Erben­gemeinschaft Wer seine Eltern pflegt, bekommt mehr

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Erben­gemeinschaft - Wer seine Eltern pflegt, bekommt mehr

Eltern versorgen. Oft kümmert sich nur eines von mehreren Kindern um einen pflegebedürftigen Eltern­teil. © Westend61 / Alona Antoniadis

Kinder, die sich jahre­lang allein um Mutter oder Vater kümmern, können dafür einen Ausgleich von ihren Angehörigen verlangen.

Über zehn Jahre pflegt ein Sohn seine zunehmend demenz­kranke Mutter. Zunächst im Eltern­haus, später nimmt er sie bei sich auf. Nach ihrem Tod streitet er sich mit seinen drei Geschwistern um den Nach­lass. Der Konflikt geht bis vor das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main (Az. 13 U 31/18). Für seine Pflege fordert er einen höheren Erbanteil im Vergleich zu seinen Geschwistern. Das Gericht entscheidet zu seinen Gunsten und spricht ihm 40 000 Euro aus dem Nach­lass zu – der rund 166 000 Euro beträgt. Sein Anspruch ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetz­buch. Das sieht im Erbfall einen Ausgleich für pflegende Angehörige vor. In der Praxis ist das oft kompliziert.

Unser Rat

Familien­rat. Besprechen Sie früh­zeitig in der Familie, wer bei einer Pflegebedürftig­keit von Mutter oder Vater die Pflege über­nimmt. Führen Sie sich vor Augen, dass diese Person möglicher­weise in ihrem Job und Privatleben zurück­stecken muss. Über­legen Sie gemein­sam, wie Sie ihre Leistung honorieren.

Dokumentieren. Pflegen Sie Ihre Eltern und wollen dafür einen Ausgleich, müssen Sie nach­weisen, wie Sie Mutter oder Vater unterstützt haben. Am besten geht das mit einem ausführ­lichen und lückenlosen Pfle­gepro­tokoll.

Vergütung. Werden Sie über­wiegend von einem Ihrer Kinder gepflegt und wollen Sie Streit unter Ihren Erben vermeiden, vereinbaren Sie mit Ihrem Kind eine angemessene Pflege­vergütung. Dafür können Sie auch das Pflegegeld nutzen, das von der Pflegekasse bezahlt wird, sofern Sie einen Pfle­gegrad 2 oder höher haben. Alles über die Leistungen der sozialen Pflege­versicherung erfahren Sie in unserer Unter­suchung Pflegeversicherung: Wann sie leistet, was sie kostet

Testament. Sie können Streit auch mit einem Testament vorbeugen. Darin können Sie fest­legen, was Ihr Kind als Ausgleich aus dem Nach­lass erhalten soll. In unserer kosten­pflichtigen Unter­suchung Testament: So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen erklären wir, wie Sie ein Testament verfassen, was Sie dabei beachten sollten und wie Sie Streit unter Ihren Erben vermeiden.

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  • Maren2303 am 13.12.2022 um 04:02 Uhr
    ERBENGEMEINSCHAFT

    Man sollte auch die Gesetze mal ändern wegen Erb.-Gemeinschaft.. Wir haben geerbt kommen nicht ans Geld ran,weil Schwager nicht unterschreibt bei Bank...Anwalt ist eben sehr teuer,man könnte das Gesetz doch ändern...jeder soll Geld ausgezahlt bekommen ohne Klageweg..mittlerweile 5 Jahre vergangen, und nix passiert..Bank sagt nur gehen Sie zum Anwalt,wir dürfen nicht auszahlen...