Ehren­amt und Steuern Trainer können jetzt Verluste abziehen

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Der Bundes­finanzhof hat das Ehren­amt gestärkt: Übungs­leiter können jetzt Verluste aus einer neben­beruflichen Tätig­keit absetzen. Und: Verluste aus Übungs­leiter-Tätig­keiten können selbst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Einnahmen den Übungs­leiterfrei­betrag von 2 400 Euro pro Jahr nicht über­steigen.

Fall: Trainer rechnet Fahrt­kosten als Verlust an

Ein Übungs­leiter hatte eine Aufwands­entschädigung in Höhe von 108 Euro im Jahr erhalten. Im Rahmen seiner Übungs­leiter­tätig­keit fuhr er im Streit­jahr 1 872 Kilo­meter. Das verursachte Fahrt­kosten in Höhe von 608,60 Euro. Die Differenz machte er in seiner Steuererklärung als Verlust aus selbst­ständiger Tätig­keit geltend. Das Finanz­amt erkannte den Verlust nicht an. Begründung: Verluste als Übungs­leiter könnten nur berück­sichtigt werden, wenn Einnahmen und Ausgaben den Übungs­leiterfrei­betrag über­steigen. Das darauf­hin angerufene Finanzge­richt gab ihm aber recht.

Neben­berufliche Tätig­keit muss auf Dauer und Gewinn­erzielung angelegt sein

Der Bundes­finanzhof hat bestätigt, dass ein Übungs­leiter, der weniger als 2 400 Euro einnimmt, seine Ausgaben trotzdem als Verlust geltend machen kann (Bundes­finanzhof [BFH], Az. VIII R 17/16). Ansonsten würde der bezweckte Steuer­vorteil in einen Nachteil umschlagen, hieß es in der Begründung. Die steuerliche Anerkennung des Verlusts setze jedoch voraus, dass die neben­berufliche Tätig­keit auf Dauer mit der Absicht ausgeübt werde, Gewinn zu erzielen, so der Bundes­finanzhof. Er verwies den Fall an das Finanzge­richt zurück, um das prüfen zu lassen.

Übungs­leiterpauschale – die grund­legenden Regeln

Übungs­leiter, Trainer, Ausbilder, Dozenten und Betreuer können pro Jahr 2 400 Euro steuer- und sozial­abgabenfrei hinzuver­dienen. Voraus­setzung: Sie engagieren sich im gemeinnützigen, mild­tätigen oder kirchlichen Bereich oder wirken neben­beruflich in Universitäten, Schulen oder Sport­ver­einen mit.

Tipp: Mehr Infos rund ums Ehren­amt finden Sie im kostenlosen Special Ehrenamt und Steuern.

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