Arbeits­kleidung Diese Regeln gelten für den Arbeits­platz

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Arbeits­kleidung - Diese Regeln gelten für den Arbeits­platz

Mit Helm und Brille: Je nach Tätig­keit ist eine bestimmte Arbeits­kleidung vorgeschrieben. © Getty Images / Maskot

Firmen müssen bei der Kleidung von Mitarbeitenden Arbeits­schutz- und Hygiene­vorschriften beachten. Wir erklären, was noch an Kleider­vorschriften im Job gilt.

Wann darf der Chef Kleider­vorschriften machen?

Zu kurze Hosen, zu saloppe Sandalen, zu viel Haut – Streitig­keiten um die Kleidung am Arbeits­platz landen nicht selten vor Gericht. Dabei gelten einige klare Grund­sätze.

Arbeits­schutz und Hygiene­vorschriften

„In manchen Berufen ist bestimmte Kleidung zum Schutz der Arbeitnehmer oder aus hygie­nischen Gründen vorgeschrieben“, sagt Ulrike Fuchs, Fach­anwältin für Arbeits­recht. Dazu gehören beispiels­weise Gehör­schutz und Schnitt­schutz­hose, die Forstarbeite­rinnen vor der Motorsäge schützen. Kranken­pfleger tragen spezielle Hemden und Hosen, die mit Körperflüssig­keiten der Patienten in Berührung kommen können und deshalb häufig gewaschen werden.

Für Schutz­kleidung ist der Arbeit­geber zuständig

Ist die Schutz­kleidung gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeit­geber sie den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen und sich um die Reinigung und Pflege kümmern.

Betriebsrat darf mitbestimmen

Sind Angestellte bei der Arbeit keinen besonderen Gefahren ausgesetzt, sind sie bei der Wahl der Kleidung freier. Unternehmen können aber Anweisungen zum äußeren Erscheinungs­bild machen. Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser ein weitreichendes Mitbestimmungs­recht.

Strengere Regeln bei Kunden­kontakt

Je mehr Kunden­kontakt Angestellte haben, desto eher kann die Firma Vorgaben machen. „Wer nur Kollegen zu Gesicht bekommt, darf eher Turn­schuhe und Jeans anziehen als ein Vertriebs­mit­arbeiter,“ so Fuchs. Das gilt auch im Home­office: Auch in Video­telefonaten mit Kunden müsse man sich an den Kleidungs­stil der Firma halten, sagt die Arbeits­recht­lerin. Das betrifft aber nur den sicht­baren Bereich. Business-Outfit und bequeme Pantoffeln passen bei der mobilen Arbeit also zusammen.

Eine Frage der Unter­nehmens­kultur

Auch die Unter­nehmens­kultur spielt eine Rolle. Bei Start-ups sind T-Shirt und Mütze häufig kein Problem, ein Bank­haus stellt andere Anforderungen an das Erscheinungs­bild seiner Angestellten. 

Von Blaumann bis Tattoos: Was auf Arbeit erlaubt ist

Arbeits­kleidung - Diese Regeln gelten für den Arbeits­platz

© Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Ein Blaumann dient meist nur dem Schutz der darunter­liegenden Alltags­kleidung vor Verschmut­zung, nicht aber vor Gefahren. In dem Fall muss ihn die Firma nicht bezahlen.

Selbst für Unter­wäsche können Vorschriften gelten, wenn sie durch helle Kleidung durch­scheint. So darf eine Firma Mitarbeite­rinnen, die Sicher­heits­kontrollen am Flughafen durch­führen, einen roten BH unter der weißen Bluse verbieten.

Für die Fingernägel kann eine Maximallänge fest­gelegt sein, wenn das der Sicherheit oder der Hygiene dient, etwa in der Küche oder im OP-Saal.

Ein Schutz­helm ist auf Baustellen in der Regel Pflicht. Auch Feuerwehr­leute oder Forstarbeiter müssen ihn tragen.

Den Umgang mit sicht­baren Tattoos regeln für Beamte Gesetze und die zugehörigen Ausführungs­ver­ordnungen. In der Privatwirt­schaft kommt es auf die Branche und die Unter­nehmens­kultur an.

Ein gehobener Kleidungs­stil ist in edlen Hotels und Theatern üblich. Solche Betriebe können von ihren Mitarbeitern verlangen, sich entsprechend zu kleiden.

Aufreizende Kleidung wie kurzer Rock, Hotpants, weit aufgeknöpftes Hemd sind nicht über­all zulässig. Je nach allgemeinem Erscheinungs­bild im Unternehmen kann der Arbeit­geber Vorgaben machen, nicht zu viel Haut zu zeigen.

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© Adobe Stock / AboutLife

Kurze Hose im Büro – das kann die Chefin verbieten. Dann darf der Raum im Sommer aber nicht zu heiß sein.

Flipflops sind am Arbeits­platz nur dann akzeptabel, wenn die Unter­nehmens­kultur entsprechend locker ist.

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© Getty Images

Arbeits­kleidung von der Steuer absetzen

Typische Berufs­kleidung und deren Reinigung dürfen Sie als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen, sofern Sie die Kosten dafür mindestens zum Teil selbst tragen. Weitere Voraus­setzung: Die Kleidungs­stücke müssen typisch für den ausgeübten Beruf und eine private Verwendung so gut wie ausgeschlossen sein. Das ist etwa bei einer Bluse mit aufgenähtem Firmenlogo oder dem Blaumann eines Mechatronikers der Fall. Das weiße T-Shirt einer Kranken­pflegerin oder die Sport­schuhe eines Briefträgers werden dagegen nicht anerkannt, da ihre Besitzer sie auch in ihrer Frei­zeit tragen könnten. Wird private Kleidung im Dienst verschmutzt oder beschädigt, sind aber die Kosten für Reinigung oder Reparatur absetz­bar.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.07.2022 um 11:31 Uhr
    Bund - Problem mit Sicherheitsschuhen

    @groegsy: Leider können wir dazu nicht wirklich etwas sagen. Grundsätzlich gilt: Soweit Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben ist, hat sie der Arbeitgeber oder Dienstherr zu finanzieren. So folgt es aus § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html. Ob das auch für im Einzelfall aus persönlichen Gründen nötige Zusatzausrüstung wie orthopädische Einlagen gilt, vermögen wir nicht einzuschätzen. Möglicherweise ist danach zu entscheiden, ob normale Einlagen, wie sie Arbeitnehmer oder Beamte in ihren privaten Schuhen verwenden, zum Einsatz kommen oder ob aus Sicherheitsgründen besondere und womöglich eigens für den Zweck zugelassene Ausrüstung nötig ist.

  • groegsy am 20.07.2022 um 11:27 Uhr
    Bund - Problem mit Sicherheitsschuhen

    Seit August 2021 gibt es ein Problem mit der Ausstattung von Sicherheitsschuhen.
    Wurden Einlagen, Sicherheitsschuhe bzw. deren erfordrlichen Zurichtung bisher vom Bund übernommen ... werden sie jetzt nur noch bei drohender und vorhandener Erwerbsminderung bezahlt.
    Da Hohl-Senk-Spreizfüsse, akkut entzündeter Fersensporn und selbst eine Beckenschieflage oder Skoliose nicht zu einer Erwerbsminderung führen - werden alle Anträge auf Einlage, Sicherheitsschuhe und deren Zurichtungen abgelehnt.
    Verweis erfolgt auf die Krankenkassen, dass diese zur Verfügung stellen. Dort bekommt man aber nur 2 Einlagen für die privaten Schuhe pro Jahr bezahlt.
    Der Arbeitgeber muss keine Sichherheitsschuhe mit "persönlichen krankheitsbedingten Anpassungen" zur Verfügung stellen.
    Also wer zahlt jetzt meine am Arbeitsplatz ständig zu tragenden Sicherheitsschuhe?

  • kochi am 20.12.2020 um 01:17 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.