Finanz­plan für die Rente So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

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Finanz­plan für die Rente - So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

Klarer Plan: Recht­zeitig vorsorgen, böse Über­raschungen vermeiden. © Die Kleinert / Christian Sommer

Der Renten­eintritt ist ein einschneidender Moment im Leben. Die Stiftung Warentest zeigt anhand von drei Musterfällen, wie Rentner ihre Finanzen regeln können.

Nach einem langen Arbeits­leben ist der Renten­eintritt für viele Menschen ein sehr schöner Moment: Endlich kann man sich selbst­bestimmt verstärkt den Dingen widmen, die einem Spaß machen. Der Finanz­kram gehört meist nicht dazu. Aber ein paar wichtige Entscheidungen müssen Menschen rund um den Ruhe­stand auch hier treffen. So vermeiden Neu-Rentner Fehl­planungen. So mancher hat sich schon verwundert die Augen gerieben, was von den hübschen Bruttorenten alles abge­zogen wird. Steuern und Sozial­abgaben sind daher ein wichtiger Punkt, wenn es um die Planung der Renten­finanzen geht. Damit Sparer ein Gefühl dafür bekommen können, welche Abgaben in etwa welcher Höhe fällig werden, haben wir drei Musterfälle entwickelt, an denen sich Rentenplaner orientieren können: ein gut verdienendes Paar, zwei Durch­schnitts­verdiener und ein allein­stehender Gering­verdiener, der Anspruch auf Grund­sicherung hat.

Versicherungs­bedarf ändert sich

Viele Versicherungen fallen weg, wenn man das Renten­alter erreicht hat. Wer nicht mehr arbeitet, muss sich nicht vor Berufs­unfähigkeit schützen. Auch Alters­vorsorgever­träge werden über­flüssig. Dafür steigen bei vielen die Kosten für Kfz-Versicherung oder Auslands­reisekranken­schutz. Viele wollen im Alter noch eine Pflege­zusatz­versicherung abschließen, die eine etwaige Pflegesituation komfort­abler gestalten würde. Hat man die 60 erst einmal erreicht, ist es dafür aber leider meist zu spät. Die gesetzliche Pflege­versicherung reicht nicht für die Kosten einer Unterbringung im Pfle­geheim. Gerade Leute mit einer geringen Rente kommen dann in finanzielle Schwierig­keiten. Das sollten Rentner berück­sichtigen, wenn sie darüber nach­denken, wie sie ihr eventuell vorhandenes Vermögen im Alter nutzen wollen.

Auch Gering­verdiener können etwas für die Rente tun

Wer im Alter zu wenig Geld zum Leben hat, kann Sozial­hilfe beantragen. Aus Scham oder Unwissenheit melden jedoch viele ihren Bedarf nicht an. Viele haben zudem die berechtigte Sorge, zunächst ihr (kleines) Vermögen aufbrauchen zu müssen, bevor sie Unterstüt­zung vom Amt bekommen. Nach einer Gesetzes­änderung dürfen Bezieher der Grund­sicherung im Alter nun aber zumindest einen Teil ihrer Alters­vorsorge behalten, ohne dass dieser auf die Grund­sicherung ange­rechnet wird. Wer für sein Alter vorgesorgt hat, soll mehr bekommen als jemand, der das nicht gemacht oder nicht geschafft hat. Das bietet Gestaltungs­möglich­keiten: Nutzen Gering­verdiener ihr Erspartes, um es vor dem Renten­beginn in eine monatliche Rente umzu­wandeln, erhöhen sie damit ihre knappen Bezüge im Alter deutlich. Wir zeigen, wie es geht.

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  • rosagrandi am 04.06.2021 um 12:26 Uhr
    test versteht meine frage nicht - wer kann helfen

    renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
    freundliche grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 10:32 Uhr
    Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

    @Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
    Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
    Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)

  • Gelöschter Nutzer am 10.12.2019 um 21:01 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Gelöschter Nutzer am 10.12.2019 um 20:57 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Haarmeyer am 10.12.2019 um 16:02 Uhr
    Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

    Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
    Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
    Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
    M. Haarmeyer