Einbruch­schutz Was der Staat Eigentümern und Mietern zahlt

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Einbruch­schutz - Was der Staat Eigentümern und Mietern zahlt

Außenbe­leuchtung. Geht ein Bewegungs­licht an, wenn sich jemand dem Haus nähert, kann das Einbrecher abschre­cken. © Getty Images / Westend61 / Werner Dieterich

Wer sein Haus einbruchsicher macht, kann eine staatliche Förderung nutzen. Zwar ist das Zuschuss­programm derzeit ausgeschöpft. Aber es gibt güns­tige Kredite.

Das Haus sicherer machen

Da haben Einbrecher leichtes Spiel: Noch immer gibt es in vielen Häusern keinen guten Einbruch­schutz. Fenster lassen sich schon mit leichtem Werk­zeug im Hand­umdrehen aufhebeln, Türen mit dem Brech­eisen aufstemmen, Tür­schlösser mit einem einfachen Dietrich aufsperren. Häufig wirken ungesicherte Kellertüren, Terrassentüren oder Luken wie eine Einladung an Kriminelle. Höchste Zeit, das zu ändern.

Tipp: Die Stiftung Warentest hat Tür­schlösser, Tür- und Fens­tersicherungen, Alarm­anlagen, Über­wachungs­kameras und Tresore getestet. Alle Tests im Über­blick finden Sie auf unserer Themenseite Alarmanlage und Einbruchschutz.

Förderstopp für das Zuschuss­programm 455

An den Kosten für besseren Einbruch­schutz beteiligt sich die staatliche KfW-Bank. Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau gibt seit Jahren Zuschüsse. Mitte Februar 2022 wurde das Förderprogramm „Einbruch­schutz“ mit der Nummer 455 neu aufgelegt. Doch der Zuschuss ist so beliebt, dass die Mittel schon knapp fünf Monate später aufgebraucht waren. Seit 1. Juli 2022 herrscht Antrags­stopp, der Fördertopf ist leer, die KfW nimmt keine Anträge mehr entgegen. Ob und wann es neue Mittel gibt, ist bisher offen.

Bereits zugesagte Anträge nicht betroffen

Wer schon vorher einen Antrag gestellt hat und die Zusage bekam, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Liegt eine Zusage vor, wird der Zuschuss ausgezahlt, sobald die Betroffenen die Einhaltung der Fördervoraus­setzungen nachgewiesen haben.

Zins­güns­tige Kredite

Es gibt allerdings noch eine weitere Fördermöglich­keit der KfW: zins­güns­tige Kredite. Wer jetzt noch Maßnahmen für einen verbesserten Einbruch­schutz umsetzen möchte, kann zumindest diese Fördermöglich­keit nutzen. Es gibt bis zu 50 000 Euro Kredit ab 2,74 Prozent effektivem Jahres­zins. Sie laufen nicht unter der Nummer 455 wie das nunmehr gestoppte Zuschuss­programm, sondern unter der Nummer 159 unter dem Programm­namen „Alters­gerecht Umbauen – Kredit. Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohn­komfort und besseren Einbruch­schutz“. Diese Förderung kann man direkt bei der KfW beantragen.

Förderkredit optimal nutzen

Die Förderung gilt nicht nur für einbruchsichernde Baumaß­nahmen, sondern auch für Umbauten, die Haus oder Wohnung alters­gerecht machen oder für Energiesparmaß­nahmen. Das heißt: Wer die Förderung optimal nutzen will, sollte über­legen, ob ohnehin in nächster Zeit geplant ist, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen oder alters­gerechte Umbauten.

Beispiel: Eine Familie möchte Fenster und Türen sicherer machen: für die Haustür ein Querriegel­schloss und ein Türspion, für die Fenster abschließ­bare Griffe, für den Keller eine einbruchhemmende Eingangs­tür und vergitterte Fenster, für draußen einen Bewegungs­melder und eine hellere Außenbe­leuchtung. Das würde 6 400 Euro kosten. Zusätzlich soll auch das Bad alters­gerecht saniert werden. Das kostet 13 200 Euro. Für die Gesamt­kosten von 19 600 Euro kann die Familie den KfW-Kredit 159 nutzen.

Weitere Fördertöpfe

Eine Über­sicht weiterer Fördermöglich­keiten gibt es online im Zuschussportal der KfW. Durch schlaue Kombination kann man mehrere Zuschüsse nutzen. So lassen sich Umbauten an der Terrassentür auch aus dem Topf „Barrierereduzierung“ bezu­schussen. Einbruchsichere neue Fenster dienen oft der energetischen Sanierung. Auch dafür steht ein eigener Fördertopf bereit. Darüber hinaus gibt es weitere Programme, zum Beispiel der Kredit 261 „Energieeffizient bauen und sanieren“, Kredit 270 „Erneuer­bare Energien“ für Photovoltaik, Wind­anlagen, Biogas oder der Zuschuss 433 „Brenn­stoff­zelle“. Zuschüsse für Umbauten zu mehr Energieeffizienz gibt es auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was beim Einbruch­schutz gefördert wird

Kredite der KfW gibt es für:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen,
  • einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge,
  • Nach­rüst­systeme für Haus- Wohnungs- und Neben­eingangs­türen wie zum Beispiel Zusatzschlösser, Querriegelschlösser oder Kastenriegelschlösser,
  • Nach­rüst­systeme für Fenster und Fens­tertüren, zum Beispiel aufschraub­bare Stangenschlösser, abschließ­bare Fens­tergriffe, Band­seiten­sicherungen, Pilz­kopf­verriege­lungen,
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Roll­läden sowie Licht­schacht­abdeckungen,
  • Alarm­anlagen,
  • Sicher­heits­technik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmelde­funk­tion.

Nicht in Frage kommen allerdings Ferien­häuser und Ferien­wohnungen, gewerb­lich genutzte Gebäude, Umschuldungen bestehender Kredite sowie Nach­finanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

Erst Antrag stellen, danach mit Umbau beginnen

Ganz wichtig ist, den Zuschuss richtig zu beantragen. Das heißt: erst den Antrag bei der KfW stellen und nicht schon vorher mit den Baumaß­nahmen anfangen. Die KfW fördert nur, was noch nicht begonnen wurde. Liegt die Zusage vor, sollte die Firma bald anfangen. Die Zusage gilt nur wenige Monate. Wie lange, steht im dort genannten Ablaufdatum. Nach Abschluss der Arbeiten will die KfW einen Beleg, dass die Arbeiten auch tatsäch­lich durch­geführt wurden.

Zwei Kredit­varianten

Es gibt zwei Kredit­varianten: Annuitätendarlehen und endfäl­liges Darlehen. Bei beiden sind Sondertilgungen nicht möglich. Anders als bei vielen Bank­darlehen ist es also nicht möglich, während der Zins­bindung einen Teil des Darlehens zurück­zahlen.

Annuitätendarlehen: Hier sind die ersten Jahre tilgungs­frei. In dieser Zeit sind nur die Zinsen fällig. Erst danach kommt die Tilgung hinzu mit gleich bleibenden Raten. Die Zins­sätze beginnen bei 2,74 Prozent für Lauf­zeiten zwischen vier und zehn Jahren. Dann sind die ersten ein oder zwei Jahre tilgungs­frei. Die Zins­bindung beträgt maximal fünf Jahre. Bei zehn Jahren Zins­bindung liegt der Effektivzins bei 2,90 Prozent. Am teuersten ist der Annuitäten­kredit mit 21 bis 30 Jahren Lauf­zeit und zehn Jahren Zins­bindung. Da beträgt der Effektivzins 3,07 Prozent.

Endfäl­liges Darlehen: Hier sind während der gesamten Lauf­zeit nur die Zinsen fällig. Wer sich dafür entscheidet, muss am Ende der Lauf­zeit den kompletten Kredit­betrag in einer Summe zurück­zahlen. Hier beträgt der effektive Jahres­zins 3,09 Prozent bei Lauf­zeiten von vier bis zehn Jahren und ebenso langer Zins­bindung.

Manchmal hilft auch schon ein Warn­schild

Zu den nach­rüst­baren, effektiven tech­nischen Maßnahmen gehören abschließ­bare Fens­tergriffe, einbruchhemmende Verglasung, ins Gebäude einge­lassene Verankerungen für Türen und Fenster. Selbst eine Außenbe­leuchtung mit Bewegungs­melder oder Warn­schilder mit der Aufschrift „Wach­same Nach­barn“ oder „Vorsicht vor dem Hund“ nützen. Einbrecher testen ungern aus, ob ein Hund bellt oder ein Nach­bar durch den Fens­terspalt guckt.

Abschre­ckung und Sicherung: Die Mischung machts

Einbruch­schutz - Was der Staat Eigentümern und Mietern zahlt

Türsicherung. Ein Querriegel an der Haustür macht es Einbrechern deutlich schwerer, sich unbe­rechtigt Zutritt zu verschaffen. © Adobe Stock / Dan Race

Optimal ist eine Mischung aus Abschre­ckung und Sicherung: abschließ­bare Fens­tergriffe, Rahmensicherungen für Fenster und Terrassentüren gegen das Aufhebeln, Bandsicherungen für die Eingangs­tür. Manche Maßnahmen sind nicht teuer. Wer zum Beispiel nur einen Querriegel (siehe Test Türsicherungen) an der Tür nach­rüstet, kommt oft schon mit 500 Euro aus.

Fach­betrieb muss Arbeit ausführen

Die KfW-Bank fördert die Investitionen in solche Maßnahmen nur, wenn sie die Arbeiten genehmigt hat, bevor ein Fach­betrieb damit beginnt. Die Reihen­folge ist wichtig: Zuerst den Antrag stellen, auf die Bestätigung warten, dann mit den Arbeiten starten. Sonst gibt es kein Geld. Der „Fach­betrieb“ muss kein Meister­betrieb sein. Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das in dem Bereich tätig ist – Laien dürfen es nicht sein.

Regionale Förder­angebote nutzen

Auch einige Bundes­länder und Städte fördern Investitionen in den Einbruch­schutz. Die Stadt Heidel­berg hat zum Beispiel mit der „Schloss­prämie“ einen Fördertopf geschaffen, aus dem jede Privatperson bis zu 2 500 Euro für Sicher­heits­technik zu Hause erhalten kann. Das Land Nord­rhein-West­falen fördert ebenfalls entsprechende Investitionen. Weitere Infos fasst die Internetseite k.einbruch.de/foerderung zusammen.

Kosten beim Finanz­amt steuerlich geltend machen

Je nach persönlicher Situation kann der Steuer­abzug sinn­voller sein als ein KfW-Kredit. Wer zum Beispiel mehr als die maximale Förderhöhe von 15 000 Euro bezahlt hat, kann die Kosten in der Steuererklärung aufführen: Bis zu 6 000 Euro lassen sich so als haus­halts­nahe Dienst­leistung angeben. Genau wie bei anderen Hand­werk­erleistungen werden 20 Prozent des Arbeits­lohns, der Fahrt- und Maschinen­kosten sowie die anteilige Umsatz­steuer erstattet, also bis zu 1 200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht mit. Weitere Infos dazu in unserem Special Haushaltsnahe Dienstleistungen. Deshalb sollten in der Hand­werk­errechnung die Material­kosten einzeln stehen. Nur dann akzeptiert das Finanz­amt die Steuer­erleichterung. Außerdem sollte der Auftrag­geber per Über­weisung bezahlen, so kann er die Ausgaben im Konto­auszug nach­weisen.

Steuer­abzug unter Umständen lohnender als Zuschuss

Es lohnt sich, vor dem Beantragen nach­zurechnen: Bei besonders hohen Ausgaben ist eventuell ein Steuer­abzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Ob das infrage kommt, lässt sich nur im Einzel­fall entscheiden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ela.blizniak am 05.12.2022 um 12:28 Uhr
    Fördermittel sind aufgebraucht!

    Dieser Zuschuss kann laut KfW nicht mehr beantragt werden, da die Fördermittel bereits erschöpft sind!

  • Achim.Tröger am 01.10.2016 um 10:34 Uhr
    Information unvollständig

    Genau nach dieser Richtlinie habe ich die Förderung bei der KfW beantragt.(2x Erdgeschoßwohnungen)
    Da mein Haus aber 3 WE hat, wurde der Antrag abgelehnt.
    Begründung der KfW: Es sind nur bis zu 2 WE förderbar!
    A.Tröger