Finanztest warnt So führt die BHW/Post­bank Altkunden in die Irre

9
Finanztest warnt - So führt die BHW/Post­bank Altkunden in die Irre

Die BHW/Post­bank benutzt die Corona-Pandemie als Vorwand, um Kunden zur Auflösung ihrer gut verzinsten Altverträge zu veranlassen. Wer das Angebot einer „Treue­prämie“ annimmt, dem entgehen in den kommenden Jahren oft Zinsen in vierstel­liger Höhe.

BHW/Post­bank will angeblich helfen

„Die aktuelle Situation trifft uns alle sehr hart“, heißt es in einem Kunden­schreiben der Post­bank-Finanzberatung. „Vor allem in wirt­schaftlicher Hinsicht müssen wir jetzt durch­halten.“ Aber: „Wir können helfen!“

Und so sieht die Corona-Hilfe der Post­bank aus: Wenn sich die Sparerin das Guthaben auf ihrem BHW-Bauspar­vertrag von rund 12 300 Euro plus 160 Euro Bonus sofort auszahlen lässt, bekommt sie 200 Euro Treue­prämie. Wenn nicht, werde die BHW das Guthaben trotzdem „demnächst“ auszahlen, dann aber ohne Bonus.

Kunden verlieren hohen Zins­anspruch

Offen­bar versucht die Bausparkasse, mit dieser Aktion Altverträge mit hohen Gutha­benzinsen loszuwerden. Die Kundin im Beispiel bekommt 4 Prozent Zinsen im Jahr. Löst sie den Vertrag auf, entgehen ihr jähr­lich rund 500 Euro Zinsen. Die Ankündigung der Bausparkasse, den Vertrag „demnächst“ einfach ohne Bonus auszuzahlen, ist irreführend. Nach der Recht­sprechung dürfen Bausparkassen im Regelfall erst kündigen, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht oder seit der ersten Zuteilung zehn Jahre vorbei sind. Das wäre bei der Kundin erst Ende 2023 der Fall.

Irreführende Kündigungs­drohung

Wie mehrere Finanztest-Leser berichten, verschickt die BHW/Post­bank derzeit auch andere Schreiben mit dem Ziel, Kunden zur Auflösung ihrer Verträge zu drängen. So drohte die Bausparkasse einer Kundin damit, ihre beiden Verträge zu kündigen und den Zins­bonus einzubehalten, wenn sie bis Ende Juni 2020 nicht eine von drei Optionen wahr­nehme. Alle drei Angebote sahen die Auflösung der mit 5 Prozent (inklusive Bonus) verzinsten Bauspar­verträge vor.

Bausparkasse macht falsche Angaben

Dabei schreckt die Bausparkasse auch vor Falsch­informationen nicht zurück. Die BHW sei angehalten, ihr Konto „nach der Recht­sprechung“ zu kündigen, teilte sie ihrer Kundin mit. Der Termin dafür sei in ihrem Fall erreicht. Das ergebe sich aus einem Urteil des Bundes­gerichts­hofes (BGH) aus dem Jahr 2017. Das ist falsch. Der BGH hat in dem Urteil entschieden, dass Bausparkassen zehn Jahre nach der ersten Zuteilung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen dürfen. Die Verträge der Sparerin wurden erst­mals im März 2014 und im November 2015 zugeteilt. Die Bausparkasse kann den einen Vertrag daher frühestens im März 2024 zum September 2024 und den anderen erst im November 2025 zum Mai 2026 kündigen.

Tipp: Lassen Sie sich durch solche Schreiben nicht einschüchtern. Bausparkassen dürfen in der Regel erst kündigen, wenn Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht oder Ihr Vertrag schon seit mindestens zehn Jahren zuteilungs­reif ist. Außerdem dürfen Bausparkasse den Zins­bonus nicht einfach einbehalten. In der Regel reicht es, noch vor Vertrags­ende den Verzicht auf das Bauspardarlehen zu erklären, um Ihren Bonus­anspruch zu sichern. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten.

9

Mehr zum Thema

9 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • deroffendorfer am 26.01.2021 um 14:21 Uhr
    Ihr Vertrag wird abgewickelt!

    Eigentlich wollte meine volljährige Tochter ihren Bausparvertrag auf meinen Namen umschreiben lassen, da ich ihr das Guthaben wegen einer Notlage schon ausgelegt hatte. Also suchten wir die BHW Beratungsstelle in Lübeck auf. Wir mussten etwas warten und bekamen Teile des Beratungsgesprächs des Kunden vor uns mit. "Ich weiß, wie wir ihr Geld noch retten können" sagte die Beraterin zu einem Kunden im Rentenalter. Er sollte seinen bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Dafür bekäme er 200 € Prämie. Er muss noch erwähnen, dass uns die gleiche Beraterin zuvor monatelang telefonisch unter Druck gesetzt hat "wir müssen unbedingt miteinander sprechen". Nachdem wir dran waren, ich ich unser Anliegen erklärte, schrie sie uns fast an, dass der Vertrag meiner Tochter abgewickelt werden würde. Sie bekäme einen Verrechnungsscheck zugesandt. Das war 2017. Der Vertrag besteht heute noch.

  • probeflatrate1 am 20.01.2021 um 19:27 Uhr
    BHW mit dreisten Vorgehen und Unwahrheiten

    Ich habe mehrfach Verzichtserklärung abgegeben, mündlich und schriftlich. Höhe der Bonuszinsen wurden mir daraufhin am Tel. mitgeteilt, wg. der Bonuszinsen habe ich dann auch noch den Freistellungsauftrag auf voll Höhe stellen lassen. Zusätzlich habe ich am 30.4.20 mit 1 Zeugin per Post die Verzichtserklärung aufgegeben . Nun behauptet die BHW der Brief wäre nicht bei ihr angekommen !!! Die BHW hat uns trotz Einspruch die Bausparsummen Auszahlung ohne die Bonuszinsen aufgezwungen. Scheck wurde zeitlich verspätet ausgestellt ( nicht mit Einschreiben ! ) und noch später versandt. Die Höhe der Wohnungsbauprämien wurde mir Wochen später nach der Scheckausstellung erst mitgeteilt.
    Die BHW versucht mit dreisten Vorgehen und Unwahrheiten Kunden um ihr Geld zu bringen.
    Meiner Meinung und Erfahrungen nach würde ich fast schon sagen : krimminell .
    Wem erging es noch so ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2021 um 15:18 Uhr
    Berechnung der Bonuszinsen BHW Dmax

    @gg2017test: Die Höhe und die Berechnung der Bonuszinsen ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegt. Sie können zum Beispiel je nach Tarif und Abschlussdatum auch von der Entwicklung der Umlaufrendite für öffentliche Anleihen abhängen. Üblicherweise werden die Bonuszinsen dem Bausparer jedes Jahr im Jahreskontoauszug mitgeteilt. Eine Überprüfung der Zinsberechnung ist anhand der ABB und der Kontoauszüge zwar schwierig, aber möglich. Deshalb sind wir eher skeptisch, ob Bausparer darüber hinaus verlangen können, dass ihnen die Bausparkasse die Berechnung der Bonuszinsen auf verständliche Weise vorrechnet. (TK)

  • gg2017test am 04.01.2021 um 16:35 Uhr
    Berechnung der Bonuszinsen BHW Dmax

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe meinen BHW-Vertrag unter Verzicht auf das Darlehen aufgelöst. In mehreren Anschreiben hatte ich gebeten, die Berechnung der Bonuszinsen mir nachvollziehbar darzulegen.
    Die Abrechnung zum 4.01.2021 weist nur einen Betrag ohne Erläuterung aus. Dieser ist nach meiner überschlägigen Rechnung deutlich zu niedrig. Haben Sie Erfahrungen mit der Ermittlung der Bonuszinsen durch BHW?
    Mit freundlichen Grüßen
    ggtest

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.06.2020 um 11:32 Uhr
    Reaktion auf Kündigungsdrohung

    @mmtks: Soweit die Kündigungsvoraussetzungen noch längst nicht erfüllt sind, kann man so ein Schreiben ignorieren. Im Zweifel sollte man sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. (TK)