![Bildungsurlaub absetzen - Wie das Finanzamt Ihren Urlaub mitbezahlt](https://cdn.test.de/file/image/98/62/f4d6c856-de89-476b-94b9-8630232f3348-web/6013178_weiterbildung-auf-reisen-a2306.jpg)
Bildungsreise. So eine Auszeit hilft, den eigenen Kraftspeicher wieder aufzutanken – und neue Erkenntnisse zu gewinnen. © Getty Images / Westend61 / Michael Reusse
Kombinieren Angestellte Arbeit und Erholung geschickt, sparen sie damit auch noch Steuern. Wir zeigen, wie Sie Ihren Bildungsurlaub von der Steuer absetzen.
Warum nicht das Nützliche mit dem Schönen verbinden und den Italienisch-Kurs direkt in der Toskana machen? Noch nie in Israel gewesen? Tempelberg und Klagemauer in Jerusalem besichtigen, das Tote Meer sehen – im Bildungsurlaub? Manchmal lässt sich die schönste Zeit des Jahres mit beruflichen Aspekten verbinden. Treffen so Urlaub und Arbeit aufeinander, können Berufstätige das Finanzamt sogar an ihren Kosten beteiligen. Wir sagen, wie das geht.
Fortbildung und Urlaub verbinden
Beispiel Bildungsurlaub: Yoga auf der Lieblingsnordseeinsel, Kultur und Geschichte Georgiens erleben, eine neue Sprache lernen oder vor Ort vertiefen: Oft lohnt es sich, ein paar Tage ans Programm dranzuhängen oder die Fortbildung selbst zu nutzen, um Sehnsuchtsorte zu bereisen. Wer die Modalitäten mit seinem Arbeitgeber abgestimmt hat, kann hier kreativ gestalten. Zusätzlich können Berufstätige mit Bildungskosten Steuern sparen. Bilden sie sich weiter, können sie ihre Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Es zählen etwa Seminargebühren, Ausgaben für Unterrichtsmaterial, aber auch Fahrtwege und die Verpflegung vor Ort. Doch nicht bei allem zieht das Finanzamt mit.
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@b_Ulm: Der Artikel ist nur hier auf test.de erschienen.
Ich würde den Artikel gerne im Heft lesen und mir das Papierheft dazu kaufen. In welchem Heft ist der Artikel erschienen?
@s-kip, @halsbandschnaepper: Vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich Recht. Wer den Artikel liest, dem erschließt sich leicht der Zusammenhang. Nichtsdestotrotz sollte natürlich die Überschrift niemanden aufs Glatteis führen. Wir haben die Überschrift jetzt geändert.
Das Finanzamt zahlt den Urlaub sicher nicht. Bestenfalls reduziert sich mein zu versteuerndes Einkommen um Teile der Reise- / Kurskosten.
Kommentar vom Autor gelöscht.