Schornsteinfegerarbeiten zur Erhaltung der Brandsicherheit eines Hauses sind auch während der Pandemie notwendig, hat das Verwaltungsgericht Hannover kürzlich entschieden.
Gericht: Schornsteinfegerarbeiten nicht verzichtbar
Ein älteres Ehepaar hatte den örtlichen Bezirksschornsteinfeger um Verschiebung eines erforderlichen Prüftermins im Haus gebeten. Bis Ende Mai 2020 sollten seine Arbeiten eigentlich erledigt sein. Doch mit Hinweis darauf, dass sie zur Corona-Risikogruppe gehörten, wollten die Eheleute den Schornsteinfeger nicht empfangen. Der verwies auf zuverlässige Schutzmaßnahmen und lehnte die Verlegung ab. Die Sache landete vor Gericht. Es entschied gegen das Ehepaar. Schornsteinfegerarbeiten seien nicht verzichtbar. Dem Infektionsschutz sei genüge getan, wenn der Schornsteinfeger Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz verwende. Eine Anwesenheit der Eheleute während der Arbeiten sei außerdem nicht erforderlich gewesen (Az. 13 A 4340/20).
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