Assistent für Digitalwährungs­handel Achtung, Identitäts­klau!

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Wer ein Jobangebot als „Assistent/in im Digitalwährungs­handel“ bekommt und Zahlungen an Dritte weiterleiten soll, sollte es auf keinen Fall annehmen.

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) warnt davor, ein Jobangebot als „Assistent/in im Digitalwährungs­handel“ anzu­nehmen. Es stamme angeblich von der Baaker Invest GmbH, die sie aber nicht verfasst habe. Es handele sich um einen Identitäts­diebstahl. Über das Konto des oder der „Assistent/in“ sollen Zahlungen an Dritte weitergeleitet werden. Ohne Erlaubnis der Bafin ist das strafbar. Solche Fake-Jobs wurden früher auch schon als „Treu­hand­assistent/in“ annonciert.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentestel

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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