FAQ Hunde­steuer Antworten auf die wichtigsten Fragen

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FAQ Hunde­steuer - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ist er nicht süß? Manche Gemeinden verlangen für Hunde aus dem Tierheim drei Jahre lang keine Steuer. © mauritius images / Alamy / mezzotint_alamy

Herr­chen und Frauchen finden sie oft ungerecht, Hundegegnern kann sie nicht hoch genug sein: die Hunde­steuer. Über ihre Höhe entscheidet jede Gemeinde selbst. In der Regel ist die Steuer in Städten teurer als in kleinen Gemeinden. Warum? Finanztest beant­wortet die wichtigsten Fragen rund um die Hunde­steuer.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Ich habe mir einen Hund gekauft? Was muss ich für die Steuer nun machen?

Wenn Sie sich einen Vier­beiner anschaffen, sind Sie verpflichtet, ihn in Ihrer Gemeinde für die Hunde­steuer anzu­melden. Versäumen Sie das, begehen Sie eine Ordnungs­widrigkeit. Das Bußgeld kann Sie bis zu 10 000 Euro kosten. In der Öffent­lich­keit müssen Hunde eine Steuermarke am Hals­band tragen. Einige Ämter schi­cken die Marke gleich mit dem Steuer­bescheid zu, bei anderen müssen Sie sie abholen.

Wie kann ich meine Hunde­steuer senken?

Gar nicht, außer, Sie ziehen um. Sparen können Sie höchs­tens, wenn Sie zu zweit einen Hund halten und in unterschiedlichen Ortschaften wohnen. Dann kann der Vier­beiner in der güns­tigeren Stadt angemeldet werden.

Gibt es Steuerermäßigungen oder Befreiungen?

Ja. Für Helferhunde wie Blindenhunde, die Menschen mit einer Behin­derung unterstützen, müssen Sie meist nichts zahlen. Nehmen Sie einen Hund aus dem Tierheim auf, verzichten viele Gemeinden zwischen einem halben Jahr und drei Jahren auf die Steuer. Für Dienst- und Wachhunde entfallen sie oft ganz. Fragen Sie konkret hierzu bei Ihrer Gemeinde nach.

Muss ich als Hartz-IV-Empfänger auch Hunde­steuer zahlen?

Ja. Mancher­orts können Sie aber auf Antrag befreit werden, wenn Sie nach­weisen, dass die Hunde­steuer Ihre Existenz ernst­haft gefährden würde.

Kann ich erwischt werden, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Ja. Schät­zungen besagen, dass rund ein Viertel aller Hunde­besitzer ihrer Steuer­pflicht nicht nach­kommt. Um ihre Einnahmen zu verbessern, führen einige Städte Kontrollen auf Straßen durch. Trägt Bello keine Steuermarke am Hals­band, kann eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro fällig werden.

Muss ich Hunde­steuer bezahlen, obwohl mein Hund verreist ist?

Ja. Selbst wenn Sie mit Ihrem Vier­beiner im Urlaub sind, müssen Sie zahlen, so der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (Az. 4 B 12.1389). Entscheidend für die Steuer sei nicht der tatsäch­liche Aufenthalts­ort, sondern der Haushalt, in dem das Tier lebe. Daher könne eine Gemeinde die Steuer auch kassieren, wenn der Halter seinen Hund zur Arbeit, zu Frei­zeit­aktivitäten oder in die Ferien mitnehme, entschied das Gericht.

Dürfen Kampf­hunde teurer sein als andere Hunde?

Ja. Wenn Sie einen Kampf­hund (Pitt­bull, Rott­weiler) haben, müssen Sie mit einer höheren Steuer rechnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden (BVerwG 9 C 8 13). Begründung: Die Hunde­steuer ziele darauf ab, Kampf­hunde aus dem Gemeindegebiet zurück­zudrängen. Die Steuer darf nicht die Kosten für die Haltung eines Hundes über­steigen.

Warum muss ich für meinen Hund in der Stadt oft mehr bezahlen?

Die Hunde­steuer ist in Deutsch­land eine Sache der Kommunen. Zuständig sind die rund 11 000 Städte und Gemeinden. Die Steuer soll nicht nur Geld in die Kassen spülen, sondern auch die Zahl der Tiere begrenzen. Hunde sollen aus den Stadt­gebieten gedrängt werden. Deshalb kostet der Zweit- oder Dritt­hund vieler­orts mehr. Kampf­hunde gelten als gefähr­licher, deshalb will man sie möglichst gar nicht im Stadt­gebiet und die Steuer ist entsprechend höher.

Werden mit der Hunde­steuer die Reinigungs­kosten gezahlt?

Nein, anders als oft geglaubt, wird die Hunde­steuer nicht dazu verwendet, die Reinigung der Straßen von den Hinterlassenschaften der Tiere zu bezahlen. Die Steuer ist nicht zweck­gebunden. Die Einnahmen fließen vielmehr in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Diese kann das Geld für alles Mögliche verwenden, etwa für das Reno­vieren des Rathauses oder den Umbau von Kitas.

Weitere Antworten rund um die Hundehaltung finden Sie in unserem Special Was Hundehalter wissen müssen. Tests zu Hundefutter, Auto­boxen oder Hundehaft­pflicht­versicherungen gibt es auf der Themenseite Hund, Hundefutter, Hundeversicherung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Der-Anwalt am 27.11.2018 um 15:26 Uhr
    Traurige Nr. 1 in Deutschland

    Im sogenannten Hotzenwald in der Gemeinde Görwihl im Südschwarzwald haben sich der Bürgermeister, eine Handvoll Gemeinderäte und ein paar Mitläufer etwas geleistet von dem sie
    keine Ahnung über dessen Auswirkung haben.
    DIE HUNDESTEUER WURDE AUF 200.- EURO ERHÖHT (100% Erhöhung) ab 1.1.2019
    Die Entscheider dieser willkürlichen Steuererhöhung argumentieren damit das Görwihl sich den
    "guten Ruf" eine hohe Hundesteuer zu haben beibehalten solle.
    -----Absatz---- um sich diese Aussage noch einmal auf der Zunge zergehen zu lassen!!
    Viele Feriengäste und Wanderer die in dieser Region gerne Urlaub machten werden sich jetzt wohl
    überlegen ob sie weiterhin mit oder ohne Hund in einer der hundefeindlichsten Gemeinden in Deutschland Urlaub machen möchten.
    Sehr enttäuschend auch für alle Menschen(oft Senioren) die einen Hund als besten Freund haben und jetzt schon durch Futter-Tierarzt-Versicherung-Steuerkosten stark belastet sind.

  • Hundefreund85 am 30.10.2017 um 10:36 Uhr
    Hundesteuer senken

    Die Antwort, dass die Hundesteuer gar nicht gesenkt werden kann ist etwas irreführend, da es ja mit der nächsten Antwort widersprochen wird.
    Grundsätzlich gibt es einen Nachlass für Hunde, wenn man eine sogenannte Begleithundeprüfung ablegt. Wenn man einen Schutzdienst ablegt, der zum Rahmen der IPO-Prüfung gehört, ist es ebenfalls möglich die Steuern zu senken oder gar ganz abzuschaffen (nur für geeignete Hunde). Hier spricht man zwar von Dienst- oder Wachhunden aber geht in dieselbe Richtung.
    Fallbeispiel: Pitbull um die 500 Euro Steuer und nach der BgH würde er nur noch um die 130 Euro Kosten. (je nach Region/Gemeinde)
    Die BgH kann man in jedem Hundesportverein absolvieren und ist schon ab dem 18. oder 15. Monat möglich, bin mir da jetzt nicht so sicher.
    Falls jemand schon dazu was beigetragen hat, dann SORRY dafür!!! Hab mir jetzt nicht alle Kommentare durchgelesen.

  • Hundefreund-Steuergegner am 19.07.2015 um 18:48 Uhr
    Abzocke in großem Stil

    Die Saalestadt Naumburg ist unter der Leitung des Oberbürgermeisters Küper dafür bekannt, allen Einwohnern und Gästen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die besten ".........*" sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
    Ich holte mir einen ausgersetzten Hund aus den Händen eines anderen Ordnungsamtes. Nach der gesetzlichen Frist von sechs Monaten meldete ich ihn bei der Behörde an. Satte 100 Euro kassiert die Stadt Naumburg für jeden Ersthund, mehr als in mancher Großstadt. Federführend bei der Erhöhung um 106 Prozent war ".........*" Küper. Nach wenigen Monaten flatterte ein erneuter Bescheid ins Haus. Absender: die ".........*" Für die Bescheinigung über die Anmeldung des Hundes sind Verwaltungekosten entstanden. Dafür habe man 10 Euro zu berappen.
    Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, wird bei Anmeldung mit Steuern und Bearbeitungsgebühren doppelt abgezockt. Weg mit Hundesteuern und solchen Beamten!

    *Gelöscht wegen Verstoß gegen die Netiquette (maa)

  • osi am 07.05.2015 um 14:38 Uhr
    Meine Zustimmung

    zum Kommentar von ruesch! Wer in der Hundehochburg Berlin wohnt, hat wirklich nahezu an jedem Baum Hundescheiße liegen. Die wenigsten Hundebesitzer machen die Exkremente ihrer "der-tut-nix"-Lieblinge weg. Wahrscheinlich deshalb, weil sie der Ansicht sind, die Hundesteuer sei ein Freibrief fürs Bäume und Bürgersteige zukacken. Wer sein gerade laufen lernendes Kleinkind mal aus der Hundercheiße rauspulen und danach säubern musste, weil es dort hineingefallen ist , kann einfach nur die Nase von den vierbeinigen Strassenverschmutzern voll haben.
    Desweiteren ist Hundescheiße gesundheitsgefährdend!
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hundekot#Gefahren_durch_Hundekot
    Für mich kann Hundesteuer gar nicht hoch genug sein. Solange sich Arbeitslosengeld II-Bezieher oftmals mehrere Hunde leisten können, ist die Hundesteuer eindeutig noch zu niedrig.

  • ruesch am 06.05.2015 um 19:00 Uhr
    Die Hundesteuer könnte Arbeitsplätze schaffen

    Die Hundesteuer sollte zweckgebunden angewendet werden. Die Gemeinde und Städte sollten Mitarbeiter einstellen, die die Hinterlassenschaften rücksichtsloser Hundehalter wegräumen. Wie ich es aus meiner Erfahrung kenne haben die wenigsten Hundehalter Tüten dabei um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen. Es ist ebenso nicht statthaft die Hunde ins frei Feld zuführen und dort die Hunde ihre Notdurft entrichten zulassen.