Arbeits­recht Anspruch auf Urlaub in der Ferien­zeit?

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Diese Frage erreicht uns immer wieder: „Stimmt es, dass ich als Vater eines Kindes unter 14 Jahren ein Anrecht habe, meinen Urlaub in den Schul­ferien zu nehmen?“

Die Antwort: Sie haben kein Recht, aber einen Anspruch auf Bevor­zugung, wenn der Chef den Urlaub einteilt. Das Bundes­urlaubs­gesetz verlangt, dass Vorgesetzte soziale Aspekte berück­sichtigen. Sie müssen also jene Mitarbeiter bevor­zugen, die am meisten auf die Ferien­zeit angewiesen sind, vor allem Eltern schul­pflichtiger Kinder.

Anders als viele glauben, gibt es keine Alters­grenze von zum Beispiel 14 Jahren. Es gibt aber auch andere soziale Aspekte, zum Beispiel wenn ein Kollege nur in den Schul­ferien Urlaub mit seiner Part­nerin machen kann, weil deren Chef ihr nur in dieser Zeit freigibt. Bei Kolleginnen und Kollegen, die gerade aus einer Kur kommen und direkt danach Urlaub möchten, sieht das Gesetz sogar vor, dass die Firma ihrem Wunsch entsprechen muss.

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