Amazon Echo und Echo Dot Die Gadgets von Amazon im Test

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Amazon Echo und Echo Dot - Die Gadgets von Amazon im Test

© Amazon

Ein Sprach­assistent, der vieles kann: Amazon Echo bestellt auf Zuruf gewünschte Artikel online bei Amazon, liest Hörbücher vor, spielt Musik ab und sucht etwa eine Zugverbindung heraus. Wer entsprechende Produkte sein eigen nennt, kann auch die Haus­technik per Zuruf steuern. test.de hat jetzt geprüft, wie hilf­reich und diskret der elektronische Butler ist. So viel vorweg: Höflich antworten und moderne Heizungs­thermostate einstellen kann das Gadget, verschwiegen ist es eher nicht.

Kleines oder großes Echo

Amazon bringt mit Echo (Preis: ca. 180 Euro) und Echo Dot (Preis: 60 Euro) zwei Einkaufs- und Alltags­helfer auf den Markt, die auf Fragen und Anweisungen reagieren. Dafür benötigen sie eine Internet­verbindung über WLan. Einge­richtet und angepasst werden sie über die Alexa-App auf dem Smartphone. Beide Modelle bleiben mit ihren integrierten Mikrofonen stets ansprech­bar. Auf Zuruf an den integrierten Sprach­assistenten, von Amazon Alexa genannt, kaufen sie online ein, streamen Hörspiele und Musik aus dem Internet oder recherchieren Zugverbindungen, Wetter­vorhersagen und dergleichen. Der einzige Unterschied zwischen beiden Geräten: Echo ist auch ein Bluetoothlaut­sprecher – wenn auch ohne Akku­betrieb –, der kleine Echo Dot hat nur einen schmalbandigen Laut­sprecher integriert.

Kein Klangwunder

Der größere Echo klingt ganz passabel. Hörbücher und Antworten sind gut verständlich. Musik dagegen klingt etwas dumpf. Der kleine Echo Dot entspricht klang­lich in etwa dem, was aus PC-Gehäusen tönt. Er verzerrt schon bei geringer Laut­stärke und scheint selbst mit der synthetischen Alexa-Stimme über­fordert. Über einen Audio­ausgang (3,5 Milli­meter Klinken­buchse) oder per Bluetooth können Nutzer jedoch einen Aktivlaut­sprecher oder eine Stereo­anlage ansteuern und damit den Klang aufbessern.

Sprach­assistent mit Verständ­nisproblemen

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Nutzer können das Akti­vierungs­wort ändern.

Echo und Echo Dot haben jeweils sieben konzentrisch um den oberen Gehäuserand ange­ordnete Mikrofone. Eine Taste auf der Gehäuse­oberseite schaltet sie aus oder in den Standby. Zum Aufwecken aus dem Standby genügt ein Fingertipp auf eine weitere Taste oder aber der Zuruf des Akti­vierungs­wortes: Voreinge­stellt ist „Alexa“, das können Nutzer über die Alexa-App auf Smartphone oder Tablet in „Amazon“ oder „Echo“ ändern, weitere Weck­rufe, etwa „Schatzi“, sind nicht möglich. Selbst bei Stör­geräuschen wie Musik reagierten Echo und Echo Dot verläss­lich auf das Akti­vierungs­wort. Vorgegebene Sprach­befehle etwa für die Lautstärke­regelung oder das Stellen des Timers erkannten die Geräte praktisch immer.

Die Sprach­assistenz funk­tioniert nicht reibungs­los: Häufig kommt statt der erwarteten Antwort nur der Hinweis „Ich habe die Frage nicht verstanden“. Erschöpfend beant­worteten sie zum Zeit­punkt des Tests die Frage nach dem amtierenden Präsidenten der USA „Das ist derzeit Barack Obama, die Nach­folge tritt im Januar 2017 Donald Trump an“. Auf Fragen etwa zur deutschen Basketball­liga hörten wir jedoch häufig: „Das gehört genau zu den Dingen, die ich nicht weiß“. Nicht selten gab es unbrauch­bare Antworten wie „Mond­phase 23“. Ein Butler aus Fleisch und Blut hätte uns mit dem Hinweis auf den kommenden Voll­mond besser bei der Planung eines romantischen Diners geholfen.

„Licht an“ und schon wirds im Wohn­zimmer hell

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So genannte Skills erweitern den Funk­tions­umfang der Geräte.

Am interes­santesten dürften die so genannten Skills sein. Diese Fähig­keiten steuern vor­erst einige ausgewählte Geräte von Firmen wie Honeywell, Netatmo, Philips oder tado. Momentan regeln sie auf Zuruf vor allem die Temperatur beziehungs­weise die Raumbe­leuchtung. Aus dem Sessel sagt man dann nur noch: „Alexa schalte das Licht in Wohn­zimmer an.“ Nutzer müssen in einem ersten Schritt ihr bestehendes Konto etwa für das Beleuchtungs­system von Philips mit der Alexa-App verknüpfen. Wer vertraut im Umgang mit Apps und dem Einrichten von Accounts ist, wird sich daran nicht stören.

Das bieten Echo und Dot

Mittels Sprach­steuerung können Nutzer beispiels­weise:

  • Hörspiele abspielen, wenn der Nutzer einen Account bei Audible hat.
  • Musik über Bluetooth vom Smartphone und von einem Streaming­dienst hören.
  • Die Laut­stärke ändern.
  • Termine und Aufgaben­listen des eigenen Google Kalenders verwalten.
  • Timer oder Weck­funk­tion nutzen.
  • Den Video­ton von Nach­richten­seiten wie etwa spiegelonline oder tages­schau anhören.
  • Wetter­informationen einholen.
  • Vernetzte Geräte im Haushalt steuern.
  • Bei Amazon einkaufen.

Kein Warenkorb, kein Preis­vergleich

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Nur mit Amazon-Account.

Voraus­setzung für Einkäufe auf Zuruf ist ein Kunden­account bei Amazon. Das muss nicht zwingend der kosten­pflichtige Prime-Account sein. Doch mit dem rufen Echo und Echo Dot Musik und Hörspiele besonders komfortabel ab. Alternativ können Nutzer ihren Account bei TuneIn oder Spotify hinterlegen und Musik von dort abrufen. Der Amazon-Account wird während der Installation des Gerätes über die Alexa-App einge­richtet. Nur dort kaufen Echo und Echo Dot ein. Kurz nach „Alexa, bestelle Taschentücher“ kommt ein Vorschlag wie „Das Top-Sucher­gebnis für Taschentücher der Marke ..., soll ich kaufen?“ Ein einfaches Ja löst die Bestellung aus. Eine Sammel­bestellung für mehrere Artikel, also das einfache befüllen des Amazon-Warenkorbes, neben den Taschentüchern etwa auch noch Zahnpasta, ist allerdings nicht möglich. Nutzer müssen Alexa nach­einander Produkt für Produkt einzeln akti­vieren. Es fehlen auch ein Preis­vergleich und alternative Angebote.

Auch der Fernseher darf bestellen

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Sprach­einkauf sichern.

Einkaufen darf nicht nur der Inhaber der bei Amazon hinterlegten Bezahl­möglich­keit. Vielmehr kann jeder, der sich im Raum befindet, beliebig Waren über den Account des angemeldeten Benutzers kaufen. Das muss man mögen, schließ­lich könnten Freunde dem Gast­geber einen Streich spielen wollen und Kinder trotz elterlicher Weisung Verbotenes bestellen. Für Betroffene gar nicht amüsant: In den USA löste ein Fernsehbe­richt über das Bestellen eines Puppen­hauses unzäh­lige Bestel­lungen eben dieses Puppen­hauses aus – Amazons Sprach­assistenten standen in diesen Fällen nahe beim Fernseher und werteten den Bericht als Kauf­wunsch. Schutz davor ist möglich, mindert aber den Komfort: Nutzer können mit der Alexa-App auf ihrem Smartphone die Funk­tion „Sprach­einkauf“ abschalten. Nicht ganz so sicher ist der optionale Pass­wort­schutz. Einmal einge­richtet, fragt Alexa vor jeder Bestellung nach dieser 4-stel­ligen Geheim-PIN – und erwartet eine laut und deutlich gesprochene Antwort.

Diskretion ist Neben­sache

Mit Echo und Echo Dot holen sich Nutzer praktisch eine Wanze in die Wohnung, die Sprach­befehle und Fragen der Nutzer auf Amazon-Server im Internet sendet. Weil biome­trische Daten wie die eigene Stimme zunehmend Pass­wörter ersetzen, sehen wir es als bedenk­lich an, wenn Stimm­beispiele als Tonaufzeichnung ins Internet gehen. Das ist derzeit allerdings ein Problem aller Systeme zur Sprach­erkennung – auch der von Apple, Google und Microsoft. Echo und Echo Dot senden außerdem die Geräte-IDs, beispiels­weise des verbundenen Smartphones, und die Login-Daten für das Kunden­konto an Amazon. Und natürlich wissen die genutzten Streaming­dienste, welches Hörbuch beziehungs­weise welcher Musik­titel gerade bei ihren Kunden läuft. Diese Informationen würde ein echter Butler wohl nicht preis­geben.

Alexa lauscht und speichert

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Aufnahme läuft.

Die größten Bedenken, dass Nutzer nämlich über die einge­bauten Mikrofone ständig belauscht werden, können wir zerstreuen. Zumindest in der geprüften Version (Gerätesoftware: 4172; Alexa-App: Client 1.24.690.0, Bridge-Version 1.16.4.5) senden die Geräte aufgenom­mene Sprache erst, nachdem das Akti­vierungs­wort erkannt wurde. Allerdings reagieren Echo und Echo Dot auf Sprach­fetzen, die ähnlich wie das Akti­vierungs­wort klingen. Außerdem speichert die Alexa-App getreulich, was für Fragen und Weisungen sie empfing und spielt sie über die App erneut ab. Wegen dieser Sprach­aufzeichnungen wurde ein Amazon Echo in den USA bereits als „Zeuge“ in einem Mord­fall aufgerufen. Getreu dem Motto: „Alles was Sie Alexa sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“ Kritisch ist auch Funk­tion „WLan-Pass­wort zu Amazon über­tragen“. Sie erleichtert zwar die Einrichtung weiterer Einkaufs­hilfen von Amazon, doch ein WLan-Pass­wort gehört nicht auf fremde Server. Immerhin ist diese Funk­tion im Auslieferungs­zustand von Echo und Dot inaktiv. Wir raten, sie nicht zu akti­vieren.

Fazit

Noch ist der Nutzen von Amazon Echo und Echo Dot beschränkt, da bisher nur wenige Unternehmen mit Amazon koope­rieren. Der kleine Echo Dot ist vor allem ein Einkaufs- und Alltags­helfer, der größere Echo auch ein Unterhalter – mit der Wieder­gabe von Musik und Hörspielen. Per Sprach­steuerung kaufen diese Geräte bei Amazon ein, beant­worten auf Basis einer Internetrecherche Fragen und steuern einige wenige Smart Home Geräte. Ein normales Amazon Kunden­konto ist Pflicht, ein Amazon Prime-Konto empfehlens­wert. Preisrecherche und Alternativ­angebote gehören nicht zum Repertoire von Alexa: Beim Einkauf auf Zuruf müssen Nutzer den Vorschlag von Amazon akzeptieren. Bedenk­lich: Mit jeder Anweisung und Frage gehen Stimm­proben und weitere Daten an Amazon. Sich so an ein Unternehmen zu binden, müssen die Nutzer von Echo und Dot schon mögen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Seychellen20 am 20.07.2017 um 12:00 Uhr
    @ Passivtoter

    Der von Ihnen zitierte, filmische Beitrag, welcher als "Dokumentarfilm" bei Utube eingestellt wurde, wurde von der Firma "klagemauer.tv" hergestellt.
    Dahinter steht der Automechaniker und selbsternannte Diktator Ivo Sasek.
    Hierzu gibt es einen kurzen, aufklärenden Beitrag des mdr:
    http://www.ardmediathek.de/tv/Exakt/Der-Drahtzieher-hinter-Klagemauer-TV/MDR-Fernsehen/Video?bcastId=7545124&documentId=41067918

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2017 um 12:27 Uhr
    Elektrosmog

    @Passivtoter: Tipps zur Reduzierung der Strahlenbelastung und Erklärungen zur Wirkweise von Mobilfunk und anderer Quellen elektromagnetischer Felder finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/mobilfunk_node.html
    Auf Horror-Verschwörungstheorien und Symptome wie den "Ausfall des Zentralnervensystems" (offenbar umkehrbar) und der "totalen Verklumpung des Blutes" müssen Sie aber beim BfS verzichten. (Bu)

  • Passivtoter am 15.04.2017 um 09:58 Uhr
    Passivtoter

    Halte von all dem Mist nichts. Ist nur Bespassung von allen die sonst nichts besseres zu tun haben.
    Nur noch eine Quelle die einen Dauerbestrahlt. Und dann jammert jeder dass er Krebs hat und die passiv Bestrahlten können sich nicht wehren. Aber irgendwann wird man krank und dann beschäftigt man sich damit.
    Und dann noch im Schlafzimmer und die Kinderentwicklung wird gut gestört. Und der Staat verheimlicht das alles. Es gibt schon Ländern in denen Elektrosensibilität als Krankheit anerkannt ist und Bundesnetzagentur hat es schon für Schulen in einigen Ländern empfohlen kein WLAN zu nutzen etc.
    Will niemanden vorschreiben das nicht zu nutzen aber einfach mal einschränken und sich mal wieder sozial von Angesicht zu Angesicht zu unterhalten. Wer schafft es denn noch 1 Tag ohne Handy auszukommen.
    Falls es jemand interessiert ist hier Link zu "Mobilfunk - Die verschwiegene Gefahr"
    Einfach mal um sich mehr Gedanken zu machen.
    https://www.youtube.com/watch?v=DrFCIdb8c0E

  • halsbandschnaepper am 16.01.2017 um 13:54 Uhr
    Re: Ständiges Belauschen?

    Naja der Möglichkeiten wären viele. Zum Beispiel könnte das Gerät nur bei bestimmten Worten wie "Bombe" oder so aufzeichnen. Auch könnte es z.B. so programmiert sein dass es "Extras" nachts sendet oder nur etwa ein Mal im Monat. Theoretisch könnte es auch dann senden wenn es längere Zeit keine Geräusch vernommen hat und davon ausgeht dass niemand im Haus ist. Der Möglichkeiten sind viele. Zudem gehe ich davon aus dass das Gerät automatisch Firmware-Updates bekommt. Es könnte ja später noch ein Firmware mit "Terror-Schutz" bekommen... Ich kann mir so gar nicht vorstellen dass so eine Möglichkeit nicht von interessierten Gruppen genutzt wird...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.01.2017 um 12:49 Uhr
    Ständiges Belauschen?

    @ halsbandschnaepper: Es ist richtig, dass gut ein verschlüsselter Datenverkehr nicht mitgelesen werden kann. Das war auch bei Amazon Echo und Echo Dot so. Dennoch sprechen Indizien für unsere Aussage: Sollte ein Gerät auch bei scheinbarer Inaktivität mitschneiden, müsste die Größe des nach der Aktivierung gesendeten Datenpakets entsprechend der Länge der Pausen und dem Umfang der in den Pausen geführten Gespräche variieren. Dieses Verhalten konnten wir nicht feststellen. Die gesendete Datenmenge war bei jeder Anfrage etwa gleich groß. (Bu)