Daten­schutz-Grund­ver­ordnung Mehr Auskunft für Versicherte

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Laut einer Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs könnten Versicherte zukünftig interne Vermerke oder Korrespondenzen erhalten, wenn sie von ihrer Versicherung Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Das Auskunfts­recht der Datenschutz-Grundverordnung reduziere sich nicht auf biogra­fische Daten. Der Bundes­gerichts­hof stellte sich mit seinem Urteil auf die Seite eines Versicherungs­kunden. Der hatte sich mit dem Umfang der Daten­auskunft seiner Lebens­versicherung nicht zufriedengegeben (Az. VI ZR 576/19).

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