Beamtenrecht Schummeln beim Krankmelden kostet Lehrerin den Job

3

Beamte gelten als unkünd­bar. Bei schweren Verletzungen ihrer Pflichten können sie aber entlassen werden. Das erlebte eine Lehrerin, die sich eine Krankmeldung erschummelte, um die Tochter beim Dschungelcamp in Australien zu besuchen. Die Reise wurde ein sehr teurer Spaß: Am Ende verlor die Lehrerin auch ihre Pensions­ansprüche. Das hat nun auch das Nieder­sächsische Ober­verwaltungs­gericht bestätigt.

Besonderes Disziplinarrecht für Dienst­vergehen

Der Staat und seine Bediens­teten stehen in einem besonderen Treue­verhältnis zueinander. Beamte genießen gewisse Privilegien, die anderen Beschäftigten nicht zuteil werden, wie etwa die staatliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Im Gegen­zug treffen sie Pflichten, die über die von Angestellten hinaus gehen. Sie müssen ihrem Dienst­herrn gegen­über absolut loyal sein und dürfen zum Beispiel nicht streiken. Sobald Beamte ihre Pflichten schuldhaft verletzen, begehen sie ein Dienst­vergehen. Dann unterfallen sie einem besonderen Disziplinarrecht. Denn einfach gekündigt werden können sie nicht.

Tipp: Alles rund um die Kündigung von Nicht-Beamten lesen Sie im Special Jobkündigung.

Reise zum Dschungelcamp nach Krankmeldung

Beamtinnen und Beamte werden in der Regel auf Lebens­zeit ernannt. Wenn sie ihre Dienst­pflichten jedoch schwer verletzen, verlieren sie ihren Job. Das ist kürzlich einer Lehrerin passiert – begleitet von aller­hand Medienrummel. Viktoria Volk hatte ihre Tochter im Jahr 2016 während der Unterrichts­zeit zum Dreh der RTL-Fernseh­show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ nach Australien begleitet. Dafür hatte sie zunächst vergeblich Sonder­urlaub beantragt und sich dann eine Krankmeldung erschummelt. Das kam heraus und hatte ernst­hafte Konsequenzen (zum FAQ Krankmeldung beim Arbeitgeber).

Verfahren endete mit Geld­strafe und Rauswurf

Die Landes­schulbehörde leitete ein Disziplinar­verfahren gegen Viktoria Volk ein und klagte vor dem Verwaltungs­gericht Lüneburg auf Entfernung der Lehrerin aus dem Dienst. Parallel lief ein Straf­verfahren, in dem das Land­gericht Lüneburg die Lehrerin zu einer Geld­strafe verurteilte. Sie hatte ein unrichtiges Gesund­heits­zeugnis abge­geben. Auch die Disziplinarklage ging nicht gut für die 49-Jährige aus: Sie darf nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Indem sie ungerecht­fertigt ihrem Dienst fern­geblieben ist, sei sie nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht geworden, die ihr Beruf erfordern, so das Gericht. Sie habe aufgrund ihres Verhaltens das Vertrauen ihres Dienst­herrn und der Allgemeinheit endgültig verloren. Als Lehrerin ist die Frau nach Auffassung des Gerichts nicht mehr geeignet.

[Update 10. Dezember 2019]: Das Nieder­sächsische Ober­verwaltungs­gericht hat die Klage von Frau Volk gegen die Entscheidung des Verwaltungs­gerichts Lüneburg zurück­gewiesen.

Entlassung führt zum Verlust der Pensions­ansprüche

Die Entlassung aus dem Dienst ist die disziplinarische Höchst­maßnahme. Sie führt auch zum Verlust der Pensions­ansprüche. Neben dem voll­ständigen Verlust des Vertrauens zwischen Dienst­herrn und dem Beamten ist dafür auch entscheidend, ob das Verhalten eines Beamten dem Ansehen des Berufs­beamtentums in der Öffent­lich­keit schadet.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • michael34346 am 28.12.2019 um 17:20 Uhr
    Warum Heuchelei?

    Um den Einzelfall wurde deshalb "so viel Radau" gemacht, weil Fr. Volk während ihrer Krankmeldung öffentliche Interviews aus Australien gegeben hat, die zu berechtigten Nachfragen seitens der Schüler und Eltern geführt haben. Sie hat ihre Schummelei somit selbst offenbart. Was blieb dem Land Niedersachsen anderes als die Einleitung einer Überprüfung dieser Krankmeldung übrig?

  • Klaas51 am 13.12.2019 um 07:40 Uhr
    Beihilfe ist kein Privileg

    Die "staatliche" Beihilfe zur Krankenversicherung ist kein Privileg, das nur Beamte genießen. Es ist der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, den auch alle anderen gesetzlich Versicherten erhalten. Es somit auch keine "staatliche" Beihilfe, sondern der "Arbeitgeber"anteil für Beamte, die bei Bund, Ländern, Gemeinden und (noch) Post, Bahn, Telekom etc. beschäftigt sind oder waren. Staatlich bezuschußt werden allerdings die Renten der "Nichtbeamten".

  • Klaas51 am 13.12.2019 um 07:35 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • ne_sa am 12.12.2019 um 10:49 Uhr
    Heuchelei?

    Ich finde es merkwürdig, dass bei solch einem Einzelfall so viel Radau gemacht wird, wo es doch ein offenes Geheimnis ist, dass viele Beamte mehr oder weniger krankschreiben lassen können, wie sie wollen - eben weil sie mehr oder weniger unkündbar sind.
    Laut Statistik von 2018 sind Beamte im öffentlichen Dienst im Schnitt 38,7 Tage krank im Jahr und dort hat es auch nicht den Anschein, als würden die Dienstherren prüfen, ob das auch seine Berechtigung hat.
    Andererseits kann ich mir vorstellen, dass eben durch dieses Medienereignis die Ämter ein Signal senden wollten, dass nicht doch alles hingenommen wird - zugegeben auch nicht die unauffällgste Idee der Lehrerin gewesen.