de/file/image/87/19/14cef1d8-c3c7-4cf7-8cdb-36e0925ca227-web/5282841_altersvorsorge-selbststaendige-floristin-f201803052.jpg)
Selbstständige Fitness-Trainer und Floristen haben kein berufsständiges Versorgungswerk. Sie können über die Rentenkasse vorsorgen. © Adobe Stock / Industrieblick
Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige. Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.
Wer selbstständig arbeitet, muss sich in der Regel alleine um seine Altersvorsorge kümmern – ob Malermeister mit großem Betrieb oder selbstständige Softwareentwicklerin. Auch Hebammen, Yogalehrer und Fitnesstrainer gehören dazu, wenn sie nicht fest angestellt sind. Eine Option für viele: die freiwillige Vorsorge über die gesetzliche Rente. Für einige – kraft Gesetz pflichtversicherte – Selbstständige ist das sogar ein Muss. Unser Pro- und Contra-Check hilft bei der Entscheidung, für wen die gesetzliche Rente als Altersvorsorge passt und wer besser nach Alternativen suchen sollte.
Die Rendite kann sich sehen lassen
Es gibt einiges, was die Vorsorge über die gesetzliche Rente auch für Selbstständige interessant macht. So muss sie sich in puncto Rendite bisher nicht verstecken; zumindest wenn man sie mit den durch die Niedrigzinsphase stark gebeutelten ungeförderten Garantierenten der privaten Versicherer vergleicht. Steuererleichterungen machen sie zusätzlich attraktiv. Auch der staatlich geförderten klassischen Rürup-Rente ist sie nicht zwangsläufig unterlegen. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Ein wichtiger Punkt für Selbstständige ist oft, im Notfall an ihr Geld kommen zu können. Das geht bei Einzahlungen in das gesetzliche System nicht.
Rentenbeiträge: Steuervorteile nutzen
Alleinstehende Selbstständige, die freiwillig den Höchstbeitrag im Jahr an die Rentenkasse überweisen, erhöhen ihre Rentenansprüche nach derzeitigen Werten um fast 70 Euro im Monat. Oft können sie einen großen Teil der Beiträge über die Steuer wieder zurückbekommen. Das kann, je nach Jahresgewinn und Einzahlhöhe, zu einer Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr führen.
Alles rund um die Rente auf test.de
Gesetzliche Rente Das sollten Sie wissen
Professionelle Hilfe Rentenberatung im Praxistest
Grundrente Zuschlag bei langen Beitragszeiten
Rente für schwerbehinderte Menschen Früher in den Ruhestand
Betriebsrente Zusammen mit dem Arbeitgeber vorsorgen
Erwerbsminderungsrente Zu krank zum Arbeiten
Im Alter fallen Steuern und Sozialbeiträge an
Allerdings gehen von der gesetzlichen Rente bei gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten später Beiträge von derzeit rund 11 Prozent ab, bei Privatrenten meist nicht. Auch zahlen Rentner auf eine ungeförderte, private Rente meist weniger Steuern. Trotzdem schneidet das gesetzliche System im Vergleich derzeit meist deutlich besser ab.
Pflichtversicherte müssen sich aktiv kümmern
Selbstständige, die automatisch kraft Gesetz versicherungspflichtig sind, müssen sich kümmern und beim Rentenversicherungsträger melden. Tun sie es nicht, kann das später ins Geld gehen. Das Problem: Nicht alle wissen, zu welchen Rentenspezies sie als Selbstständige gehören. Die Abgrenzungen etwa zwischen einem versicherungsfreien Berater oder einem versicherungspflichtigen Trainer sind nicht immer eindeutig. Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, könnte dieses Problem aber bald der Vergangenheit angehören.
Versicherungspflicht für alle
Im Koalitionsvertrag von 2018 haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, eine Altersvorsorge für alle Selbstständigen verpflichtend zu machen. Die soll in der Regel zu einer Rente oberhalb des staatlichen Grundsicherungsniveaus führen. Der Grund: Nicht bei allen Selbstständigen läuft die Altersvorsorge rund. Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2019 kommt zu dem Schluss, dass das aktuelle Rentenniveau bei ihnen deutlich niedriger ist als bei Angestellten. Bei Soloselbstständigen sei die Rentenabdeckung seit Mitte der 2000er Jahre sogar gesunken.
Neues Gesetz soll Altersvorsorge regeln
Wann das Gesetz kommt, ist noch offen. Zwar arbeite man im Bundesarbeitsministerium an einem Entwurf, sagte ein Sprecher auf Anfrage von Finanztest, aber einen konkreten Zeitplan könne man nicht mitteilen. Angedacht ist, die gesetzliche Rentenversicherung als Standardvariante für alle Selbstständigen vorzusehen. Solche, die eine vergleichbare andere insolvenzsichere Vorsorge nachweisen, sollen aus dem gesetzlichen System aussteigen können. Unklar ist auch, ob die neue Vorsorgepflicht für alle gilt, oder nur für jene, die ihre Selbstständigkeit nach Inkrafttreten des Gesetzes aufnehmen.
Nicht auf die neue Altersvorsorgepflicht warten
Die Altersvorsorge aufzuschieben, bis das Gesetz kommt, ist keine gute Idee. Gerade wenn das Geld knapp ist, ist es wichtig, so früh wie möglich zu beginnen. Je länger der Zeitraum, desto mehr kann man auch mit kleineren Beträgen erreichen.
-
- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
-
- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
-
- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.
@Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
(maa)
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?
@wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
(maa)