Cars­haring So gut klappt es in der Praxis

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Cars­haring - So gut klappt es in der Praxis

Gehören künftig zur selben Flotte: Die Autos von DriveNow und Car2Go. © imago / Horst Galuschka

Cars­haring ist ideal für Leute, die nicht täglich ein Auto brauchen. Aber wie gut funk­tioniert das in der Praxis? Gibt es Ärger wegen jedem kleinen Kratzer? Wie steht es um den Versicherungs­schutz und was berichten unsere Leser sonst so aus dem Alltag des Auto-Teilens? Hier fassen wir die Ergeb­nisse unseres Leser­aufrufs zusammen.

Unfall oder Betriebs­schaden?

Gut 13 000 Euro Kosten, nur weil plötzlich ein Unwetter aufzog? Weil es in Strömen goss, hatte Frank S. sich ein Auto von DriveNow genommen. Doch aus dem Regen wurden binnen Minuten schwere Über­schwemmungen: Bald stand die Straße unter Wasser, Autos schoben Bugwellen vor sich her. Der Berliner wendete, um den BMW-Mini auf sicheren Boden zu bringen. Nach ein paar Metern starb der Motor ab. Dem Fahrer blieb nur, die Zentrale zu verständigen. Sie riet, das Auto stehen zu lassen. „Gott sei Dank habe ich die Rundum-Sorglos-Versicherung “, dachte er. Sie begrenzte den Selbst­behalt auf 350 Euro. Doch er erlebte eine böse Über­raschung. DriveNow wollte die vollen Reparatur­kosten.

Über­wiegend positive Erfahrungen

„Es liegt kein Unfall vor“, hieß es, sondern ein Betriebs­schaden. Der sei nicht versichert. Der Berliner ging zum Anwalt, klagte und bekam recht. Wenn bei einer Über­schwemmung Wasser in den Motorraum eindringt, sei das nach herr­schender Recht­sprechung eine Einwirkung von außen, also ein Unfall, urteilte das Land­gericht Berlin (Az. 65 O 72/18). Mit der unschönen Auseinander­setzung blieb der Berliner bei unseren Recherchen ein Einzel­fall. Die Erfahrungen unserer Leser mit Cars­haring sind eher positiv.

DriveNow verzichtet auf Voll­kasko

Eine Über­raschung war für Rechts­anwalt Till Win, dass der BMW-Mini keine echte Voll­kasko­versicherung hatte: „Es handelt sich nicht um einen konkreten, bei einem Versicherer abge­schlossenen Vertrag.“ DriveNow trägt die Kosten vielmehr selbst und orientiert sich an üblichen Voll­kaskopolicen.

Unser Rat

Sinn­voll. Cars­haring empfiehlt sich für Leute, die nur selten ein Auto brauchen. Als Faust­regel nennt der Bundes­verband CarS­haring 10 000 Kilo­meter pro Jahr. Wer mehr fährt, kommt mit einem eigenen Auto güns­tiger ans Ziel.

Typ. Stations­basiertes Cars­haring ist für lange Stre­cken und Miet­zeiten meist güns­tiger. Free-floating-Sharing – ohne Station – ist sinn­voll für One-Way-Fahrten.

Versicherung. Fahren Sie vorsichtig. Schäden durch grobe Fahr­lässig­keit – etwa nach Über­sehen einer roten Ampel – sind bei vielen Anbietern nicht versichert.

Ausschlüsse vom Kasko­schutz

Auch bei anderen Cars­haring-Anbietern können Kunden keineswegs blind darauf setzen, dass sie im Schadens­fall maximal den Selbst­behalt – meist 500 bis 1 500 Euro – zahlen. Das gilt vor allem bei grober Fahr­lässig­keit. Dann deckt die Kasko nur einen Teil oder gar nichts. Grobe Fahr­lässig­keit wird gerne mal unterstellt. Beispiele:

  • Über­fahren einer roten Ampel,
  • Alkohol, Drogen oder Handy am Steuer,
  • Bedienen des Navis während der Fahrt,
  • Küssen während der Fahrt,
  • Barfuß oder mit Flip-Flops fahren,
  • Über­holen an unüber­sicht­lichen Stellen,
  • Parken an abschüssigen Stellen, ohne Gang plus Hand­bremse einzulegen.

Ob so ein Handeln tatsäch­lich grob fahr­lässig ist, hängt immer vom Einzel­fall ab.

Fahrer muss selber zahlen

Falls ja, zahlt die Kfz-Haft­pflicht­versicherung den Schaden, den andere erleiden. Für die Reparatur am Cars­haring-Auto wäre die Kasko zuständig. Bei grober Fahr­lässig­keit zahlt sie aber nicht oder nur teil­weise. Das ist bei Kaskopolicen für private Pkw nicht anders. Doch da können Auto­besitzer eine Police wählen, die auch bei grober Fahr­lässig­keit zahlt. Nur solche Tarife entsprechen unserem Finanztest-Mindest­schutz. Bei vielen Cars­haring-Firmen klafft hier eine Lücke. „Dies auszuschließen, ist nicht üblich“, schrieb uns Share Now. Unter diesem Namen schließen sich DriveNow und Car2Go zusammen.

Weitere Lücke: Wild­unfälle. Einige Anbieter versichern nur solche mit Haarwild, also etwa Rehen, Hirschen und Füchsen. Zusammen­stöße mit Vögeln wie Fasanen sind ausgeschlossen, ebenso solche mit Hunden, Katzen und Nutztieren. Wir empfehlen Policen, in denen „alle Tiere“ steht, nicht „Haarwild“.

Ausgeschlossen sind oft auch unsachgemäße Bedienung, Schalt­fehler, Über­sehen von Warn­leuchten, falsche Beladung. Aber das ist in Kaskopolicen für private Pkw nicht anders.

Achtung Selbst­beteiligung

Wenn die Kasko greift, bleibt der Selbst­behalt. Viele Verleiher bieten gegen Aufpreis an, ihn zu senken. Bei Flinkster beträgt er zum Beispiel maximal 1 500 Euro. Für 90 Euro pro Jahr kann man ihn auf 300 Euro reduzieren. Noch güns­tiger kann es für Cars­harer sein, damit zu einem anderen Versicherer zu gehen. Für 66,90 Euro pro Jahr über­nimmt zum Beispiel Carassure bis zu 3 000 Euro Selbst­behalt. Einige Anbieter ermöglichen auch Abschlüsse online direkt vor der Fahrt. Für 3,99 pro Tag über­nimmt etwa LVM bis zu 1 500 Euro.

Viel nied­riger liegt die Selbst­beteiligung meist bei Teilkaskoschäden, etwa Glasbruch, Stein­schlag, Sturm­schäden. Bei Cambio zum Beispiel sind es dann nicht 1 000 Euro wie in der Voll­kasko, sondern maximal 150 Euro.

Keine Haftung bei unklarer Beweislage

Fahrer haften aber nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Das muss der Cars­haring-Anbieter nach­weisen. Bei Mietwagen haften Mieter nicht, wenn kein Verursacher nach­zuweisen ist – wie häufig beim Cars­haring. Ein Kratzer am Auto muss nicht unbe­dingt vom letzten Nutzer stammen. Schließ­lich steht der Pkw an einer öffent­lich zugäng­lichen Stelle – es kann auch ein Fremder gewesen sein.

Das hat unser Leser Sascha Quaiser erlebt. Einige Tage nach Mietende bekam er eine E-Mail: Der von ihm genutzte Wagen habe einen Platten. Quaiser war sicher, das Auto einwand­frei abge­stellt zu haben. Das schrieb er DriveNow. Danach hat er von der Sache nie mehr gehört. „Ich hätte aber schon eine Entwarnungs-E-Mail erwartet. So war ich lange unsicher, ob ich haft­bar gemacht werde.“

Viele Cars­harer fragen Finanztest: Was passiert mit meinem Schadenfrei­heits­rabatt, wenn ich auf Cars­haring umsteige, mir aber später doch wieder ein Auto kaufe?

Meist erkennen die Versicherer die frühere Schadenfrei­heits­klasse an, wenn nicht mehr als sieben, bei einigen zehn Jahre vergangen sind. Erst danach verfällt sie. Wer sicher gehen will, lässt sich vor dem Abmelden die bisher erreichte Rabatt­stufe bescheinigen.

Dieses Special ist erst­mals am 5. März 2019 auf test.de erschienen. Es wurde am 14. Mai 2019 aktualisiert.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • carsharinggutschein.de am 07.07.2020 um 06:24 Uhr
    We Share

    In der Praxis hat sich bei mir gezeigt, dass We Share in Berlin vorerst meine erste Wahl sein wird. Zusätzlich erhält man auf Share Together 10 € Startguthaben für We Share, MILES und SIXT Share: https://share-together.de/

  • Snake2010 am 13.06.2019 um 12:23 Uhr
    Kratzer-Problematik wegen Auto-Mode

    Die (erfreulich unproblematische) Bearbeitung von Kratzern und Dellen könnte zum Großteil vermieden werden, wenn das Design von Autos nicht so sehr auf Aussehen ausgerichtet wäre. Lackierte Stoßfänger, keine Rammschutzleisten an den Seiten - da führt jede kleine Berührung zu einem Schaden. Noch in den 80er Jahren war es üblich, dass Stoßstangen (so hießen sie damals noch) aus Kunststoff waren und im Idealfall eine Gummileiste hatten, und um das gesamte Fahrzeug lief eine Gummileiste. Wenn man dann ein fremdes Fahrzeug, einen Schildermast oder eine Mauer touchierte, passierte - NIX! Vielleicht könnten die Car Sharer die Autos entsprechend ausrüsten, damit dieser Zustand wieder erreicht würde.

  • antimatter am 17.05.2019 um 15:11 Uhr
    Versicherung im Ausland

    Aufpassen muss man wohl, wenn man bei seinem Carsharing Anbieter im Ausland ein Auto leihen will. Soweit ich das gesehen habe, kann man sich z.B. in den USA bei einigen Anbietern problemlos sein Carsharing nutzen, hat dann aber plötzlich eine gefährlich niedrige Versicherungssummer.
    Vielleicht können Sie in ihr Special eine Übersicht einbauen, bei welchen Anbietern man im Ausland aufpassen muss, und wo man auch auf Reisen bedenkenlos sein Carsharing nutzen kann.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 13:46 Uhr
    Autofahren oder Tauchen?

    @OrSz80: Vielen Dank für den Hinweis, wir werden den kleinen Fehler gleich beheben. (AK)

  • OrSz80 am 15.05.2019 um 12:03 Uhr
    Autofahren oder Tauchen?

    Im Artikel ist ein witziger Typo (DiveNow), insbesondere wenn man bedenkt, das der eine Modellfahrer mit seinem Auto "Abgesoffen ist" :-)