![Verbraucherschutz vor Gericht - Einfach anmelden und von diesen Sammelklagen profitieren](https://cdn.test.de/file/image/c2/84/8ff4698b-78a5-4185-9f43-e0422be59880-web/5335096_Musterfeststellungsklage-a1806.jpg)
Einer für alle. Verbraucherschutzverbände können für Verbraucher vor Gericht ziehen. Im Streit ums Prämiensparen steht um Juli die Entscheidung an. © Shutterstock
Verbraucherschützer wollen Amazon, Vodafone und andere Unternehmen zu Zahlungen an Kunden zwingen. Die Sparkasse in Altenburg muss jetzt zahlen.
Das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten machts möglich: Verbraucherschutzverbände können jetzt auch auf Zahlungen oder andere Leistungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher klagen. Diese müssen die Zahlung nicht mehr selbst fordern und durchsetzen. Einzige Voraussetzung: Sie melden ihr Recht an. Das geht ganz leicht und schnell.
Bereits seit 2018 konnten die Verbraucherschützer klären lassen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung von Verbraucherrechten vorliegen. Spektakulärer Erfolg einer solchen Klage: Die Sparkasse Altenburger Land verpflichtete sich dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber, 400 Kunden zu entschädigen, denen sie rechtswidrig lukrative Sparverträge gekündigt hatte. Es geht im Einzelfall um mehrere Tausend Euro und insgesamt einen siebenstelligen Betrag. Noch mehr Geld brachte die Einigung mit VW in der Abgasskandal-Sammelklage. Rund 800 Millionen Euro zahlte der Autohersteller am Ende.
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@Mangelhafd: Wir haben Verbraucherhero nicht getestet.
Selbstdarstellung des Portals:
"Verbraucherhero ist eine innovative Verbraucherplattform, die es Verbrauchern ermöglicht, komplexe Rechtsthemen leicht verständlich zu erfassen. Innerhalb der Plattform bietet Verbraucherhero umfassende Informationen zu verschiedenen wichtigen Themen aus dem Verbraucherrecht. Durch die Weitergabe von Wissen, sowie die Vermittlung an die richtigen Experten befähigt die Plattform Verbraucher, ihre Rechte im Alltag erfolgreich durchzusetzen und sich effektiv vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen."
Zu Themen, zu denen es eine Sammelklage gibt, haben wir dort aktuell keine Informationen gefunden.
Können Sie auch etwas zu den Verfahren der Seite "Verbraucherhero" (AdvoScale GmbH) sagen?
@Tk31: Unser Sammelklage-Report hier ist vollständig. Die Bedingungen privater Rentenversicherungen und die Veränderungen bei der Berechnung der Rente sind bisher nicht Gegenstand einer Sammelklage.
Gibt es eine Sammelklage gegen Unternehmen wie der AXA bezüglich privater Rentenversicherungen und des Rentenanspruchs je Kapital? Ich würde mich anschließen! 2006 noch bei 34 ist er bis heute auf 26 schleichend gesunken. Wenn es so weiter geht, ist er bei Rente auf 06! 🙈. Auch wenn ich inzwischen anders investiere, hätte ich gerne meinen ursprünglich versprochenen Anspruch! Zumal der Anspruch bei besseren Zeiten für den Versicherten ja nicht wieder steigt!
@dojo36: So können wir das nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint: Die Preiserhöhung ist unwirksam. Verbraucher müssen nichts unternehmen. Sie können die Erstattung rechtswidriger Beträge fordern & werden sich damit durchsetzen, wenn es eine Musterklage gibt und die Erfolg hat. Nichts zu unternehmen darf Vodafone nicht als stillschweigende Genehmigung der Preiserhöhung werten.