Fahr­radkauf, Fahr­radzubehör, Reparaturen

Gegen Diebstahl: Fahr­radschloss und Versicherung

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Fahr­radkauf, Fahr­radzubehör, Reparaturen - Rauf auf’s Rad! Wir machen Sie mobil

Anschließen, statt nur abschließen. So lässt sich das Fahr­rad nicht einfach davon tragen. © Stiftung Warentest / Hendrik Rauch

Will ein Dieb ein Fahr­rad haben, kriegt er es auch. Wie Sie es Dieben so schwer wie möglich machen – und was Versicherungen leisten, wenn das Fahr­rad doch weg ist.

Das richtige Fahr­radschloss

Wenn sie genügend Zeit und das richtige Werk­zeug haben, knacken Fahr­raddiebe jedes Schloss. Doch Radler können es Lang­fingern schwer machen: zum Beispiel mit guten Bügel-, Ketten- oder Falt­schlössern (Fahrradschlösser im Test). Billige Schlösser sind dagegen meist schnell geknackt. Anders­herum ist nicht jedes teure Schloss auto­matisch sicher, wie unsere Tests immer wieder zeigen.

Die wichtigsten Tipps gegen Fahr­raddiebstahl

  • An festem Gegen­stand anschließen. Ketten Sie Ihr Fahr­rad an einem unver­rück­baren und stabilen Gegen­stand an. Besonders gut eignen sich Laternenpfähle, Gartenzaunpfähle oder Fahr­radständer. Das Rad in sich oder nur mit einem Rahmenschloss zu sichern reicht nicht aus. Diebe können es einfach wegtragen.
  • Vorderrad sichern. Versuchen Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit anzu­ketten. Kabel- oder Bügelschlösser sind meist groß genug, um beides zusammen an einen Pfahl zu binden. Das Hinterrad können Sie mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Rad registrieren lassen. Lassen Sie den Rahmen ihres Rades codieren – bei Händ­lern, Polizei oder Fahr­radclub. Codierte Fahr­räder sind für Hehler weniger attraktiv. Befürchtungen, dass dann Garan­tien für den Rahmen ihre Gültig­keit verlieren oder die Rahmenstabilität leidet, sind unbe­gründet: Statt einge­stanzt zu werden, kann der Code oft auch als spezieller schwer ablös­barer Aufkleber angebracht werden. Mehr zum Thema in unserem Special Gewusst wie: Fahrrad codieren.
  • Kauf und Zustand dokumentieren. Heben Sie Rechnung und Kauf­beleg für Ihr Fahr­rad gut auf. Am besten notieren Sie darauf auch die Rahmennummer, falls sie noch nicht dort einge­tragen ist. Die Daten sind wichtig für die Diebstahls­anzeige bei der Polizei. Und: Machen Sie Fotos von ihrem Rad, auch von tech­nischen Details wie Bremsen und Schaltung. Das erleichtert die Abrechnung mit der Versicherung.
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Die Schlösser im Härtetest. © Stiftung Warentest

Hausrat- oder Fahr­radversicherung?

Wurde das Fahr­rad oder E-Bike geklaut, kann allenfalls eine gute Versicherung trösten. Radlieb­haber sollten vor Vertrags­schluss allerdings einige Fragen klären. Denn es gibt zwei Wege, das eigene Rad zu versichern: Der erste ist güns­tiger – über die Hausratversicherung. Teurer wird es mit einer speziellen Fahrradversicherung für Fahr­räder und E-Bikes.

Hausrat­versicherung. Wie Möbel und Kleidung sind auch Fahr­räder über die Hausrat­police abge­deckt, wenn sie in der Wohnung oder in einem abschließ­baren Keller stehen. Dafür ist keine ausdrück­liche Erwähnung in der Police erforderlich. Steht das Rad aber draußen im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof, greift die Versicherung nur, wenn der Besitzer den Fahr­radschutz vertraglich vereinbart hat. Den kann er ab 20 Euro extra pro Jahr für ein oder mehrere Räder abschließen.

Eine sehr gute Hausrat­versicherung inklusive Fahr­radschutz ist für weniger als 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Mit unserem Versicherungsvergleich Hausratversicherung können Sie leicht ermitteln, welcher Tarif perfekt zu Ihnen, Ihrem Hausrat und Ihrer Wohnungs­größe passt – und wenig kostet.

Fahr­radversicherung. Spezielle Fahr­radversicherungen sind in der Regel teurer als der Schutz über die Hausrat­police. Eine Fahr­radversicherung gilt jeweils nur für ein Rad. Aber mit ihr können Sie auch Räder im Wert von mehreren tausend Euro versichern. Insbesondere bei teuren Elektrorädern ist das wichtig. Außerdem greift die Versicherung auch, wenn das Rad unterwegs geklaut oder Einzel­teile gestohlen werden.

Manche Fahr­radversicherungen leisten auch bei Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze. Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Sommer 2021 Fahr­radversicherungen getestet. In unserem Vergleich Fahrradversicherungen finden Sie Test­ergeb­nisse für 76 Policen. Wie viel eine gute Police kostet, hängt von Wohn­ort und Wert des zu versichernden Fahr­rads ab.

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77 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • rurutu am 01.06.2024 um 15:38 Uhr
    Falten für den Transport

    Wir nutzen seit 4 Jahren ausgiebig und mit Begeisterung faltbare e-Bikes. Lenker und Sattelfederung individuell optimiert. Modellsuche war aufwendig, aber irgendwann findet man die richtige Rahmengeometrie. Kosten um 3.500 €. Wenn die Qualität stimmt, taugen die auch sehr gut für längere Mehrtagestouren. Und 2 Stück passen problemlos in den Kofferraum.

  • HalliGalli2 am 22.05.2024 um 23:08 Uhr
    Zulässiges Kindesalter für Benutzung des Gehwegs

    Hallo, Sie schreiben, dass Kinder im Alter von 9 oder 10 Jahren Gehwege benutzen dürfen aber nicht müssen. Für mein Sprachempfinden hat ein 'Kind im Alter von 10 Jahren' bereits seinen zehnten Geburtstag gefeiert, es ist also zehn Jahre alt. Das vollendete zehnte Lebensjahr (wie im Gesetzestext beschrieben) endet vor dem zehnten Geburtstag, also wenn das Kind noch 'neun Jahre alt' ist. Meine Lesart des Gesetzes ist, dass Kinder die ihren zehnten Geburtstag bereits gefeiert haben, also Kinder im Alter von 10 Jahren, den Gehweg nicht benutzen dürfen. Wie meint es das Gesetz denn nun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2024 um 12:29 Uhr
    Abstandsregelung vor roten Ampeln

    @Werbrauchttnicks: Hier gibt es noch keine genaue Regelungen in der StVO. An roten Ampeln gilt, dass Radler die wartenden Autos zwar von rechts überholen dürfen - allerdings nur, wenn dafür ausreichend Platz vorhanden ist und ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit. Laut dem ADFC bewerten Gerichte den Sicherheitsabstand unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06). Dieses Rechtsüberholen ist zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Fahren Radfahrer an parkenden Autos vorbei, sollte mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet.

  • Werbrauchtnicks am 23.03.2024 um 08:56 Uhr
    Wie ist den der Abstand Bein rechts überholen

    Soo ist ja schön und gut. Aber das wichtigste ist doch zu wissen welchen Abstand Radfahrer einhalten müssen wenn sie an der Ampel rechts an den Wartenden Autos vorbei fahren? Wie soll der Abstand zwischen Bordstein/Parkenden Auto-Fahrrad-Wartendes Auto sein? So wie ich es mal gelesen habe sollte zwischen Fahrrad und Bordstein/Parkenden Auto min 50cm Abstand eingehalten werden. Wie groß muss da der Abstand dann zu den Wartenden Autos sein, auch 50cm? So das min 1,5m Platz sein muss??
    Gibt es da mittlerweile endlich § wo es geregelt wurde?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2023 um 11:49 Uhr
    Kinder auf Gehwegen in alle Richtungen

    @Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
    Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.