Finanz­plan für die Rente

Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung: Recht­zeitig alles für den Ernst­fall regeln

25

Vorsorgevoll­macht

Es kann sein, dass jemand nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Wer soll dann mit Ärzten, mit der Bank, der Versicherung, der Behörde oder den Vermietern sprechen? Mit einer Vorsorgevoll­macht können Menschen im Voraus regeln, wer handeln darf. Die Voll­macht ist auch für Ehe- und Lebens­partner unver­zicht­bar, denn sie dürfen – anders als viele glauben – nicht auto­matisch füreinander handeln. Liegt keine Voll­macht vor, bestimmt ein Gericht, wer entscheiden darf. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufs­betreuer.

Patienten­verfügung

Mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutsch­land hat nach eigenen Angaben eine Patienten­verfügung. Die Unterzeichner haben darin schriftlich für bestimmte Krank­heits­situationen fest­gelegt, in welche medizi­nischen Maßnahmen sie einwilligen und welche sie ablehnen. Die Angaben sollten so konkret wie möglich sein. Laien ohne medizi­nische Kennt­nisse fühlen sich oft über­fordert.

Ratgeber der Stiftung Warentest

Finanz­plan für die Rente - So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

© Stiftung Warentest

Unser Ratgeber Das Vorsorge-Set erklärt, was welche Verfügung leistet und welche Fehler Sie unbe­dingt vermeiden sollten. Das Buch enthält alle wichtigen Formulare mit Ausfüll­hilfen, etwa für Vorsorgevoll­macht, Patienten-und Betreuungs­verfügung. Die Formulare entsprechen der aktuellen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs. Das Vorsorge-Set hat 144 Seiten und ist für 14,90 Euro im Buch­handel oder im Onlineshop erhältlich.

25

Mehr zum Thema

25 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • rosagrandi am 04.06.2021 um 12:26 Uhr
    test versteht meine frage nicht - wer kann helfen

    renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
    freundliche grüße

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 10:32 Uhr
    Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

    @Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
    Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
    Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)

  • Gelöschter Nutzer am 10.12.2019 um 21:01 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Gelöschter Nutzer am 10.12.2019 um 20:57 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Haarmeyer am 10.12.2019 um 16:02 Uhr
    Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

    Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
    Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
    Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
    M. Haarmeyer