Beim Federbettenkauf muss sich künftig niemand mehr mit irritierenden Bezeichnungen wie „Halbdaunen“ oder „Original-Gänsedaunen“ herumschlagen. Diese veralteten Begriffe gehen auf eine RAL-Gütevereinbarung aus dem Jahre 1932 zurück. Sie sagen einem Verbraucher kaum, was wirklich in der Bettdecke steckt: Bei „Original-Gänsehalbdaunen“ sind es bis zu 85 Prozent Federn. Deshalb gilt ab 1. Januar 2005 nur noch die Europäische Norm DIN EN 12934 als Kennzeichnungsvorschrift. Sie verpflichtet die Hersteller, auf einem Etikett am Federbett die Bestandteile der Füllung prozentual in Zehnerschritten aufzulisten. Der Kunde sieht so auf einen Blick, wie sich die Anteile an Federn und Daunen zusammensetzen. Statt „weiße Original-Gänsehalbdaunen“ wird es dann heißen: weiße neue Gänsefedern und -daunen, Klasse I, 85 Prozent Federn, 15 Prozent Daunen.
Ob die Hersteller die Europa-Norm für Federdecken einhalten, überprüft stichprobenartig die Kontrollgemeinschaft Federn-Siegel. Ist alles korrekt, hängt an der Bettdecke das Warensiegel „Traumpass“.
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