BKR Rechts­anwälte Auf Mandanten­fang unter Prokon-Anlegern

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BKR Rechts­anwälte - Auf Mandanten­fang unter Prokon-Anlegern

Wenig Auftrieb dürfte die Inter AG Anlegern der ehemaligen Wind­firma Prokon GmbH beim Durch­setzen von Ansprüchen geben. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Rechts­anwalt Philipp Wolfgang Beyer von der BKR Beyer Kilian Rechts­anwälte Part­nerschafts­gesell­schaft mbB aus Jena macht Mitgliedern der „Interes­sengemeinschaft Prokon“ ein zweifelhaftes Angebot: Er will die Anleger, die einst Geld bei der pleite­gegangenen Wind­firma Prokon GmbH angelegt hatten, mithilfe einer Prozess­finanzierungs­gesell­schaft als Mandanten gewinnen.

Vage Erfolgs­aussichten

Im Januar 2020 schrieb er, er habe die Inter AG aus Herisau (Schweiz) über­zeugt, Anleger bei außerge­richt­lichen Ansprüchen zu unterstützen. Sie müssten nur 70, 50 oder 30 Prozent der Anwalts­gebühren tragen und beteiligten im Gegen­zug die Inter mit 10, 20 oder 30 Prozent an der erstrittenen Summe. Wer um 10 000 Euro streite, zahle 505 Euro bis 1 179 Euro – bei vagen Erfolgs­aussichten (siehe Finanztest 1/2020) und nur für außerge­richt­liche Schritte.

Verbindung zwischen Anwalt und Inter AG

Zu denken gibt auch eine Verbindung zwischen Anwalt Beyer und Karin Seidel von der Inter AG. Beyer ist laut Impressum und Handels­register Vorstand der Acivo Prozess­finanzierungs Aktiengesell­schaft, Jena, deren Zweig­nieder­lassung in Zürich Seidel leitete. Beide teilten Finanztest mit, es gebe darüber hinaus keine Verbindung.

Finanztest-Warn­liste: Wir warnen seit 2018 vor BKR, weil sie um Strom- und Gaskunden als Mandanten mit unplausiblen Ansprüchen an Versorger warb.

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