Legalisierung von Cannabis Neuer THC-Grenz­wert im Straßenverkehr

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Legalisierung von Cannabis - Neuer THC-Grenz­wert im Straßenverkehr

Cannabis. Ein Joint am Steuer ist weiterhin riskant. Wer zu viel raucht, riskiert ein Fahr­verbot. © imago images / Panama Pictures

Die Teillegalisierung von Cannabis wirkt sich auch auf den Straßenverkehr aus. Der bisher akzeptierte THC-Grenz­wert im Blutserum von Auto­fahrern wird deutlich ange­hoben.

Nach der seit 1. April 2024 geltenden Freigabe von Cannabis hat sich die Regierungs­koalition aus SPD, Grünen und FDP auch auf Änderungen für Auto­fahre­rinnen und Auto­fahrer verständigt. Den Gesetz­entwurf der Ampel zur Änderung des Straßenverkehrs­gesetzes hat der Bundes­tag beschlossen und der Bundes­rat gebil­ligt. Im nächsten Schritt wird das Gesetz verkündet und tritt dann in Kraft. Das wird noch in diesem Sommer erwartet.

Tipp: Was seit der Teillegalisierung erlaubt und nicht erlaubt ist, lesen Sie in unserem Special Cannabis: Legalisiert – aber Risiken bleiben.

Expertengruppe empfiehlt höheren THC-Wert

Das Gesetz sieht eine Erhöhung des derzeit noch geltenden, von der Recht­sprechung geprägten Grenz­wertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5 ng pro Milliliter Blutserum vor. Die Bundes­regierung hatte sich dabei nach ihren Angaben an die Empfehlungen einer inter­disziplinären Experten­kommis­sion gehalten. Diese geht davon aus, dass mit dem neuen 3,5-Nanogramm-Grenz­wert eine Verschlechterung der Verkehrs­sicherheit nahezu ausgeschlossen werden kann. Unmittel­bar nach dem Konsum eines Joints liege der THC-Wert deutlich höher als der nun einge­führte Grenz­wert, so die Kommis­sion. Der Rausch sei außerdem mit der Wirkung von 0,2 Promille Alkohol vergleich­bar und liege klar unter der Schwelle von 7 ng, ab der eine Risiko­erhöhung beginnt. Einge­rechnet ist auch ein Zuschlag für Mess­fehler.

Zu viel Cannabis führt zu Bußgeld und Fahr­verbot

Künftig handelt ordnungs­widrig, wer vorsätzlich oder fahr­lässig im Straßenverkehr ein Kraft­fahr­zeug führt, obwohl er 3,5 ng oder noch mehr THC im Blutserum hat. Bei Verstoß drohen eine Geldbuße von in der Regel 500 Euro und ein einmonatiges Fahr­verbot. Sowohl Fahr­anfänger in der zweijäh­rigen Probezeit als auch unter 21-Jährige dürfen gar kein Cannabis konsumieren, wenn sie Auto fahren möchten. Der neue Grenz­wert greift für sie nicht. Für sie gilt weiterhin ein Grenz­wert von 1,0 ng/ml.

Außerdem gilt für Menschen, die Cannabis konsumieren, ein striktes Alkohol­verbot im Straßenverkehr. Anderenfalls droht eine Geldbuße von bis zu 3 500 Euro.

THC-Kontrolle durch Speichel- und Bluttest

Ob eine Auto­fahrerin oder ein Auto­fahrer Cannabis konsumiert hat, soll die Polizei bei Verkehrs­kontrollen durch Über­prüfung des Erscheinungs­bilds auf rausch­typische Auffälligkeiten wie gerötete Augen oder verwaschene Sprache und durch Speicheltests fest­stellen. Bei positivem Ergebnis, aber auch bei negativem Ergebnis, wenn dennoch Ausfallerscheinungen des oder der Getesteten erkenn­bar sind, kann auch ein Bluttest durch­geführt werden.

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