Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 67 Berufs­unfähigkeits­versicherungen freischalten

Hier finden Sie Informationen über unser Test­vorgehen sowie über nicht in den Vergleich einbezogene Versicherungen.

Im Test

Finanztest fragte die Lebens­versicherer in Deutsch­land nach ihren Bedingungen für selbst­ständigen Berufs­unfähigkeits­schutz (SBU) und Angeboten für unsere Modell­kunden.

Um eine Aussage über die Qualität der Vertrags­grund­lagen treffen zu können, analysieren wir die Versicherungs- und Sonderbedingungen. Dabei arbeiten wir die verbraucherrelevanten Aspekte heraus. Hier leitet uns die Frage: „Welche Rege­lungen sollte eine aus Verbrauchersicht gute Berufs­unfähigkeits­versicherung beinhalten und wie sind diese Rege­lungen ausgestaltet?“

In der Bewertung gewichten wir Kriterien, die sich bereits in allen Tarifen und auch nahezu identisch finden, nied­riger oder gar nicht. Kriterien, die sich etwa auf die Flexibilität des Produktes beziehen, geben wir mehr Gewicht. Gerade wegen der langen Lauf­zeit des Vertrages sind die Rege­lungen zur Anhebung der Rentenhöhe, der Verlängerung der Vertrags­lauf­zeit oder zu Zahlungs­schwierig­keiten besonders wichtig.

Wichtig ist uns, dass eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bezahl­bar bleibt. Insofern begrüßen wir es, wenn über den Kern­schutz hinaus angebotene Sonder­leistungen (häufig ‚nice-to-have‘) das Produkt nicht aufblähen, sondern optional abschließ­bar sind. Relativ neue Aspekte lassen wir in der Regel nicht gleich in die Bewertung einfließen. Vor allem dann nicht, wenn es noch sehr unterschiedliche recht­liche Beur­teilungen dazu gibt. Dazu gehören zum Beispiel auch die Definitionen zur Frage, wann bei Teil­zeit­beschäftigten Berufs­unfähigkeit vorliegt.

Finanztest-Qualitäts­urteil

In unser Qualitäts­urteil gehen die Urteile über Versicherungs­bedingungen und Anträge ein. Wir haben ausgewählte Kriterien bewertet und je nach Bedeutung gewichtet. War ein Kriterium nur in Teilen erfüllt, gab es Abzüge.

Versicherungs­bedingungen (75 %)

Verzicht auf abstrakte Verweisung. Der Versicherer verzichtet alters­unabhängig darauf, den Kunden auf ­einen anderen Beruf zu verweisen und deswegen die Rente zu verweigern.

Sechs-Monats-Prognose. Die ­Berufs­unfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraus­sicht­lich sechs Monate“ prognostiziert.

Rück­wirkende Leistung. Lässt sich nicht sofort fest­stellen, ob ein Kunde berufs­unfähig bleibt, wartet der Versicherer sechs Monate mit der Rentenzahlung. Liegt weiter Berufs­unfähigkeit vor, zahlt er rück­wirkend ab Beginn.

Rück­wirkende Leistung für mindestens drei Jahre. Meldet der Versicherte die Berufs­unfähigkeit ­verspätet, zahlt der Versicherer bis zu drei Jahre rück­wirkend oder länger.

Verzicht auf Mitteilung. Der Versicherer verlangt keine aktive Mitteilung bei gesundheitlichen Verbesse­rungen im Leistungs­fall.

Nach­versicherungs­garantie. Der Schutz kann ohne Gesund­heits- und/oder Risiko­prüfung bei Anlässen erhöht werden, etwa bei Ausbildungs­ende, Heirat, Geburt eines Kindes, Gehalts­erhöhung, Höherqualifikation, Auf­nahme einer selbst­ständigen haupt­beruflichen Tätig­keit oder Immobilien­erwerb. Manchmal auch ohne Anlass – dies ist oft nur fünf Jahre nach Abschluss möglich. Wir prüften, ob die Erhöhung auch für Verträge mit Risiko­ausschluss oder -zuschlag gilt und bis zu welchem Alter.

Wir prüften auch, ob eine Vertrags­verlängerung bei Anhebung der ­Regel­alters­grenze gegeben ist (siehe „V“ bei Sonder­leistungen).

Erhöhung. Wir haben beispielhaft geprüft, ob inner­halb von zehn Jahren eine Monats­rente von 1 000 Euro auf 2 500 Euro erhöht werden kann.

Berufs­über­prüfung ohne erneute Gesund­heits­prüfung (Güns­tiger­prüfung). Dies ist etwa möglich bei Berufs­wechsel oder -einstieg, zum Teil inner­halb bestimmter „Karrierepakete“ (meist gegen Mehr­beitrag) oder nur für Jüngere und führt bestenfalls zu einem güns­tigeren Beitrag, wenn das Berufs­risiko geringer einge­stuft wird.

Garan­tierte Leistungs­dynamik. Die Rente erhöht sich regel­mäßig um den vereinbarten Prozent­satz.

Stundung bei Zahlungs­schwierig­keiten. Diese sollte anlass­unabhängig mindestens zwölf Monate betragen und mehr­mals möglich sein.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte:

  • Der Versicherer bietet eine Beitrags­dynamik an und lässt das Aussetzen bestenfalls beliebig oft zu.
  • Die Beiträge werden auf Antrag ­während der Leistungs­prüfung zinslos gestundet. Der Versicherer befristet einmalig oder verzichtet auf eine Befristung. Er verzichtet auch darauf, den Vertrag zu kündigen oder zu ändern, wenn der Kunde seine Anzeige­pflicht schuldlos verletzt hat.
  • Der Schutz gilt welt­weit, auch wenn der Kunde ins Ausland zieht.
  • Erkennt die gesetzliche Renten­versicherung allein aus ­medizi­nischen Gründen eine unbe­fristete Rente ­wegen voller Erwerbs­minderung an, wird dies – teils alters­abhängig – als Berufs­unfähigkeit gewertet.
  • Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt für die ­Anerkennung der Berufs­unfähigkeit, ­etwa bei Eltern­zeit, vorüber­gehender Arbeits­losig­keit oder dauer­hafter Unter­brechung.
  • Für den Fall einer Beitrags­frei­stellung bei Zahlungs­schwierig­keiten prüften wir, bis wann der Vertrag ohne ­erneute Gesund­heits­prüfung ­wieder in Kraft gesetzt werden kann.
  • Versicherer zahlt Reise- und Unter­suchungs­kosten, wenn der Kunde im Ausland wohnt und zur Berufs­unfähigkeits­prüfung nach Deutsch­land muss.

Anträge (25 %)

Psychische Erkrankung. Der Versicherer fragt nach ambulanten Behand­lungen maximal fünf Jahre zurück.

Bewertet wurden zudem folgende Punkte (nicht in Tabelle aufgeführt):

Der Versicherer fragt nicht nach dem Ergebnis anderswo gestellter Anträge.

Er erklärt in Nähe der Gesund­heits­fragen, dass falsche oder unvoll­stän­dige Antworten zum Verlust des Schutzes führen können.

Fragen zu stationären Kranken­haus­auf­enthalten beziehen sich nur auf die vergangenen zehn Jahre – Fragen zu Arzt­besuchen, Erkrankungen, Unfällen, ambulanten Behand­lungen oder ambulanten Operationen oder Medikamenten nur auf fünf Jahre (ohne HIV).

Der Versicherer fragt nur nach objektiven Tatbeständen, Krankheiten, ­Unfällen oder Behin­derungen.

Er fragt nicht zeitlich unbe­grenzt nach zukünftig geplanten oder angeratenen Behand­lungen/Operationen/Kuren sowie nicht nach länger als zwölf Monate zurück­liegenden unbe­handelten Krankheiten/Beein­trächtigungen.

Jahres­beiträge für unsere Modell­kunden (w/m/d)

Die Beiträge für unsere Modell­kunden waren nicht bewertungs­relevant, sie dienen der Orientierung.

Wir nennen Beiträge für Nicht­raucher. Der Vertrag läuft bis zum 67. Geburts­tag.

Monatliche Berufs­unfähigkeits­rente Controller, Alter 30: 2 000 Euro.
Mechatroniker, Alter 25, ein Kind: 1 500 Euro.
Medizi­nische Fach­angestellte, Alter 25: 1 000 Euro.
Student (VWL), Alter 20: 1 500 Euro.

Zahlbeitrag (Netto) und Tarifbeitrag (Brutto)

Das Über­schuss­system für die Angaben ist die Beitrags­verrechnung. Dabei werden erwirt­schaftete Über­schüsse auf den Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) ange­rechnet und reduzieren diesen auf den Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Die Höhe des Netto­beitrags hängt von der Höhe der Über­schüsse ab und ist daher keine feste Größe.

Schlichtungs­stelle

Verbraucher können bei allen Versicherern im Test bei einem Streit eine kostenlose Schlichtungs­stelle nutzen, zum Beispiel die Schlichtungs­stelle versicherungsombudsmann.de.

Warum manche Versicherer nicht im Test sind

Für unseren Test fordern wir die Versicherer auf, uns ihre Bedingungen für den ­Berufs­unfähigkeits­schutz für unsere Modell­kunden zu schi­cken. Wir fragten nach Angeboten für eine selbst­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung. Nicht alle Versicherer machten mit:

Keine Antwort. Ohne Begründung ­erhielten wir kein Angebot von: Concordia Oeco, DEVK, DEVK Eisenbahn, Helvetia, Itzehoer, LVM, Meck­lenbur­gische, ÖSA, Targo, Universa, WWK.

Mit Begründung abge­lehnt. Manche Versicherer nannten uns ihre Gründe für ihre Nicht­teil­nahme an unserem aktuellen Test:

Die Deutsche Ärzte­versicherung ­bietet Schutz nur für Angehörige medizi­nischer Heilberufe. Andere über­arbeiten aktuell ihre Angebote: Münchener Verein, Öffent­liche Versicherung Braun­schweig, Provinzial Rhein­land/Provinzial Nord­West, SV-­Sachsen, SV-Sparkassen Versicherung.

Kein Angebot. Folgende Versicherer ­bieten keine Berufs­unfähigkeits­police (mehr) an: Athora, Direkte Leben, Frank­furter, Ideal, Landes­lebens­hilfe, LPV, Neue Leben, R+V Leben a. G., SDK, VHV (nur über Hanno­versche).

Maklertarif. Nicht geprüft haben wir Spezial­tarife, die nur Versicherungs­makler anbieten.

Kombination mit Alters­vorsorge. Nicht berück­sichtigt haben wir Angebote, die Berufs­unfähigkeits­schutz (BU) mit Alters­vorsorge koppeln, etwa mit einem Fonds­sparplan oder der staatlich geförderten Rürup-Rente.

Die Gründe dafür: Ein Vertrag für Berufs­unfähigkeits­schutz ist kompliziert genug und ein sehr guter BU-Versicherer bietet nicht unbe­dingt die beste Alters­vorsorge. Wer in jungen Jahren abschließt und mit seinem BU-Vertrag flexibel bleiben will, sollte den Vermögens­aufbau davon trennen. Ein mit einer Rürup-Rente kombinierter Vertrag ist in der Regel unflexibler als eine Solo-BU.

Tipp: Kalkulieren Sie die Höhe der Rente so, dass Sie im Versicherungs­fall Ihre Alters­vorsorge weiterzahlen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2024 um 08:58 Uhr
    Studenten und Berufsunfähigkeitsversicherung

    @PeterHuber75: Ja, es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh zu kümmern. Unter Punkt 2 unter Antworten auf die wichtigsten Fragen beziehen wir dazu Stellung.

    In jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags.

    Ganz wichtig: Gute Bedingungen zur Nachversicherung. Stiegt das Einkommen bei Eintritt in die Arbeitswelt, muss die Höhe der Versicherungssumme unbedingt an das Einkommen angepasst werden.

  • PeterHuber75 am 02.06.2024 um 14:20 Uhr
    Berufsunfähigeitsversicherung FT 6/24

    Hallo, mach es Sinn, schon als Student (8. Semester Medizin) eine BU Vers. (1000€ für 46/34€ Dynamik 3%) abzuschließen, damit man später sich ohne erneute Gesundheitsprüfung nachversichern kann?
    MfG
    PH

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2024 um 13:18 Uhr
    Krankenversicherungsbeiträge

    @SammyJenkins: Zur Klarstellung: Wer Altersrente bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen mehr aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Verträge für Berufsunfähigkeitsschutz laufen manchmal bis zum 67. Lebensjahr, oft enden sie früher. Werden hingegen eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) und gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen, gilt die private Berufsunfähigkeitsrente nicht als anrechenbarer Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente.
    Bei freiwillig Krankenversicherten berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach ihrem Einkommen. Zum Einkommen zählt auch eine Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag im Fall einer Berufsunfähigkeit sollte bei der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente mit berücksichtigt werden. Genauso, wie Beiträge zur Altersvorsorge.

  • SammyJenkins am 22.05.2024 um 12:18 Uhr
    Krankenversicherungsbeiträge

    Sie schreiben in Ihrem Test:
    Auf eine private Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeits­rente fallen bei pflicht­versicherten Kassen­mitgliedern keine Beiträge an.
    Nur bei den wenigen freiwil­lig gesetzlich versicherten Rentnern wird die gesamte wirt­schaftliche Leistungs­fähig­keit berück­sichtigt. Dazu gehören auch die Rentenzah­lungen im Rahmen einer privaten Berufs­unfähigkeits­rente.
    Das ist mMn irreführend. Korrekt ist, dass die Altersrentner überwiegend pflichtversichert sind. Bezieher einer BU-Rente sind in den meisten Fällen aber noch nicht gleichzeitig Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und damit oft freiwillig gesetzlich versichert und müssen auf den Gesamtbetrag ihrer Einkünfte den vollen KV-Beitrag ihrer Krankenkasse zzgl. Pflegepflichtversicherung (ohne AG Beteiligung also rund 20 %) abführen. Die versicherte Rente sollte demnach immer ca. 20 % höher sein als der Bedarf aus Lebenshaltungskosten und zusätzlicher Altersvorsorge (Entfall Rentenversicherungsbeitrag!)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.02.2024 um 12:14 Uhr
    Nützliche Checkliste

    @mfolz: Wenn Sie jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an die Anbieter aus unserem Test mit dem Qualitätsurteil "Sehr gut" zu wenden. Fordern Sie ein Angebot zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation an. Schicken Sie dem Anbieter unsere Checkliste "Den richtigen Vertrag finden" und lassen Sie sich diese ausfüllen. So lässt sich überprüfen, ob das Ihnen vorliegende Angebot in allen wichtigen Punkten verbraucherfreundliche Klauseln verwendet:
    www.test.de/bu-checkliste

    Zu zukünftigen Testveröffentlichungen informieren wir ca. 1 Monat im Voraus über die Heftvorschau:
    www.test.de/shop/finanztest-hefte/vorschau