Brand­schutz Schorn­steinfeger darf trotz Corona kommen

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Brand­schutz - Schorn­steinfeger darf trotz Corona kommen

Auch in der Pandemie. Der Schorn­stein muss gefegt werden. © Adobe Stock

Schorn­steinfeger­arbeiten zur Erhaltung der Brandsicherheit eines Hauses sind auch während der Pandemie notwendig, hat das Verwaltungs­gericht Hannover kürzlich entschieden.

Gericht: Schorn­steinfeger­arbeiten nicht verzicht­bar

Ein älteres Ehepaar hatte den örtlichen Bezirks­schorn­steinfeger um Verschiebung eines erforderlichen Prüf­termins im Haus gebeten. Bis Ende Mai 2020 sollten seine Arbeiten eigentlich erledigt sein. Doch mit Hinweis darauf, dass sie zur Corona-Risikogruppe gehörten, wollten die Eheleute den Schorn­steinfeger nicht empfangen. Der verwies auf zuver­lässige Schutz­maßnahmen und lehnte die Verlegung ab. Die Sache landete vor Gericht. Es entschied gegen das Ehepaar. Schorn­steinfeger­arbeiten seien nicht verzicht­bar. Dem Infektions­schutz sei genüge getan, wenn der Schorn­steinfeger Hand­schuhe und Mund-Nasen-Schutz verwende. Eine Anwesenheit der Eheleute während der Arbeiten sei außerdem nicht erforderlich gewesen (Az. 13 A 4340/20).

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