Finanztest fragte die Lebensversicherer in Deutschland nach ihren Bedingungen für selbstständigen Berufsunfähigkeitsschutz (SBU) und Angeboten für unsere Modellkunden.
Um eine Aussage über die Qualität der Vertragsgrundlagen treffen zu können, analysieren wir die Versicherungs- und Sonderbedingungen. Dabei arbeiten wir die verbraucherrelevanten Aspekte heraus. Hier leitet uns die Frage: „Welche Regelungen sollte eine aus Verbrauchersicht gute Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten und wie sind diese Regelungen ausgestaltet?“
In der Bewertung gewichten wir Kriterien, die sich bereits in allen Tarifen und auch nahezu identisch finden, niedriger oder gar nicht. Kriterien, die sich etwa auf die Flexibilität des Produktes beziehen, geben wir mehr Gewicht. Gerade wegen der langen Laufzeit des Vertrages sind die Regelungen zur Anhebung der Rentenhöhe, der Verlängerung der Vertragslaufzeit oder zu Zahlungsschwierigkeiten besonders wichtig.
Wichtig ist uns, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlbar bleibt. Insofern begrüßen wir es, wenn über den Kernschutz hinaus angebotene Sonderleistungen (häufig ‚nice-to-have‘) das Produkt nicht aufblähen, sondern optional abschließbar sind. Relativ neue Aspekte lassen wir in der Regel nicht gleich in die Bewertung einfließen. Vor allem dann nicht, wenn es noch sehr unterschiedliche rechtliche Beurteilungen dazu gibt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Definitionen zur Frage, wann bei Teilzeitbeschäftigten Berufsunfähigkeit vorliegt.
Finanztest-Qualitätsurteil
In unser Qualitätsurteil gehen die Urteile über Versicherungsbedingungen und Anträge ein. Wir haben ausgewählte Kriterien bewertet und je nach Bedeutung gewichtet. War ein Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge.
Versicherungsbedingungen (75 %)
Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet altersunabhängig darauf, den Kunden auf einen anderen Beruf zu verweisen und deswegen die Rente zu verweigern.
Sechs-Monats-Prognose. Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.
Rückwirkende Leistung. Lässt sich nicht sofort feststellen, ob ein Kunde berufsunfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Liegt weiter Berufsunfähigkeit vor, zahlt er rückwirkend ab Beginn.
Rückwirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufsunfähigkeit verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rückwirkend oder länger.
Verzicht auf Mitteilung. Der Versicherer verlangt keine aktive Mitteilung bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall.
Nachversicherungsgarantie. Der Schutz kann ohne Gesundheits- und/oder Risikoprüfung bei Anlässen erhöht werden, etwa bei Ausbildungsende, Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung, Höherqualifikation, Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit oder Immobilienerwerb. Manchmal auch ohne Anlass – dies ist oft nur fünf Jahre nach Abschluss möglich. Wir prüften, ob die Erhöhung auch für Verträge mit Risikoausschluss oder -zuschlag gilt und bis zu welchem Alter.
Wir prüften auch, ob eine Vertragsverlängerung bei Anhebung der Regelaltersgrenze gegeben ist (siehe „V“ bei Sonderleistungen).
Erhöhung. Wir haben beispielhaft geprüft, ob innerhalb von zehn Jahren eine Monatsrente von 1 000 Euro auf 2 500 Euro erhöht werden kann.
Berufsüberprüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung (Günstigerprüfung). Dies ist etwa möglich bei Berufswechsel oder -einstieg, zum Teil innerhalb bestimmter „Karrierepakete“ (meist gegen Mehrbeitrag) oder nur für Jüngere und führt bestenfalls zu einem günstigeren Beitrag, wenn das Berufsrisiko geringer eingestuft wird.
Garantierte Leistungsdynamik. Die Rente erhöht sich regelmäßig um den vereinbarten Prozentsatz.
Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten. Diese sollte anlassunabhängig mindestens zwölf Monate betragen und mehrmals möglich sein.
Bewertet wurden zudem folgende Punkte:
- Der Versicherer bietet eine Beitragsdynamik an und lässt das Aussetzen bestenfalls beliebig oft zu.
- Die Beiträge werden auf Antrag während der Leistungsprüfung zinslos gestundet. Der Versicherer befristet einmalig oder verzichtet auf eine Befristung. Er verzichtet auch darauf, den Vertrag zu kündigen oder zu ändern, wenn der Kunde seine Anzeigepflicht schuldlos verletzt hat.
- Der Schutz gilt weltweit, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.
- Erkennt die gesetzliche Rentenversicherung allein aus medizinischen Gründen eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung an, wird dies – teils altersabhängig – als Berufsunfähigkeit gewertet.
- Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit, etwa bei Elternzeit, vorübergehender Arbeitslosigkeit oder dauerhafter Unterbrechung.
- Für den Fall einer Beitragsfreistellung bei Zahlungsschwierigkeiten prüften wir, bis wann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden kann.
- Versicherer zahlt Reise- und Untersuchungskosten, wenn der Kunde im Ausland wohnt und zur Berufsunfähigkeitsprüfung nach Deutschland muss.
Anträge (25 %)
Psychische Erkrankung. Der Versicherer fragt nach ambulanten Behandlungen maximal fünf Jahre zurück.
Bewertet wurden zudem folgende Punkte (nicht in Tabelle aufgeführt):
Der Versicherer fragt nicht nach dem Ergebnis anderswo gestellter Anträge.
Er erklärt in Nähe der Gesundheitsfragen, dass falsche oder unvollständige Antworten zum Verlust des Schutzes führen können.
Fragen zu stationären Krankenhausaufenthalten beziehen sich nur auf die vergangenen zehn Jahre – Fragen zu Arztbesuchen, Erkrankungen, Unfällen, ambulanten Behandlungen oder ambulanten Operationen oder Medikamenten nur auf fünf Jahre (ohne HIV).
Der Versicherer fragt nur nach objektiven Tatbeständen, Krankheiten, Unfällen oder Behinderungen.
Er fragt nicht zeitlich unbegrenzt nach zukünftig geplanten oder angeratenen Behandlungen/Operationen/Kuren sowie nicht nach länger als zwölf Monate zurückliegenden unbehandelten Krankheiten/Beeinträchtigungen.
Jahresbeiträge für unsere Modellkunden (w/m/d)
Die Beiträge für unsere Modellkunden waren nicht bewertungsrelevant, sie dienen der Orientierung.
Wir nennen Beiträge für Nichtraucher. Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburtstag.
Monatliche Berufsunfähigkeitsrente Controller, Alter 30: 2 000 Euro.
Mechatroniker, Alter 25, ein Kind: 1 500 Euro.
Medizinische Fachangestellte, Alter 25: 1 000 Euro.
Student (VWL), Alter 20: 1 500 Euro.
Zahlbeitrag (Netto) und Tarifbeitrag (Brutto)
Das Überschusssystem für die Angaben ist die Beitragsverrechnung. Dabei werden erwirtschaftete Überschüsse auf den Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) angerechnet und reduzieren diesen auf den Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Die Höhe des Nettobeitrags hängt von der Höhe der Überschüsse ab und ist daher keine feste Größe.
Schlichtungsstelle
Verbraucher können bei allen Versicherern im Test bei einem Streit eine kostenlose Schlichtungsstelle nutzen, zum Beispiel die Schlichtungsstelle versicherungsombudsmann.de.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@PeterHuber75: Ja, es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh zu kümmern. Unter Punkt 2 unter Antworten auf die wichtigsten Fragen beziehen wir dazu Stellung.
In jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags.
Ganz wichtig: Gute Bedingungen zur Nachversicherung. Stiegt das Einkommen bei Eintritt in die Arbeitswelt, muss die Höhe der Versicherungssumme unbedingt an das Einkommen angepasst werden.
Hallo, mach es Sinn, schon als Student (8. Semester Medizin) eine BU Vers. (1000€ für 46/34€ Dynamik 3%) abzuschließen, damit man später sich ohne erneute Gesundheitsprüfung nachversichern kann?
MfG
PH
@SammyJenkins: Zur Klarstellung: Wer Altersrente bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen mehr aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Verträge für Berufsunfähigkeitsschutz laufen manchmal bis zum 67. Lebensjahr, oft enden sie früher. Werden hingegen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) und gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen, gilt die private Berufsunfähigkeitsrente nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente.
Bei freiwillig Krankenversicherten berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach ihrem Einkommen. Zum Einkommen zählt auch eine Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag im Fall einer Berufsunfähigkeit sollte bei der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente mit berücksichtigt werden. Genauso, wie Beiträge zur Altersvorsorge.
Sie schreiben in Ihrem Test:
Auf eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente fallen bei pflichtversicherten Kassenmitgliedern keine Beiträge an.
Nur bei den wenigen freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Dazu gehören auch die Rentenzahlungen im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Das ist mMn irreführend. Korrekt ist, dass die Altersrentner überwiegend pflichtversichert sind. Bezieher einer BU-Rente sind in den meisten Fällen aber noch nicht gleichzeitig Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und damit oft freiwillig gesetzlich versichert und müssen auf den Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den vollen KV-Beitrag ihrer Krankenkasse zzgl. Pflegepflichtversicherung (ohne AG Beteiligung also rund 20 %) abführen. Die versicherte Rente sollte demnach immer ca. 20 % höher sein als der Bedarf aus Lebenshaltungskosten und zusätzlicher Altersvorsorge (Entfall Rentenversicherungsbeitrag!)
@mfolz: Wenn Sie jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an die Anbieter aus unserem Test mit dem Qualitätsurteil "Sehr gut" zu wenden. Fordern Sie ein Angebot zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation an. Schicken Sie dem Anbieter unsere Checkliste "Den richtigen Vertrag finden" und lassen Sie sich diese ausfüllen. So lässt sich überprüfen, ob das Ihnen vorliegende Angebot in allen wichtigen Punkten verbraucherfreundliche Klauseln verwendet:
www.test.de/bu-checkliste
Zu zukünftigen Testveröffentlichungen informieren wir ca. 1 Monat im Voraus über die Heftvorschau:
www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau