Arbeits­recht Wann Ihnen Sonder­urlaub zusteht

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Arbeits­recht - Wann Ihnen Sonder­urlaub zusteht

Hoch­zeit. Für den Tag der Trauung kann es Sonder­urlaub geben. © plainpicture / Marie Docher

Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür nicht zwingend Urlaubs­tage abzwa­cken. Es kann Sonder­urlaub geben, also eine bezahlte Frei­stellung – wann dies infrage kommt.

Die Part­nerin bringt ein Kind zur Welt, ein Umzug aus betriebs­bedingten Gründen steht an, ein naher Verwandter stirbt – wer an solch einem Tag nicht zur Arbeit kommen kann und möchte, muss dafür keinen Urlaubs­tag nehmen. Denn der reguläre Urlaub dient der Entspannung. Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer können statt­dessen bezahlten Sonder­urlaub beantragen. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) geregelt. Sie müssen bei Bezahlung frei­gestellt werden, wenn sie unver­schuldet nicht zur Arbeit erscheinen können, weil sie vorüber­gehend verhindert sind. Konkrete Anlässe nennt der Gesetzes­text allerdings nicht. Hinzu kommt: Arbeit­geber können in ihrem Betrieb die Gültig­keit des Paragrafen eingrenzen oder voll­ständig aufheben.

Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, wann es in der Regel wie viel Sonder­urlaub gibt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2021 um 10:59 Uhr
    Im Arbeitsvertrag kein Anspruch auf SU

    @Buje1: Ist es für einen Arbeitnehmer unmöglich oder nicht zumutbar, zur Arbeit zu kommen, hat er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können dieses Recht aber eingrenzen oder ausschließen. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, dass Sie keinen Sonderurlaub im Todesfall naher Angehöriger haben, so gilt das, was im Arbeitsvertrag steht.

  • Buje1 am 08.10.2021 um 09:16 Uhr
    Im Arbeitsvertrag kein Anspruch auf SU

    Hallo
    Bei mir im Arbeitsvertrag ist der Sonderurlaub geregelt. So bekomme ich zB kein Sonderurlaub im Todesfall der Eltern. Was zählt für mich ?Das BGB oder der Arbeitsvertrag?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.11.2020 um 21:37 Uhr
    Pflegeunterstützungsgeld / nahe Angehörige

    @fragerin: Die gesetzliche Grundlage zu unserer Aussage finden Sie in § 44a SGB XI i.V. mit §§ 3 und 7 Pflegezeitgesetz.
    Einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 44a Abs. 3 SGB XI haben alle Beschäftigten, die für diesen Zeitraum weder Entgeltfortzahlung von der Arbeitgeberin, noch Kranken- oder Verletztengeld bekommen. Wer zum Kreis der Beschäftigten gehört, steht in § 7 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes. Das sind Arbeitnehmende, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Und die Aussage, dass zum Kreis der zu pflegenden Angehörigen auch Partner einer eheähnlichen gehören, steht wieder in § 7 Pflegezeitgesetz:
    www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
    (maa)

  • fragerin am 05.11.2020 um 19:26 Uhr
    Kurz­zeit­pflege­zeit - nahe Angehörige

    "Kurz­zeit­pflege­zeit. Als nahe Angehörige gelten Groß­eltern, Eltern, Geschwister, Ehepartner, einge­tragene Lebens­partner sowie Partner einer eheähnlichen Lebens­gemeinschaft."
    Verwirrenderweise wurde mir beim Anruf bei meiner zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, unverheiratete Lebensgefährten wären nicht zur Beantragung der Kurzpflegezeit bzw. zum Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes berechtigt. Falsch oder richtig???

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2020 um 10:13 Uhr
    Hochzeit

    @antimatter: Die Regelung des BGB § 616 findet generell Anwendung, kann aber vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. Schweigt der Arbeitgeber zu diesem Paragrafen, dann gilt, was im Gesetz steht. (AK)