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Sicherheit bringt ein Fahrradhelm nur, wenn er so fest sitzt, dass er bei einem Unfall kaum verrutscht. © Pablo Castagnola
Prallen Auto und Rad aufeinander, ist klar, wer den Kürzeren zieht: Viele Unfälle enden für Radelnde böse. Fahrradhelm und Licht am Rad können Leben retten.
Mehr verunglückte Radler
In Deutschland registrierte die Polizei im Jahr 2021 rund 83 500 verunglückte Radfahrer, 372 Radfahrer starben laut Statistischem Bundesamt dabei. Mögliche Gründe für die große Zahl verunglückter Radfahrender: Der Fahrradboom durch die Corona-Pandemie. Ein weiterer Faktor ist der Erfolgszug der Elektroräder. Die bringen zwar viele Seniorinnen und Senioren wieder aufs Rad, wenn sie aber mal in einen Unfall geraten, ist bei ihnen die Gefahr schwerwiegender Verletzungen groß. Entsprechend ist gerade für ältere Menschen der Schutz eines Helms zentral. Zusammen mit einem sicheren Fahrrad mit guter Beleuchtung kann er das Risiko für Unfälle und schlimmere Verletzungen verringern.
Fahrradhelm: Vor allem Kinder tragen ihn
Laut Bundesanstalt für das Straßenwesen trugen 2018 gerade einmal 18 Prozent aller Radfahrer einen Helm. Dass die Quote so niedrig ist, liegt vor allem an erwachsenen Helm-Muffeln – von den Kindern zwischen sechs und zehn Jahren tragen immerhin 82 Prozent einen Helm. Dabei sind sich Unfallforscher einig, dass Helme Leben retten. Drei Dinge sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig:
- Sicherheit. Helme müssen den Kopf vor hohen Belastungen schützen.
- Handhabung. Manche Helme lassen sich schwer einstellen. Das nervt beim Auf- und Abziehen und führt oft dazu, dass der Kopfschutz zu Hause liegen bleibt.
- Komfort. Einige Helme verursachen bei längerem Tragen Druckstellen am Kopf. Auch das hält viele Radfahrer davon ab, einen schützenden Helm zu tragen.
Welche Helme wirklich gut sind, zeigt unser Fahrradhelm-Test. Wie Sie Ihr Kind sicher transportieren, lesen Sie in unserem Special Kindertransport mit dem Fahrrad.
Video: Fahrradhelme richtig aufsetzen
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Unser Fahrrad-Experte Ulf Hoffmann erklärt, wie es geht.
Fahrradbeleuchtung: LED-Technik im Vormarsch
Hauptursache für Unfälle: Auto- oder Lastwagenfahrer übersehen Radfahrer. Bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Beleuchtung zu fahren, ist verboten und mitunter lebensgefährlich. Während die Dynamo-Beleuchtung lange das Nonplusultra war, setzen viele Radfahrer mittlerweile auf akku- oder batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung.
Möglich sind diese Systeme erst durch die Entwicklung der effizienten LED-Technologie geworden. Diese Lampen sind oft deutlich heller als Halogenscheinwerfer, sodass Radfahrer besser gesehen werden, unterwegs aber auch selber bessere Sicht haben. Die Stiftung Warentest hat im Herbst 2020 13 LED-Frontscheinwerfer und 6 Rücklichter fürs Fahrrad getestet – jeweils abnehmbar und akkubetrieben. Wir stellten große Qualitätsunterschiede fest, können dennoch viele Modelle empfehlen.
Tipp: Ob mit Dynamo oder Akku, beide Beleuchtungssysteme fürs Fahrrad haben Vor- und Nachteile. Während Nabendynamos, einmal installiert, sehr wartungsarm und ausfallsicher sind, punkten Akkuleuchten mit ihrem geringen Gewicht und hoher Flexibilität. Wir haben die Vorteile und Nachteile verschiedener Beleuchtungssysteme zusammengefasst.
Fahrradbeleuchtung richtig einstellen – mehr Sicherheit für andere
Fahrradscheinwerfer müssen mindestens 10 Lux stark leuchten, moderne Modelle schaffen jedoch ein Vielfaches. Denn durch die LED-Technologie werden Fahrradlampen immer heller.
Das bringt mehr Sicht und Sicherheit für Radfahrer, hat aber auch eine Schattenseite: Insbesondere bei abnehmbaren Akkuleuchten, die Radfahrer selbst anbringen und ausrichten, ist die Gefahr groß, dass der Gegenverkehr durch die grellen Scheinwerfer geblendet wird. Denn: Um möglichst weit zu leuchten, richten sie die Scheinwerfer oft zu weit nach oben aus. Die Stiftung Warentest zeigt Schritt für Schritt, wie es richtig geht (Fahrradbeleuchtung richtig einstellen).
Diese Regeln gelten für Fahrradbeleuchtung
Im Herbst sollten Radfahrer ihre Fahrradbeleuchtung fit für dunkle Tage machen. Die Möglichkeiten sind größer als noch vor einigen Jahren, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dem Stand der Technik angepasst wurde. So sind nun zum Beispiel einige Zusatzfunktionen erlaubt.
Nur mit K-Nummer. Dieses Prüfzeichen bestätigt, dass eine Leuchte für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt dem Licht die K-Nummer, darf es im Straßenverkehr nicht ans Rad. Das Zeichen aus Wellenlinie, das „K“ und einer Nummer sind oft in den Lampen-Kunststoff eingeprägt.
Licht an bei schlechter Sicht. Sobald Dunkelheit, Dämmerung oder schlechte Sicht hereinbrechen, müssen alle Lampen am Rad an sein. Sonst drohen ab 20 Euro Bußgeld.
Gegenverkehr nicht blenden. Fahrradlampen dürfen den Gegenverkehr nicht blenden, schreibt die StVZO vor. Um die Blendgefahr gering zu halten, gilt deshalb: Frontscheinwerfer müssen 40 Zentimeter bis 1,20 Meter über dem Boden montiert sein. Stirnlampen, die sich deutlich höher befinden, sind aus diesem Grund als Fahrradlampen verboten. Wir zeigen, wie Scheinwerfer richtig eingestellt werden.
Zugelassene Extras. Erlaubte Zusatzfunktionen sind zum Beispiel Tagfahr- und Fernlicht – solange es auch ein Abblendlicht (normaler Modus) gibt. Bei Rücklichtern ist eine Bremslichtfunktion erlaubt, die das Rücklicht beim Abbremsen kurzzeitig heller aufleuchten lässt.
Erlaubte Blinklichter. Seit einer Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung im Juni 2024 dürfen an Fahrrädern und Pedelecs elektronische Richtungsanzeiger verbaut werden. Bis es bauartgenehmigte Modelle gibt, können Radler auf Blinker zurückgreifen, die ursprünglich für Mofas, Kleinkrafträder oder S-Pedelecs zugelassen wurden. Die Blinker lieber vom Profi einbauen lassen, damit sie StVZO-konform sind.
Verbotene Blinklichter. Im Straßenverkehr immer wieder zu sehen, aber am Fahrrad verboten sind blinkende Front- und Rücklichter. An Rucksack, Jacke oder Helm befestigt, sind blinkende Lichter indes erlaubt.
Reflektoren. Zusätzlich zur aktiven Beleuchtung durch die Fahrradlichter sind einige Reflektoren Pflicht. Je ein Reflektor vorn und hinten, an Pedalen und in den Speichen als Katzenaugen oder Streifen oder an Reifen beziehungsweise Felge als Reflektorstreifen.
Fahrradhandschuhe schützen
Nicht so wichtig, aber zumindest bei längeren Fahrten sinnvoll: Handschuhe mit Polsterung an der Grifffläche. Sie verhindern auf längeren Touren Schwielen und verhindern bei Stürzen schmerzhafte Hautabschürfungen an den Handflächen.
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Wir nutzen seit 4 Jahren ausgiebig und mit Begeisterung faltbare e-Bikes. Lenker und Sattelfederung individuell optimiert. Modellsuche war aufwendig, aber irgendwann findet man die richtige Rahmengeometrie. Kosten um 3.500 €. Wenn die Qualität stimmt, taugen die auch sehr gut für längere Mehrtagestouren. Und 2 Stück passen problemlos in den Kofferraum.
Hallo, Sie schreiben, dass Kinder im Alter von 9 oder 10 Jahren Gehwege benutzen dürfen aber nicht müssen. Für mein Sprachempfinden hat ein 'Kind im Alter von 10 Jahren' bereits seinen zehnten Geburtstag gefeiert, es ist also zehn Jahre alt. Das vollendete zehnte Lebensjahr (wie im Gesetzestext beschrieben) endet vor dem zehnten Geburtstag, also wenn das Kind noch 'neun Jahre alt' ist. Meine Lesart des Gesetzes ist, dass Kinder die ihren zehnten Geburtstag bereits gefeiert haben, also Kinder im Alter von 10 Jahren, den Gehweg nicht benutzen dürfen. Wie meint es das Gesetz denn nun?
@Werbrauchttnicks: Hier gibt es noch keine genaue Regelungen in der StVO. An roten Ampeln gilt, dass Radler die wartenden Autos zwar von rechts überholen dürfen - allerdings nur, wenn dafür ausreichend Platz vorhanden ist und ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit. Laut dem ADFC bewerten Gerichte den Sicherheitsabstand unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06). Dieses Rechtsüberholen ist zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Fahren Radfahrer an parkenden Autos vorbei, sollte mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet.
Soo ist ja schön und gut. Aber das wichtigste ist doch zu wissen welchen Abstand Radfahrer einhalten müssen wenn sie an der Ampel rechts an den Wartenden Autos vorbei fahren? Wie soll der Abstand zwischen Bordstein/Parkenden Auto-Fahrrad-Wartendes Auto sein? So wie ich es mal gelesen habe sollte zwischen Fahrrad und Bordstein/Parkenden Auto min 50cm Abstand eingehalten werden. Wie groß muss da der Abstand dann zu den Wartenden Autos sein, auch 50cm? So das min 1,5m Platz sein muss??
Gibt es da mittlerweile endlich § wo es geregelt wurde?
@Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.