Alters­vorsorge für Selbst­ständige

Manche sind zur Vorsorge verpflichtet

25

Rund eine Million Selbst­ständige sind vom Gesetz­geber zur Alters­vorsorge verpflichtet. Die Pflicht beginnt mit Start der Selbst­ständig­keit und endet, wenn diese aufgegeben wird. Die Vor- und Nachteile sind dieselben wie bei versicherungs­freien Selbst­ständigen, die sich für eine Pflicht­versicherung auf Antrag entscheiden(Antrag auf Pflichtversicherung).

Von Küstenschiffer bis Yoga­lehrer

Manche Freiberufler wie Ärzte oder Rechts­anwälte können sich zwar von der Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Renten­versicherung befreien. Sie müssen dann aber nach­weisen, dass sie statt­dessen Mitglied in einem berufs­stän­dischen Versorgungs­werk sind. Zu den anderen Pflicht­versicherten gehören:

  • Lehrer und Erzieher ohne versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer,
  • Pflege­personen ohne versicherungs­pflichtige Arbeitnehmer,
  • Heb­ammen und Entbindungs­pfleger,
  • Seelotsen,
  • Künstler und Publizisten,
  • Hausgewer­betreibende,
  • Küstenschiffer,
  • Hand­werker und Gewer­betreibende wie Bäcker, Optiker oder Friseure, die in die Hand­werk­errolle einge­tragen sind und bisher noch keine 18 Jahre lang Pflicht­beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben,
  • Selbst­ständige ohne versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer, die nur für einen Auftrag­geber tätig sind,
  • Land­wirte,
  • Hausgewer­betreibende wie Verpacker oder Näher.

Rentenkasse meldet sich nicht

Für viele, die kraft Gesetz pflicht­versichert sind, gelten die gleichen Beitrags­regeln wie bei den Pflichtversicherten auf Antrag. Sonder­regeln gibt es für Künstler und Publizisten, Land­wirte, Küstenschiffer und Hausgewer­betreibende. So müssen zum Beispiel Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst zahlen. Die andere Hälfte über­nimmt die Künst­lersozialkasse.

Zum Problem kann für einige Selbst­ständige werden, wenn ihnen nicht bewusst ist, dass sie pflicht­versichert sind und Rentenbeiträge zahlen müssen; etwa wenn sie als Solo­selbst­ständige über einen längeren Zeitraum nur einen Auftrag­geber haben oder ihre Tätig­keit als Berater sehen, die Renten­versicherung sie aber als renten­versicherungs­pflichtige Lehr­tätig­keit ansieht.

Säum­niszuschläge fallen an

Die Rentenkasse meldet sich nicht bei den Selbst­ständigen und fordert sie nicht zur Beitrags­zahlung auf. Sie müssen schon selbst aktiv werden.

Findet die Behörde nach Jahren zum Beispiel während der Betriebs­prüfung eines Auftrag­gebers heraus, dass ein Selbst­ständiger hätte zahlen müssen, kann das teuer werden. Bis zu vier Jahre rück­wirkend kann die Kasse Beiträge verlangen – und einen happigen Säum­niszuschlag oben­drauf: 1 Prozent pro ange­fangenen Monat der Säumnis auf die geschuldeten Beiträge. Beispiel: Auf einen west­deutschen Selbst­ständigen, der den Regelbeitrag für die Jahre 2016 bis 2019 nach­zahlen müsste, käme eine Nach­zahlung von insgesamt 33 447 Euro zu. Mehr zu den Beiträgen finden Sie in unserer Tabelle Pflichtversichert auf Antrag.

25

Mehr zum Thema

25 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2020 um 15:02 Uhr
    Private Rentenversicherungen und Krankenkassenbeit

    @wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
    www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0

  • WSTORZ am 30.11.2020 um 14:20 Uhr
    Private Rentenversicherungen und Krankenkassenbeit

    Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.08.2020 um 13:40 Uhr
    Beitragsbemessung Krankenversicherung im Alter

    @Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
    www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
    (maa)

  • Max.Headroom am 31.08.2020 um 13:16 Uhr
    Krankenversicherung der Rentner

    Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
    Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.08.2020 um 10:43 Uhr
    Freiwillige Einzahlungen Beamte

    @wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
    www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
    (maa)