Einbauküche, Küchenkauf So klappen Kauf, Montage, Reklamation

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Einbauküche, Küchenkauf - So klappen Kauf, Montage, Reklamation

Klar, hell, funk­tionell: Eine moderne Küche macht Spaß. Bei Einbau und Montage gibt es leider aber immer wieder Ärger. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Nach dem Kauf einer Küche mit einfacher Montage können Kunden zwei Jahre lang Mängel reklamieren. Hier lesen Sie, worauf beim Küchenkauf zu achten ist.

Die sieben grund­legenden Tipps

1. Vertrag – Vorsicht bei Werbeschnäpp­chen

Unter­schreiben Sie im Möbel­haus nicht voreilig, weil der „Schnäpp­chen­preis“ für einen Küchen­block im Prospekt so nied­rig ist. Sobald Sie vom Angebot abweichen (etwa andere Fronten), wird es teuer. Auch die Rabatte im Werbe­prospekt („60 Prozent“) sind oft nur heiße Luft, weil der Händler den Preis für die Küche zuvor ange­hoben hat.

2. Anzahlung – maximal 50 Prozent

Vorsicht, wenn der Händler mehr als 50 Prozent des Kauf­preises als Anzahlung verlangt. Geht er vor der Montage pleite, ist das Geld weg.

3. Mängel – Beweise sichern, Fotos machen

Machen Sie Fotos von Mängeln an der Küche und Schäden, die die Monteure in der Wohnung gemacht haben (etwa am Parkett).

4. Abnahme­protokoll – nichts als „mangelfrei“ bestätigen

Bezeichnen Sie nach der Montage im Protokoll nichts als „in Ordnung“, was Sie nicht geprüft haben. Sonst gibt es bei der Reklamation Probleme, wenn Sie später doch noch Mängel finden. Natürlich ist es sinn­voll, wenn Monteur und Kunde im Protokoll die Mängel benennen, die sofort aufgefallen sind. Diese Mängel­liste ist nicht abschließend. Fällt Ihnen später noch ein Fehler auf, können Sie den nach­melden.

5. Rest­zahlung – erst nach Mängel­beseitigung

Zahlen Sie den restlichen Kauf­preis erst, wenn alle Mängel behoben sind.

6. Mängel­beseitigung – dem Verkäufer eine Chance geben

Wurde bei der Küchenmontage richtig gepfuscht, ist der Ärger der Kunden manchmal so groß, dass sie am liebsten sofort andere Hand­werker mit der Reparatur beauftragen würden. So zu reagieren, ist nicht ratsam. Sie müssen dem Küchen­verkäufer zunächst die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben.

7. Reparatur gescheitert – drei Optionen

Wenn die Mängel­beseitigung durch den Händler scheitert oder er diese verweigert, haben Sie diese Optionen:

  • Anderen Hand­werker beauftragen und Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen (bzw. von Rest­zahlung abziehen).
  • Mangel hinnehmen (etwa bei Schön­heits­fehlern) und Minderung des Kauf­preises aushandeln.
  • Bei größeren Mängeln vom Kauf­vertrag zurück­treten (Käufer erhalten Kauf­preis wieder, aber eventuell gekürzt um Nutzungs­entschädigung für bisherige Küchennut­zung).

Die neue Küche – das Hand­buch der Stiftung Warentest

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Schritt für Schritt zur ­individuellen Traumküche. Dabei hilft ­unser Planungs- und Hand­buch „Die neue Küche“. Der Ratgeber stellt aktuelle Trends wie Küchen­inseln, Down­draft-Systeme und Smart Kitchen vor und gibt Empfehlungen zur optimalen Raumnut­zung sowie für die perfekte Arbeits­ergonomie. Das Buch gibt es in unserem Online-Shop zum Preis von 29,90 Euro (Abonnenten zahlen 24,99 Euro) und im Buch­handel.

Ein Fall: Schwäbische Küchen-Odyssee

Einbauküche, Küchenkauf - So klappen Kauf, Montage, Reklamation

Die meisten Mängel in Roland Kosts Küche sind behoben. Nur die Arbeits­platte muss noch ausgetauscht werden. © Martin Stollberg

Roland Kost wartet schon seit mehr als 150 Tagen auf eine einwand­freie Küche. Im Sommer 2020 hatte er für einen nied­rigen fünf­stel­ligen Betrag in einem Möbel­haus nahe Stutt­gart eine Einbauküche plus Montage bestellt. „Die Monteure waren nach sechs Stunden mit dem Aufbau fertig, obwohl der Berater im Möbel­haus zwei Tage dafür einge­plant hatte“, sagt der 66-jährige Pensionär im Gespräch mit test.de. Was anschließend folgte, nennt er seine „Küchen-Odyssee“.

17 Mängel auf dem Zettel

Weil die Monteure nach dem Einbau schnell wieder weg wollen, inspiziert Roland Kost mit seiner Frau die Küche erst am Tag danach. Sie entdecken 17 Mängel: Die Wand­abschluss­leiste ist zu kurz. Der Geschirr­spüler ist so einge­baut, dass er sich nur mit Gewalt öffnen lässt und Wasser seitlich austritt. Die zwei Teile seiner Arbeits­platte schließen nicht bündig. Mikrowelle und Ofen sind schief einge­baut. Und so weiter und so fort.

E-Mail-Pingpong und langes Warten

Die Mängel­liste samt Fotos schickt Kost an seinen Berater im Möbel­haus. Der verspricht, sich zu kümmern. Doch trotz mehrerer Telefonate und E-Mail-Pingpong passiert lange nichts. Erst Monate später, im November 2020, erfolgen die Reparatur­arbeiten. Heute sind fast alle Fehler behoben. Nur auf eine ordentliche Arbeits­platte wartet das Ehepaar Kost Ende Januar 2021 noch immer.

Roland Kost hat test.de die Fotos der Mängel gezeigt. Die Arbeits­platte besteht wie geplant aus mehreren Teilen. Doch diese sind unterschiedlich hoch und nicht bündig montiert. Zwischen­zeitlich hatte das Möbel­haus eine Ersatz­arbeits­platte geliefert. Doch zur Montage kam es nicht, weil die neue Platte vor dem Einbau schon einen Riss hatte.

Im Schnitt 9 700 Euro für eine neue Küche

Dass Kunden wie Kost Arbeit ohne Mängel erwarten, ist verständlich. Nicht selten zahlen sie für Küchen fast so viel Geld wie für einen kleinen Neuwagen. Laut Markt­forschungs­institut GfK gaben die Menschen in Deutsch­land in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 im Schnitt rund 9 700 Euro für eine Küche aus einem Möbel­haus oder Küchen­studio aus. 6,2 Prozent der Käufer ließen sich ihre Küche 20 000 Euro oder mehr kosten.

Experte: Kaum eine Küche entsteht mangelfrei

Michael Pusch kennt die Sorgen und Nöte der Küchenkäufer. Der 55-Jährige ist Chef eines acht­köpfigen Teams, das im Auftrag von Küchen­studios und Möbelhäusern meist hoch­wertige Einbauküchen installiert. Nebenher betreibt er seit Jahren das Webportal Kuechen-Forum.de. Dort können sich Küchenfans über ihre Erfahrungen austauschen und Tipps holen, was beim Kauf einer Küche zu beachten ist.

Pusch schätzt, dass von 100 Küchen maximal 3 ganz mangelfrei aufgebaut werden. Von der Bestellung bis zur Montage der Küche seien so viele Personen beteiligt, dass es oft zu Fehlern komme: beim Ausmessen des Küchenraums („Aufmaß“), beim Aufnehmen der Wünsche des Kunden, beim Trans­port der Küche und schließ­lich beim Einbau.

Ein Teil der Mängel in Roland Kosts Küche sind nach Einschät­zung von Michael Pusch auf den schnellen Aufbau zurück­zuführen. Sein Team benötigt für die Montage mindestens zwei, manchmal sogar fünf Tage.

Mängel an der Einbauküche richtig reklamieren

Beim Kauf einer Einbauküche und beim Reklamieren von Mängeln ist recht­lich einiges zu beachten. Beachten Sie die „Sieben grund­legenden Tipps“ zu Beginn dieses Beitrags. Im Detail kommt es darauf an, ob Kauf­recht oder Werk­vertrags­recht gilt. Die Faust­regel:

Kauf­recht gilt, wenn die Montage der Küchenmöbel nur Beiwerk ist.

Werk­vertrags­recht gilt, wenn das Küchen­studio auch erhebliche Planungs- und Anpassungs­arbeiten erbringt, damit die Küche über­haupt in die Wohnung passt.

Daraus folgt: „Beim Kauf einer einfachen Einbauküche plus Montage gilt in der Regel Kauf­recht“, sagt Claus Radziwill, Fach­anwalt für Bau- und Architektenrecht aus Berlin.

Kauf­recht, Werk­recht – warum das einen Unterschied macht

Welches Recht anwend­bar ist, kann für Käufe­rinnen und Käufer einen erheblichen Unterschied machen. Nach dem Kauf­recht dürfen sie auch bei kleinen Fehlern eine noch offene Rest­zahlung so lange verweigern, bis alle Mängel beseitigt sind. Roland Kost zum Beispiel hält noch rund 1 000 Euro zurück, bis die neue einwand­freie Arbeits­platte einge­baut ist.

Anders im Werk­vertrags­recht: Hat eine Küche nach dem Einbau nur „unbe­deutende Mängel“ – etwa einen grauen statt des bestellten schwarzen Schrank­griffs –, müssen Kunden und Kundinnen die Küche zunächst „abnehmen“ und die Rest­zahlung begleichen. Danach können sie zwar immer noch den Austausch des Schrank­griffs verlangen. Sie haben aber kein finanzielles Druck­mittel und sind nach Werk­vertrags­recht in diesem Fall also in einer taktisch schlechteren Position.

Küchenmontage mit Planungs­leistung

Wann ist eine Einbauküche aber nun so „maßangefertigt“, dass Werk­vertrags­recht anzu­wenden ist? Anwalt Claus Radziwill: „Das hängt von den Umständen des Einzel­falls ab.“

Viele Juristen sagen: Die Montagekosten im Verhältnis zum Gesamt­preis spielen eine Rolle. 2018 hat das Ober­landes­gericht München geur­teilt, dass ein Monta­geanteil von 16,6 Prozent noch nicht für Werk­vertrags­recht ausreicht (Az. 17 U 116/18). Entfallen beim Kauf einer 20 000-Euro-Küche 3 300 Euro auf die Montage, gilt also Kauf­recht.

In Roland Kosts Küchen­vertrag sind die Montagekosten nicht extra aufgeführt. Aber für den Einbau seiner Küche waren keine aufwendigen Planungs- und Anpassungs­arbeiten nötig, sodass sehr wahr­scheinlich die Regeln des Kauf­rechts gelten.

Die Reklamations­frist bei Mängeln

Reklamation im ersten halben Jahr ab Kauf

Nach Kauf­recht hat Roland Kost zwei Jahre Zeit, um Mängel zu reklamieren („Verjährungs­frist“). Inner­halb der ersten sechs Monate profitiert er von einer verbraucherfreundlichen Beweislast­regel (Beweislastumkehr nach Paragraf 477 Bürgerliches Gesetzbuch). Geht zum Beispiel drei Monate nach der Montage Kosts Geschirr­spüler kaputt, wird gesetzlich vermutet, dass das Gerät schon beim Einbau mangelhaft war. Der Händler muss das Gerät reparieren oder Ersatz­ware liefern.

Reklamation nach mehr als einem halben Jahr

Bei Mängeln, die sich später zeigen, könnte es für Kunden schwer werden. Denn ab dem siebten Monat nach Montage tragen sie die Beweislast für Mängel. Das bedeutet: In einem Rechts­streit müssten sie beweisen, dass der Geschirr­spüler schon beim Einbau einen Mangel hatte. Das erfordert oft ein teures Sach­verständigen­gut­achten.

Tipp: Diese recht­lichen Grund­sätze gelten auch, wenn Sie einzelne Geräte kaufen, also zum Beispiel den defekten Geschirr­spüler durch einen neuen austauschen. Ist die zweijäh­rige Sachmängelhaftung („Gewähr­leistung“) des Verkäufers abge­laufen, kann Kunden vielleicht noch eine Herstel­lergarantie weiterhelfen. Erläuterungen zu Gewähr­leistung und Garantie finden Sie in unserem Spezial „Mangelhafte Ware richtig reklamieren“.

Rechts­schutz­versicherung für den Küchenkauf ratsam

Deshalb ist eine Rechts­schutz­versicherung für Küchenkäufer sinn­voll. Der Streit mit einem Küchenhändler ist über jede Rechts­schutz­police mit Vertrags­rechts­schutz abge­deckt. Roland Kost ist rechts­schutz­versichert. Aber noch hofft er, die Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Tipp: Die Stiftung Warentest prüft regel­mäßig Rechts­schutz­versicherungen. Hier finden Sie den Vergleich Rechtsschutzversicherung.

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  • FrankfurterIsche am 11.03.2021 um 10:28 Uhr
    Ähnliches habe ich auch erlebt beim Küchenkauf

    Leider kann ich von Mängeln beim Kücheneinbau auch ein ähnliches Lied singen. Der Kauf erfolgte Ende Juni, der Einbau Ende September. Noch immer ist die Küche nicht komplett und die Mängel sind nicht behoben. Die Koordination zwischen den verschiedenen Handwerkern war grottenschlecht. Einen Zurückbehalt eines Teils des Kaufpreises wurde nicht akzeptiert, sonst würde der Einbau nicht stattfinden - so bin ich quasi vom Chef des Küchenstudios erpresst worden, den gesamten Kaufpreis zu überweisen. Mit der Entschuldigung 'Corona Logdown' ist seit Dezember nichts weiter passiert und das Geschäft geschlossen.
    Da solche Praktiken leider kein Einzelfall sind, sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Kunden rechtlich noch besser gestellt werden.