Auto­versicherung Raserei nur grob fahr­lässig

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Auto­versicherung - Raserei nur grob fahr­lässig

Nicht jeder Raser verliert den Versicherungs­schutz. © Getty Images / Adobe Stock (M)

Ein Porsche fährt 140 Stundenkilo­meter, wo 70 erlaubt sind. Es kommt zum Unfall. Trotzdem sagt das Gericht: Die Auto­versicherung muss zahlen. Die Versicherungs­experten der Stiftung Warentest erklären, wie die Richter zu dieser Entscheidung kommen, und worin der Unterschied zwischen „grobe Fahr­lässig­keit“ und „Vorsatz“ besteht.

Gericht sieht keinen Vorsatz

Im Jahr 2014 rast ein heute 48-Jähriger mit seinem Porsche 911 viel zu schnell über eine Land­straße in Nord­rhein-West­falen. Obwohl nur 70 Stundenkilo­meter erlaubt sind, steuert er das Fahr­zeug mit 140 Stundenkilo­metern in eine Rechts­kurve, kommt auf die Gegen­spur und kollidiert mit einem entgegen­kommenden Wagen. Pors­chef­ahrer und Unfall­gegner werden schwer verletzt. Der nagelneue Porsche erleidet einen Totalschaden. Trotz des Manö­vers muss der Versicherer Generali dem Pors­chef­ahrer 82 000 Euro zahlen. Das Ober­landes­gericht München entschied: Der Mann habe zwar „Mist gebaut“, aber weder an einem Auto­rennen teil­genommen noch den Porsche mit seinem riskanten Fahr­stil beschädigen wollen – beides hätte ihn den Versicherungs­schutz gekostet (Az. 10 U 500/16).

Voll­kasko­versicherung zahlt nur bei Fahr­lässig­keit

Der Fahrer hatte bei der Generali für den Porsche eine Premium-Voll­kasko­versicherung abge­schlossen. Ihr Schutz gilt allerdings nur bei Schäden, die durch Fahr­lässig­keit entstanden sind. Es kam zum Rechts­streit, weil die Versicherung ihm die Erstattung verweigerte. Deshalb musste das Ober­landes­gericht München entscheiden und dabei vor allem die Frage klären, ob der Pors­chef­ahrer mit seinem Manöver grob fahr­lässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Vorsatz oder grobe Fahr­lässig­keit?

Grobe Fahr­lässig­keit und Vorsatz voneinander abzu­grenzen, ist nicht immer einfach. Grob fahr­lässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt. Beispiele dafür sind das Über­fahren einer roten Ampel oder eines Stopp­schildes oder das Fahren unter Alkohol­einfluss. Mit Vorsatz handelt, wer etwas bewusst und willentlich tut, etwa einen Schaden willentlich herbeiführt.

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