Augen

Recht­liche Hintergründe

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Nahrungs­ergän­zungs­mittel und ergänzende bilanzierte Diäten sind recht­lich anders geregelt als Medikamente.

Nahrungs­ergän­zungs­mittel

Sie gelten als Lebens­mittel, müssen nicht in Studien erprobt und zugelassen werden. Die Anmeldung beim Bundes­amt für Verbraucher­schutz und Lebens­mittel­sicherheit (BVL) reicht. Werbeangaben zu Krankheiten sind verboten; gesund­heits­bezogene Slogans nur erlaubt, wenn die Europäische Lebens­mittel­behörde Efsa sie bewil­ligte. Bewertungen für sechs Mittel.

Ergänzende bilanzierte Diäten

Sie zählen recht­lich zu den Lebens­mitteln, unterliegen der Diät-Verordnung und richten sich an spezielle Patienten. Die Krankheit ist auf der Packung konkret zu nennen. Sonst ähnliche Regeln wie für Nahrungs­ergän­zungs­mittel. Firmen müssen sie beim BVL anmelden, eine Zulassung gibt es nicht. Es liegen nur teil­weise Studien zur Wirk­samkeit vor. Bewertungen für drei Mittel.

Medikamente

Unterliegen dem Arznei­mittel­gesetz, dienen „zur Heilung, Linderung oder Verhütung“ von Krankheiten und brauchen eine Zulassung. Die deutsche oder europäische Arznei­mittel­behörde prüft, ob klinische Studien an Patienten die Qualität, Wirk­samkeit und Sicherheit belegen. Infos zu Arzneien bei der feuchten Form der Augenkrankheit AMD.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Whitchqueen am 08.11.2017 um 19:42 Uhr
    Wenig Einsicht 😎

    Dieser Testbericht bringt nicht wirklich etwas Licht ins Dunkle. Eine Aneinanderreihung von frei verfügbaren Erklärungen aus der ARED Studie und die als "wenig sinnvoll" eingestuften Präparate. Die Ratschläge fallen sehr dürftig aus. Der ganze Artikel erinnert mehr an eine Lückenbüßerfunktion, als an einen fundierten Testbericht. Sehr schade....😩

  • Herbstzeitlose23 am 27.04.2017 um 22:47 Uhr
    Und ich dachte immer, bei Ihnen gäb's Infos

    Ehrlich gesagt, ich finde die Berechnung dieses Artikels unseriös. Und wenn ich länger darüber nachdenke, ist eigentlich schon die Kurzinformation im freien Bereich eine Falschmeldung.
    Alles, was wichtig wäre, erfährt man hier NICHT!!! Um meine Wut in etwas spaßige Kanäle zu lenken, sage ich's mit Goethe - und spare mir das "Fack ju": Hier steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor.
    Michael.bestlers Kritik kann ich mich inhaltlich nur VOLL anschließen; und Kommentare, die ihrem Gefühl, hier hereingelegt worden zu sein, wohl ein wenig deutlicher Ausdruck verleihen, einfach zu löschen (siehe Sommerblüte), ist m.E. auch keine Lösung.
    Vielleicht löschen Sie statt dessen Ihre Überschrift, die den Menschen suggeriert, sie würden hier erfahren "was hilft"!!! Oder auch nur einen Hinweis erhalten, was vielleicht am ehesten helfen könnte. Das hier geht gar nicht!
    Herbstzeitlose23

  • Sommerblüte am 12.01.2017 um 19:36 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.08.2016 um 11:12 Uhr
    ARED Studien

    @michael.bestler: Zum Zeitpunkt unserer Marktanalyse für die Produktauswahl fanden wir im deutschen Markt kein Präparat, das in der Zusammensetzung und Dosierung exakt den ARED-Studien entspricht.
    Ob und welche Präparate eingesetzt werden, sollte grundsätzlich immer in enger Abstimmung mit dem Augenarzt entschieden werden.
    Die ARED-Studien belegen ggf. einen Nutzen nur in bescheidenem Ausmaß und in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium, festzustellen durch genaue Netzhautdiagnostik. (Sa/PF)

  • michael.bestler am 08.08.2016 um 09:50 Uhr
    Welche Präparate helfen lt ARED?

    Welche bei uns erhältlichen Präparate entsprechen den in den ARED-Studien getesteten Zusammensetzungen? 9 hier erhältiche Präparate kommentieren Sie mit "wenig sinnvoll", weisen im - sehr kurzen - Artikel zu ARED darauf hin, dass die Wirksamkeit für einige Zusammensetzungen belegt wurde, nicht aber welche Präparate dieser entsprechen. Genau das ist aber doch für die Betroffenen wichtig und interessant.