Fahr­radkauf, Fahr­radzubehör, Reparaturen

Fahr­räder als Gepäck: So können Sie Ihr Rad trans­portieren

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Fahr­radkauf, Fahr­radzubehör, Reparaturen - Rauf auf’s Rad! Wir machen Sie mobil

Ein gutes Team. Bahn und Rad ergänzen sich gut – wenn es denn mit dem Buchen der Fahr­radkarte klappt. © Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

Nicht jede Fahr­radtour startet vor der Haustür. Wir geben Tipps, wie der Radtrans­port per Auto, Zug, Fernbus und Flugzeug gut klappt.

Fahr­rad mit dem Auto trans­portieren

Fahr­radträger fürs Auto sind praktisch. Egal ob Wochen­end­ausflug an den See oder Urlaub nach Italien: Das Fahr­rad ist immer dabei. Für Auto­fahr­radträger gibt es zwei grund­legend verschiedene Systeme: Dach­träger oder Heck­träger, die an der Heck­klappe oder auf der Anhängerkupp­lung montiert werden. Hier stellen wir die Varianten einzeln vor.

Fahr­radträger für die Anhängerkupp­lung

Für längere Reisen, eine häufige Nutzung oder den Trans­port schwerer Elektroräder (E-Bikes) ist diese Träger­variante am sinn­vollsten. Auf der Anhängerkupp­lung am Auto­heck beein­flussen die Träger Sprit­verbrauch und Fahr­verhalten vergleichs­weise gering. Außerdem müssen die Fahr­räder nur etwa einen halben Meter ange­hoben werden. Welches Modell das beste ist, zeigt unser Test von Fahrradträgern für die Anhängerkupplung.

Dach­träger für Fahr­räder

Ihr Problem ist oft die Sicherheit, außerdem wirken sie sich vergleichs­weise stark auf Fahr­verhalten und Sprit­verbrauch aus: Und zwar im Schnitt mit zwei Litern mehr pro 100 Kilo­meter. Das hat der Schweizer Auto­mobilclub TCS mit einem VW Golf bei einer Geschwindig­keit von 100 km/h gemessen. Außerdem müssen die Räder aufs Dach gewuchtet werden – allein oder mit schweren E-Bikes ist das kaum mach­bar.

Fahr­radträger für die Heck­klappe

Einfache Heck­träger werden mit Spann­bändern und Pols­terrollen an der Heck­klappe befestigt. Sie sind vergleichs­weise günstig und verursachen weniger Luft­widerstand als Dach­träger. Nachteil: Sie verbeulen manchmal die Heck­klappe und zerkratzen hin und wieder den Lack. Außerdem braucht die Montage etwas mehr Zeit.

Alle Vor- und Nachteile der drei Träger­systeme haben wir in unserem Systemvergleich Fahrradträger zusammengefasst.

Zulässige Beladung beachten

Egal, für welches Träger­system Sie sich entscheiden: Dach- und Heck­träger können nicht beliebig beladen werden. Die Dachlast beträgt meist 100 Kilogramm, oft aber auch weniger. Die genaue Zahl steht in der Anleitung zum Fahr­zeug. Für die Träger auf der Hängerkupp­lung gilt die maximale Stützlast. Die steht auf einem Aufkleber im Bereich der Hänge­vorrichtung.

Worauf es beim Kauf und der Nutzung von Fahr­radträgern ankommt und wie Sie sicher­stellen, dass Sie Ihre Fahr­räder sicher mit dem Auto trans­portieren, steht in unserem Fahrradträger-Test.

Fahr­rad in der Bahn mitnehmen

Wer kein Auto hat oder grund­sätzlich lieber mit dem Zug reist, kann sein Fahr­rad in der Bahn mitnehmen. Auch E-Bikes und Pedelecs dürfen im Fahr­rad­abteil trans­portiert werden. Das ist nicht selbst­verständlich, denn der Akku gilt als Gefahr­gut. So gelten etwa für Flugzeuge entsprechende Trans­port-Einschränkungen.

Fahr­radplätze früh­zeitig reser­vieren. Im Fern­verkehr braucht man eine Stell­platz­reser­vierung und eine Fahr­radkarte. Insbesondere zur Fahr­radsaison und auf Reisen in Fahr­radregionen sind die Stell­plätze für Räder schnell ausgebucht – deshalb sollten Sie sich früh­zeitig um die Buchung kümmern. Spontan ist eine Mitnahme im Fern­verkehr praktisch unmöglich.

Mitunter ist auch in Regionalzügen eine Reser­vierung erforderlich. Für interna­tionale Züge kostet eine Fahr­radkarte mit Stell­platz­reser­vierung 12 Euro, sie kann nur in den Verkaufs­stellen der Deutschen Bahn oder telefo­nisch gebucht werden.

Tipp: Wie es mit der Reser­vierung für Rad klappt und Tipps, mit denen die Reise entspannter wird, haben wir in unserem Artikel Fahrradmitnahme in der Bahn zusammengefasst.

Fahr­rad in Bus oder Fernbus trans­portieren

Für Reisende mit Rad sind Fernbus­stre­cken besonders interes­sant, wenn die Verbindung ohne Umsteigen ans Ziel führt. Sie ersparen sich die lästige Schlepperei von Rad und Gepäck über die Bahn­steige. Auch die Kosten für Fahrt plus Fahr­radticket sind oft über­schaubar.

Bedingungen für Mitnahme beachten

Mitnahme auf dem Träger. Fernbusse nehmen in der Regel eine Hand voll Fahr­räder auf einem Heck­träger mit. Allerdings stellen die Anbieter meist einige Bedingungen an die Fahr­räder: Flixbus beispiels­weise erlaubt nur Fahr­räder mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm. Außerdem ist die Mitnahme von E-Bikes, Tandems, Drei- oder Falträdern nicht möglich. Ein Platz auf dem Fahr­radträger muss normaler­weise schon zusammen mit der Fahr­karte gebucht werden und kostet rund 10 Euro.

Als Sperr­gepäck. Alternativ kann ein Fahr­rad auch als Gepäck­stück im Laderaum mitgenommen werden − zu ähnlichen Preisen wie auf dem Fahr­radträger. Dazu muss es bei vielen Bus-Anbietern in einer Trans­porttasche verstaut sein und bestimmte Größen­vorgaben einhalten, sodass das Fahr­rad oft auseinander­gebaut werden muss. Allerdings ist auch im Laderaum die Mitnahme von Sonderfahr­rädern wie Tandems oder E-Bikes oft ausgeschlossen.

Tipp: Aufgrund der begrenzten Zahl der Fahr­radplätze sollten sie auch bei Fernbussen Fahr­radtickets früh­zeitig buchen, damit Sie sich bei Engpässen noch um Alternativen kümmern können.

Spezialbusse in Fahr­radregionen

In verschiedenen Regionen in Deutsch­land gibt es eigene Fahr­radbussysteme: Diese speziellen Fahr­radbusse nehmen Ausflügler mit Fahr­rad mit. Sie fahren meist aber nur in der Fahr­radsaison – etwa ab Mai bis Ende Oktober. In der Region Renn­steig-Saaleland fährt zum Beispiel der KomBus Fahrradbus, auf der Strecke parallel zum Ostseeküsten-Radweg und auf den Inseln Sylt und Rügen verkehrt der Bus RADzfatz und in allen wichtigen Radreise­regionen in Rhein­land-Pfalz ist der RadBus (ehemals „Regio­Radler“) unterwegs.

Fahr­rad im Flugzeug mitnehmen

Fahr­räder ohne Elektro­antrieb dürfen mit ins Flugzeug. Reisende Radler geben bei vielen Fluggesell­schaften neben dem Gepäck auch ihr Fahr­rad beim Check-in auf. Die Kosten sind je nach Fluggesell­schaft unterschiedlich.

Rad für den Flug vorbereiten. Das Fahr­rad muss für den Flug möglichst klein und hand­lich gepackt sein. Komplett verpackt werden müssen Räder für den Flug in der Regel nicht. Der Trans­port im Flugzeug geschieht aber auf eigene Gefahr. Sicherheit bieten besondere Koffer oder Kartons für Fahr­räder, die in vielen Fahr­radgeschäften erhältlich sind. Welche Vorbereitungen hingegen erforderlich sind, variiert von Air­line zu Air­line. Typische Anforderungen sind:

  • Lenker parallel zum Rahmen stellen,
  • Pedale ab- oder nach innen schrauben oder hoch­klappen,
  • Sattel­stütze herunter­lassen,
  • Schmierige und fettige Stellen verpacken.

Luft raus? Darüber, ob vor dem Flug die Luft aus den Reifen gelassen werden sollte oder nicht, gibt es immer wieder Streit. Richtig ist, dass die Felgen besser geschützt sind, wenn Luft auf den Reifen ist. Bei den meisten Flugzeugen wird der Kabinen­druck auch im Gepäck­raum aufrecht­erhalten, sodass Luft auf den Reifen in der Regel kein Problem ist. Einige Fluggesell­schaften verlangen trotzdem, die Luft abzu­lassen.

Elektrofahr­räder. Wie alle mit Lithium­batterien betriebenen Fortbewegungs­mittel (Hover­board, Segway, E-Boards) dürfen auch Pedelecs und E-Bikes nicht ins Gepäck. Sie gelten im Flug­verkehr als verbotene Gegen­stände. Einzige Trans­port­möglich­keit: Per Spedition. Die trans­portiert die Elektrofahr­räder als Gefahr­gut in Spezial-Trans­portbehältern – das muss separat beauftragt werden.

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Kommentarliste

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  • rurutu am 01.06.2024 um 15:38 Uhr
    Falten für den Transport

    Wir nutzen seit 4 Jahren ausgiebig und mit Begeisterung faltbare e-Bikes. Lenker und Sattelfederung individuell optimiert. Modellsuche war aufwendig, aber irgendwann findet man die richtige Rahmengeometrie. Kosten um 3.500 €. Wenn die Qualität stimmt, taugen die auch sehr gut für längere Mehrtagestouren. Und 2 Stück passen problemlos in den Kofferraum.

  • HalliGalli2 am 22.05.2024 um 23:08 Uhr
    Zulässiges Kindesalter für Benutzung des Gehwegs

    Hallo, Sie schreiben, dass Kinder im Alter von 9 oder 10 Jahren Gehwege benutzen dürfen aber nicht müssen. Für mein Sprachempfinden hat ein 'Kind im Alter von 10 Jahren' bereits seinen zehnten Geburtstag gefeiert, es ist also zehn Jahre alt. Das vollendete zehnte Lebensjahr (wie im Gesetzestext beschrieben) endet vor dem zehnten Geburtstag, also wenn das Kind noch 'neun Jahre alt' ist. Meine Lesart des Gesetzes ist, dass Kinder die ihren zehnten Geburtstag bereits gefeiert haben, also Kinder im Alter von 10 Jahren, den Gehweg nicht benutzen dürfen. Wie meint es das Gesetz denn nun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2024 um 12:29 Uhr
    Abstandsregelung vor roten Ampeln

    @Werbrauchttnicks: Hier gibt es noch keine genaue Regelungen in der StVO. An roten Ampeln gilt, dass Radler die wartenden Autos zwar von rechts überholen dürfen - allerdings nur, wenn dafür ausreichend Platz vorhanden ist und ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit. Laut dem ADFC bewerten Gerichte den Sicherheitsabstand unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06). Dieses Rechtsüberholen ist zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Fahren Radfahrer an parkenden Autos vorbei, sollte mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet.

  • Werbrauchtnicks am 23.03.2024 um 08:56 Uhr
    Wie ist den der Abstand Bein rechts überholen

    Soo ist ja schön und gut. Aber das wichtigste ist doch zu wissen welchen Abstand Radfahrer einhalten müssen wenn sie an der Ampel rechts an den Wartenden Autos vorbei fahren? Wie soll der Abstand zwischen Bordstein/Parkenden Auto-Fahrrad-Wartendes Auto sein? So wie ich es mal gelesen habe sollte zwischen Fahrrad und Bordstein/Parkenden Auto min 50cm Abstand eingehalten werden. Wie groß muss da der Abstand dann zu den Wartenden Autos sein, auch 50cm? So das min 1,5m Platz sein muss??
    Gibt es da mittlerweile endlich § wo es geregelt wurde?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2023 um 11:49 Uhr
    Kinder auf Gehwegen in alle Richtungen

    @Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
    Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.