Das spricht dafür
Flexible Einzahlungshöhe. Sie können zwischen Mindest- und Höchstbeitrag frei wählen, wie viel Sie in einem Jahr einzahlen möchten. Für 2020 heißt das: mindestens 1 004,40 Euro und höchstens 15 400,80 Euro im Jahr.
Unterbrechung. Sie können, etwa wenn das Geld knapp wird, die freiwillige Versicherung wieder beenden.
Zahlung aufschieben. Beiträge für ein Jahr können Sie noch bis zum 31. März des Folgejahres zahlen.
Das spricht dagegen
Keine Erwerbsminderungsrente. Allein mit freiwilligen Beiträgen können Sie keine Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente oder auf Rehabilitationsleistungen erwerben. Hier brauchen Sie auch immer Pflichtbeiträge.
Keine Grundrente. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen zählen nicht für einen Anspruch auf die neue Grundrente.
Einschränkung bei Frührente.
Zeiten mit freiwilligen Beiträgen gelten nur dann für eine vorzeitige Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren, wenn Sie außerdem mindestens 18 Jahre pflichtversichert waren.
Kein Riester. Sie haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung und können nur über einen versicherungspflichtigen Ehepartner riestern.
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- Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
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- Viele Selbstständige sorgen mit einer Rürup-Police steuerlich gefördert fürs Alter vor. Doch nur 2 von 23 Angeboten in unserem Rürup-Renten-Vergleich sind gut.
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- Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
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Kommentarliste
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@wstorz: Die Krankenkassenbeiträge sind nicht Thema dieses Artikels. Hier geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung. Informationen über die Krankenkassenbeiträge der Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentner finden Sie unter dem nachstehenden Link. (PH)
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
Auch auf die Leistungen privater Rentenversicherungen wird meines Wissens der für alle Einnahmen (auch Mieten, Zinsen, Dividenden, kapitalisierte Direktversicherungen etc.) obligatorische KV-Beitrag der Gesetzlichen KV bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die privaten Renten sind lediglich steuerlich begünstigt, weil ja auch eigene Beiträge geleistet wurden oder wie bei der Rürup-Rente hohe Steuervorteile direkt im Jahr der Beitragszahlung gewährt werden.
@Max.Headroom: In unserem Artikel zu den Sozialabgaben im Alter finden Sie auch eine Darstellung zur Beitragsbemessung der Einkünfte von Pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
(maa)
Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kommt dann später eventuell auch in den Genuss der "Krankenversicherung der Rentner" - was keine eigene Versicherung ist, sondern ein besonders günstiger Tarif der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Können Sie dazu bitte mal etwas schreiben, also wie die Bedingungen sind, um da reinzukommen, Unterschiede zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft was die Beiträge betrifft, etc...?
@wohnparkahe: Unter dem folgenden Link finden interessierte Beamte einen Artikel zu den freiwilligen Einzahlungen, der auch ihre Belange behandelt:
www.test.de/Gesetzliche-Rente-Freiwillig-einzahlen-lohnt-auch-fuer-Selbststaendige-5137866-5137871/
(maa)