Schritt 1: Eigenen Bedarf prüfen
Der letzte Infekt kam dreimal zurück, Sie haben Schlafprobleme oder Ihr Rücken macht schlapp? Die Kinder tanzen Ihnen auf der Nase herum oder die Beziehung zum Partner oder der Partnerin kriselt? Dann ist es vielleicht Zeit für eine Kur.
Schritt 2: Beratung in Anspruch nehmen
Individuellen Rat und Hilfestellung beim Ausfüllen des Kurantrags bieten bundesweit rund 1 000 Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerks. Alternativ können Sie sich an private Anbieter wenden. Beraterinnen und Berater informieren über Therapieangebote und Kliniken, zum Beispiel über die Größe der Einrichtungen und über ihre Behandlungsschwerpunkte. Das spielt bei der Auswahl eine entscheidende Rolle (siehe Schritt 4). Im Beratungsgespräch geht es aber nicht nur um Formalien. Beraterinnen und Berater haben ein offenes Ohr für die Nöte gestresster Väter und Mütter – und reichen ihnen bei Bedarf auch mal ein Taschentuch, um die Tränen zu trocknen. Außerdem helfen sie beim Einreichen des Antrags und gegebenenfalls beim Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse. Die Beratung ist kostenlos.
Tipp. Über die nächstgelegenen Beratungsstellen informiert das Müttergenesungswerk. Derzeit bieten viele von ihnen Termine per Telefon an.
Schritt 3: Attest vom Arzt
Bitten Sie Ihren Arzt um die Verordnung einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme. Die Formulare hat er in der Praxis. Gesundheitliche Probleme sind die Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Kur, die Krankenkasse prüft aber auch, welche spezifischen Schwierigkeiten sich aus der Elternrolle ergeben. Schildern Sie Ihrem Hausarzt deshalb, mit welchen Problemen Sie im Alltag zu kämpfen haben: Etwa mit der Doppelbelastung, die Arbeit und Kindererziehung mit sich bringt, oder dem Druck, unter dem Sie als Alleinerziehende stehen. Auch eine Trennung oder der Todesfall eines Angehörigen sind Gründe für eine Kur, die der Arzt in der Verordnung eintragen kann. Dort kann er auch angeben, dass die Klinik eine Spezialisierung haben soll, etwa auf Atemwegserkrankungen.
Hat Ihr Kind eigene Erkrankungen, die behandelt werden sollen, braucht es ein eigenes Attest vom Kinder- oder Facharzt.
Tipp: Im Web können Sie sich das Attest-Formular für eine Vorsorgekur oder Reha schon mal anschauen.
Schritt 4: Wahlrecht ausüben
Wenn Sie eine Kur beantragen, dürfen Sie eine Klinik Ihrer Wahl angeben. Kurkliniken sind auf verschiedene Erkrankungen spezialisiert, haben unterschiedliche Angebote und Schwerpunkte. Außerdem gibt es große und kleinere Kliniken, konfessionelle und solche, die sich in der Nähe des Wohnorts befinden, sowie andere, die ganz weit weg sind. Es gibt Einrichtungen, in denen sich nur Mütter aufhalten, und solche, in denen sowohl Mütter als auch Väter untergebracht sind. Auch der Ort spielt für viele Eltern eine Rolle. Mutter-Kind-Kuren werden unter anderen an der Ostsee, an der Nordsee, am Bodensee und im Schwarzwald angeboten. Machen Sie sich Gedanken darüber, wo Sie am besten aufgehoben sein könnten.
Schritt 5: Kinder mitnehmen
Kinder können ihre Mutter oder ihren Vater zur Kur begleiten, wenn etwa ihre Betreuung zu Hause nicht gewährleistet werden kann. Sie müssen selbst keine gesundheitlichen Probleme haben. Aber auch sie können während der Kur behandelt werden, wenn sie ein eigenes Attest vorlegen. Für mitreisende Kinder gibt es eine Altersgrenze von 12 Jahren. Ausnahmsweise dürfen sie bis zu einem Alter von 14 Jahren mitfahren. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenzen.
Mitreisende Kinder werden ihrem Alter entsprechend betreut. Es gibt zahlreiche Freizeitangebote wie Sportkurse und Ausflüge in die Umgebung. Schulpflichtige Kinder sind während des Kuraufenthalts von der Schule beurlaubt. Allerdings bieten die Kliniken schulbegleitenden Unterricht an, damit keine größeren Lücken entstehen.
Schritt 6: Attest einreichen
Nach dem Arztbesuch reichen Sie die ausgefüllte Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Vielen Kassen reicht das, ein gesondertes Antragsschreiben ist oft nicht mehr nötig. Die Entscheidung über Ihren Antrag sollte die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen treffen. Fällt sie positiv aus, kann es bald losgehen (siehe Schritt 7). Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, haben Sie die Möglichkeit, dieser Entscheidung zu widersprechen. Ein Widerspruch führt in den meisten Fällen zum Erfolg.
Schritt 7: Kur antreten
Hat Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt, haben Sie einige Monate Zeit, sie anzutreten. Die Frist steht in der Bewilligung. Am Kurort angekommen, sollten Sie alles mitnehmen, was Ihnen helfen könnte, dem Alltag wieder besser standzuhalten: Anwendungen, Sport, Seminare, Gruppengespräche. Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur dauern in der Regel drei Wochen. Einen erneuten Antrag zu stellen, ist in der Regel erst vier Jahre nach der letzten Kur möglich.