Rund eine Million Selbstständige sind vom Gesetzgeber zur Altersvorsorge verpflichtet. Die Pflicht beginnt mit Start der Selbstständigkeit und endet, wenn diese aufgegeben wird. Die Vor- und Nachteile sind dieselben wie bei versicherungsfreien Selbstständigen, die sich für eine Pflichtversicherung auf Antrag entscheiden(Antrag auf Pflichtversicherung).
Von Küstenschiffer bis Yogalehrer
Manche Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte können sich zwar von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. Sie müssen dann aber nachweisen, dass sie stattdessen Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Zu den anderen Pflichtversicherten gehören:
- Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer,
- Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer,
- Hebammen und Entbindungspfleger,
- Seelotsen,
- Künstler und Publizisten,
- Hausgewerbetreibende,
- Küstenschiffer,
- Handwerker und Gewerbetreibende wie Bäcker, Optiker oder Friseure, die in die Handwerkerrolle eingetragen sind und bisher noch keine 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt haben,
- Selbstständige ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die nur für einen Auftraggeber tätig sind,
- Landwirte,
- Hausgewerbetreibende wie Verpacker oder Näher.
Rentenkasse meldet sich nicht
Für viele, die kraft Gesetz pflichtversichert sind, gelten die gleichen Beitragsregeln wie bei den Pflichtversicherten auf Antrag. Sonderregeln gibt es für Künstler und Publizisten, Landwirte, Küstenschiffer und Hausgewerbetreibende. So müssen zum Beispiel Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst zahlen. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse.
Zum Problem kann für einige Selbstständige werden, wenn ihnen nicht bewusst ist, dass sie pflichtversichert sind und Rentenbeiträge zahlen müssen; etwa wenn sie als Soloselbstständige über einen längeren Zeitraum nur einen Auftraggeber haben oder ihre Tätigkeit als Berater sehen, die Rentenversicherung sie aber als rentenversicherungspflichtige Lehrtätigkeit ansieht.
Säumniszuschläge fallen an
Die Rentenkasse meldet sich nicht bei den Selbstständigen und fordert sie nicht zur Beitragszahlung auf. Sie müssen schon selbst aktiv werden.
Findet die Behörde nach Jahren zum Beispiel während der Betriebsprüfung eines Auftraggebers heraus, dass ein Selbstständiger hätte zahlen müssen, kann das teuer werden. Bis zu vier Jahre rückwirkend kann die Kasse Beiträge verlangen – und einen happigen Säumniszuschlag obendrauf: 1 Prozent pro angefangenen Monat der Säumnis auf die geschuldeten Beiträge. Beispiel: Auf einen westdeutschen Selbstständigen, der den Regelbeitrag für die Jahre 2016 bis 2019 nachzahlen müsste, käme eine Nachzahlung von insgesamt 33 447 Euro zu. Mehr zu den Beiträgen finden Sie in unserer Tabelle Pflichtversichert auf Antrag.
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@wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.
@Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
(maa)
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?
@wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
(maa)