![Legalisierung von Cannabis - Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr](https://cdn.test.de/file/image/26/03/0190ebf5-8ea5-42d6-815d-a483f11ce840-web/6134744_cannabis-im-strassenverkehr-a2407.jpg)
Cannabis. Ein Joint am Steuer ist weiterhin riskant. Wer zu viel raucht, riskiert ein Fahrverbot. © imago images / Panama Pictures
Die Teillegalisierung von Cannabis wirkt sich auch auf den Straßenverkehr aus. Der bisher akzeptierte THC-Grenzwert im Blutserum von Autofahrern wird deutlich angehoben.
Nach der seit 1. April 2024 geltenden Freigabe von Cannabis hat sich die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP auch auf Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer verständigt. Den Gesetzentwurf der Ampel zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat gebilligt. Im nächsten Schritt wird das Gesetz verkündet und tritt dann in Kraft. Das wird noch in diesem Sommer erwartet.
Tipp: Was seit der Teillegalisierung erlaubt und nicht erlaubt ist, lesen Sie in unserem Special Cannabis: Legalisiert – aber Risiken bleiben.
Expertengruppe empfiehlt höheren THC-Wert
Das Gesetz sieht eine Erhöhung des derzeit noch geltenden, von der Rechtsprechung geprägten Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5 ng pro Milliliter Blutserum vor. Die Bundesregierung hatte sich dabei nach ihren Angaben an die Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenkommission gehalten. Diese geht davon aus, dass mit dem neuen 3,5-Nanogramm-Grenzwert eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit nahezu ausgeschlossen werden kann. Unmittelbar nach dem Konsum eines Joints liege der THC-Wert deutlich höher als der nun eingeführte Grenzwert, so die Kommission. Der Rausch sei außerdem mit der Wirkung von 0,2 Promille Alkohol vergleichbar und liege klar unter der Schwelle von 7 ng, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.
Zu viel Cannabis führt zu Bußgeld und Fahrverbot
Künftig handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng oder noch mehr THC im Blutserum hat. Bei Verstoß drohen eine Geldbuße von in der Regel 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Sowohl Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit als auch unter 21-Jährige dürfen gar kein Cannabis konsumieren, wenn sie Auto fahren möchten. Der neue Grenzwert greift für sie nicht. Für sie gilt weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml.
Außerdem gilt für Menschen, die Cannabis konsumieren, ein striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Anderenfalls droht eine Geldbuße von bis zu 3 500 Euro.
THC-Kontrolle durch Speichel- und Bluttest
Ob eine Autofahrerin oder ein Autofahrer Cannabis konsumiert hat, soll die Polizei bei Verkehrskontrollen durch Überprüfung des Erscheinungsbilds auf rauschtypische Auffälligkeiten wie gerötete Augen oder verwaschene Sprache und durch Speicheltests feststellen. Bei positivem Ergebnis, aber auch bei negativem Ergebnis, wenn dennoch Ausfallerscheinungen des oder der Getesteten erkennbar sind, kann auch ein Bluttest durchgeführt werden.
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