Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich

Alters­vorsorge mit Fonds – das sollten Sie wissen

53
Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich - Vier Renten­versicherungen mit Fonds sind gut

Langer Weg. Wenn die Alters­vorsorge mit Fonds viele Jahre läuft, bietet sie die Chance, attraktive Renditen zu erzielen. © Getty Images / Tetiana Garkusha, Stiftung Warentest (M)

Wie funk­tioniert eine fonds­gebundene Renten­versicherung? Für wen eignen sich eher Fonds­sparpläne? Basiswissen und Details zur fonds­gebundenen Alters­vorsorge.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 30 Fondspolicen ohne Beitragsgarantie freischalten

Das Wichtigste in Kürze

Sicherheit. Bei den meisten fonds­gebundenen Renten­versicherungen sind die einge­zahlten Beiträge, anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen, nicht garan­tiert. Das heißt, Spare­rinnen und Sparer tragen das Anlagerisiko selbst. Die Versicherung garan­tiert nur, dass aus dem angesparten Vermögen eine lebens­lange Rente gezahlt wird.

Fonds. Bei fonds­gebundenen Renten­versicherungen wählen Spare­rinnen und Sparer die Fonds selbst aus, in die ihre Beiträge fließen. Dabei sollten sie auf güns­tige ETF setzen, auch wenn der Versicherungs­vertreter eventuell teurere, aktiv gemanagte Fonds vorschlägt.

Kosten. Das Problem der meisten fonds­gebundenen Renten­versicherungen sind die zu hohen Kosten der Versicherung. Diese schmälern die Rendite­chancen der Angebote erheblich. Einzelne Angebote sind jedoch gut und günstig.

Steuern. Fonds­gebundene Renten­versicherungen haben Vorteile: Während der Anspar­phase müssen Erträge der Fonds nicht versteuert werden. Vor allem bei einer Auszahlung als monatliche Rente sind die Policen auch im Alter steuerlich günstig. Die Steuer­vorteile sind jedoch allein kein Grund für den Abschluss.

Alternative. Für die meisten Spare­rinnen und Sparer ist ein ETF-Sparplan besser geeignet als eine fonds­gebundene Renten­versicherung. Er ist deutlich güns­tiger und flexibler.

Fonds­gebundene Renten­versicherung

Fonds­policen bieten Alters­vorsorge ohne Garantie

Keine Garantie. Fonds­gebundene Renten­versicherungen, auch Fonds­policen genannt, sind für die Alters­vorsorge gedacht. Spare­rinnen und Sparer entscheiden dabei selbst über die Geld­anlage mit Fonds. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen gibt es keine Garantie auf die einge­zahlten Beiträge. Die Fonds­anteile können am Ende also weniger wert sein.

Chance auf höhere Rendite. Spare­rinnen und Sparern muss klar sein, dass sie bei einer fonds­gebundenen Renten­versicherung das Anlagerisiko selbst tragen. Wer es eingehen möchte, kann dafür mit guten und güns­tigen Fonds bis zur Rente ordentliche Renditen einfahren. Mit klassischen privaten Renten­versicherungen ist das aufgrund der nied­rigen Zinsen kaum noch möglich.

Hohe Kosten. Häufig sind die Kosten der Versicherung deutlich zu hoch und die Rendite­chancen damit stark einge­schränkt. Das kann Sparer im Laufe der Zeit um zehn­tausende Euro bringen. Das ist ein Grund, warum in unseren Tests nur sehr wenige Angebote gut abschneiden.

Versicherung leistet lebens­lange Rente

Kombination. Da die Versicherung die Geld­anlage nicht absichert, ist die fonds­gebundene Renten­versicherung im Grunde eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer lebenslangen Rente. Die Versicherer versprechen, das Fonds­vermögen, das sich im Laufe der Jahre ange­sammelt hat, im Alter in eine lebens­lange Rente umwandeln. Deren Höhe ist allerdings nicht plan­bar.

Umrechnung. Zum einen können Spare­rinnen und Sparer schwer abschätzen, wie sich ihre Fonds in den Jahren bis zur Rente entwickeln. Zum anderen legen die Versicherer die Umrechnung auch erst dann konkret fest, wenn Kunden die Rente beantragen. Vorher geben sie nur Mindest-Renten­faktoren an, die nicht unter­schritten werden können. Der Renten­faktor gibt an, wie viel Rente pro 10 000 Euro Fonds­vermögen der Kunde bekommt.

Renten­faktoren meist zu nied­rig. Die Mindest-Renten­faktoren bei Vertrags­abschluss sind häufig so nied­rig, dass Rentne­rinnen und Rentner deutlich über 100 Jahre alt werden müssen, um ihr Geld in Form von Rentenzah­lungen wieder­zubekommen. Sparer müssen also hoffen, dass die Renten­faktoren beim Renten­eintritt höher sind, als die Mindest­leistung.

Durch­halten ist Pflicht

Beiträge richtig planen. Spare­rinnen und Sparer sollten die Beiträge für eine fonds­gebundene Renten­versicherung nicht zu hoch ansetzen. Je höher die für die gesamte Lauf­zeit geplanten Beiträge sind, umso höher sind die Abschluss­kosten. Wer sie sich im Laufe der Zeit nicht mehr leisten kann und sie herab­setzen muss, hat zu hohe Abschluss­kosten gezahlt, was die Renten­versicherung unattraktiv macht. Wird der Vertrag ganz gekündigt, verfallen zudem häufig die Steuer­vorteile (siehe unten). Vor allem für Berufs­anfänger, die ihren Gehalts­verlauf noch schlecht abschätzen können, ist ein deutlich flexiblerer Fondssparplan daher die bessere Option.

Die richtigen Fonds wählen

Auf ETF setzen. Der Erfolg einer fonds­gebundenen Renten­versicherung hängt entscheidend von den gewählten Fonds ab. Als Rendite­bringer empfehlen wir ETF auf den Index MSCI World mit rund 1 500 Aktien aus der ganzen Welt. Die meisten Versicherer bieten bei ihren neuen Verträgen ETF als Fonds an. Bei älteren ist das leider nicht immer der Fall. Bei ihnen müssen Sparer regel­mäßig über­prüfen, ob die gewählten Fonds noch gut laufen. Ist das nicht der Fall, schichten sie ihr Geld um in einen top bewerteten Fonds aus unserer Fondsdatenbank.

Zur Sicherheit Rentenfonds beimischen

Recht­zeitig umschichten. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Spare­rinnen und Sparer anfangs 100 Prozent in Aktien-ETF fließen lassen. Wer so lange einzahlt, braucht in den ersten 15 Jahren gar nichts zu machen. Liefen die Aktienmärkte jedoch sehr gut und Sparer wollen einen Teil ihrer erfolg­reichen Anlage absichern, können sie ihn von Aktienfonds in einen sicheren Renten-ETF mit Staats­anleihen in Euro umschichten. Rentenfonds bringen deutlich weniger Rendite, allerdings schwanken ihre Kurse auch weniger als die von Aktien.

Risiko begrenzen. Sparer mit kürzeren Lauf­zeiten oder geringerer Risikoneigung können auch von Anfang an Aktien- und Renten-ETF mischen. Dabei sollten sie darauf achten, das einmal fest­gelegte Verhältnis beizubehalten. In der ausgewogenen Variante ist das eine 50:50-Aufteilung. Das ist das Prinzip des Pantoffel-Portfolios, des Anlage­konzepts von Finanztest. Bei vielen Anbietern ist auch ein auto­matisches „Reba­lancing“ möglich. Damit wird regel­mäßig die reale Aufteilung auf die gewünschte zurück­gebracht. Aktienfonds werden dabei tendenziell nachgekauft, wenn ihre Kurse gefallen sind und verkauft, wenn ihre Kurse gestiegen sind.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen auszahlen lassen

Sicherheit oder Flexibilität. Die lebens­lange Rente ist nicht die einzige Möglich­keit, an das angesparte Vermögen zu kommen. Sparer können es sich auch einfach auf einen Schlag auszahlen lassen. Bei manchen Anbietern ist es auch möglich, die Fonds auf ein eigenes Depot über­tragen zu lassen. Welche Option die beste ist, hängt von den eigenen Präferenzen ab.

Eine lebens­lange Rente hat den Vorteil, dass das Geld nie ausgeht. Jeden Monat fließt etwas Geld, egal wie alt jemand wird. Es kann jedoch sein, dass die Renten sehr nied­rig ausfallen und es sehr lange dauert, bis die Rentner im Plus sind.

Bei einer Kapital­auszahlung sind sie flexibler. Sie können größere Anschaffungen oder Umbauten bezahlen und mal mehr, mal weniger Geld verbrauchen.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen haben Steuer­vorteile

Steuerlich günstig. Während der Anspar­phase werden keine Steuern fällig – auch nicht auf (Kurs-)Gewinne bei ­einem Austausch von Fonds gegen andere. Bei der Auszahlung sind 15 Prozent des Gewinns steuerfrei. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der oder die Versicherte mehr als 62 Jahre alt, ist von den verbleibenden 85 Prozent nur die Hälfte mit dem persönlichen Steu­ersatz zu versteuern. Da die Versicherer aber zunächst ­Kapital­ertrags­steuer abführen, ­müssen sich Versicherte die zu viel bezahlten Beträge über die Steuer­erklärung zurück­holen. Wer eine ­lebens­lange Rente wählt, muss nur den güns­tigen Ertrags­anteil versteuern. Bei einem Start mit 67 Jahren sind das zum Beispiel nur 17 Prozent der ausgezahlten Summe.

Fonds­sparplan – für viele die bessere Alternative

Eine fonds­gebundene Renten­versicherung ist nicht die einzige Option mit Fonds für das Alter zu sparen. Für die meisten Spare­rinnen und Sparer sind Fondssparpläne besser geeignet.

Von den Vorteilen profitieren viele Sparer

Kosten. Fonds­sparpläne sind deutlich güns­tiger als Versicherungen. Abschluss­kosten fallen nicht an. Damit fließen von Anfang an die kompletten Beiträge in die Fonds. Die Kosten für die Ausführung der Sparpläne sind bei Online-Banken sehr nied­rig und beein­flussen die Rendite nur wenig.

Flexibilität. Bei Fonds­sparplänen ist es jeder­zeit möglich, Beiträge herab- oder herauf­zusetzen, die Einzahlungen ganz zu stoppen oder sich das Kapital auszahlen zu lassen. Das wirkt sich nicht negativ aus.

Auswahl. Die Auswahl an Fonds ist größer. Spare­rinnen und Sparer sind nicht auf die einge­schränkte Palette einer fonds­gebundenen Renten­versicherung beschränkt.

Von Nachteil ist das Umwandeln in eine Rente

Rente. Wer auf eine lebens­lange Rente abzielt, kann auch im Alter das Geld aus einem Fonds­sparplan in eine Renten­versicherung einzahlen. Das verursacht jedoch neue Kosten. Mit einer Fonds­police geht das in einem Produkt. Der Kunde kann über Jahr­zehnte in Fonds für seine Alters­vorsorge sparen und sich dann das Vermögen ohne Steuer­abzüge und neue Kosten in eine monatliche Rente umrechnen lassen. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die Zahlung dann vergleichs­weise hoch ist. Und wer vor Vertrags­ende aus der Renten­versicherung aussteigen muss, hat meist ein schlechtes Geschäft gemacht.

Tipp: Wie Sie Ihr Vermögen im Alter optimal nutzen, um Ihre Rente zu ergänzen, zeigt unser Test Sofortrente oder ETF-Auszahlplan.

Nur ein Teil der Erträge ist bei Fonds­sparplänen steuerfrei

Steuern erst ab 1 000 Euro. Laufende Erträge der Fonds und solche aus Anteils­verkäufen müssen versteuert werden. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Auf den Rest fallen 25 Prozent Kapital­ertrags­steuer an. Hinzu kommen 5,5 Prozent dieses Betrags als Solidaritäts­zuschlag. Das macht insgesamt 26,375 Prozent. Eventuell kommt noch Kirchen­steuer dazu. Erträge in Höhe des ­jähr­lichen Sparerpauschbetrags sind steuerfrei. Er beträgt 1 000 Euro (2 000 Euro für Ehepaare).

Thesaurierende Fonds. Bei Fonds, die Erträge thesaurieren, also wieder anlegen, wird eine Vorabpauschale auf den Fonds­wert am Jahres­anfang erhoben. Sie beträgt 70 Prozent des ­Basiszinses, den das Finanzminis­terium zu Beginn eines Kalender­jahres bekannt gibt. Für 2023 sind das 1,785 Prozent (70 Prozent von 2,55 Prozent). War der tatsäch­liche Wert­zuwachs geringer als 1,785 Prozent des Fonds­wertes vom Jahres­anfang, dann ist nur dieser zu versteuern. Wird die Steuer bei einem späteren Verkauf berechnet, werden die Vorabpauschalen der Vorjahre berück­sichtigt.

Fonds­police und Fonds­sparplan im Vergleich

Sparplan oft besser. In unserem Artikel Altersvorsorge mit Fonds – welche Methode bringt mehr? haben wir für Musterfälle berechnet, wie sich die Steuern für verschiedene Sparmodelle auswirken. Bei 30 000 Euro Jahres­einkommen und noch voll verfügbarem Sparerpausch­betrag kam bei einem Sparplan am Ende mehr heraus als bei einer güns­tigen fonds­gebundenen Renten­versicherung. Je teurer die Fonds­police ist, umso besser steht der Sparplan da.

Soll das Geld später verrentet werden, schlägt eine güns­tige Fonds­police den Sparplan, da bei ihr ­weder Steuern noch neue Kosten für die Verrentung zu zahlen sind. Je häufiger Fonds umge­schichtet ­werden, desto besser schneidet die Fonds­police ab, da beim Anteils­verkauf keine Steuern anfallen.

Vertrag durch­halten. Allerdings: Werden die Voraus­setzungen für die güns­tige Versteuerung nicht erreicht, etwa weil der Vertrag gekündigt wird, schneidet die Fonds­police immer schlechter ab. Unter­suchungen zeigen, dass in vielen Fällen lang­laufende Verträge nicht bis zum Ende durch­gehalten werden. Zudem kann sich die Steuergesetz­gebung in den Jahr­zehnten bis zur Rente ändern. Wegen der Steuer­vorteile alleine sollte also niemand eine fonds­gebundene Renten­versicherung abschließen.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen im Vergleich Testergebnisse für 30 Fondspolicen ohne Beitragsgarantie freischalten

53

Mehr zum Thema

53 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • wasset09 am 08.03.2024 um 18:25 Uhr
    Ermittlung der Kosten Brutto-/Nettopolice?

    Hallo, ich habe von der Europa eine Angebot bekommen indem die Berechnung rein auf Basis der Nettobeträge erfolgt ist. Von der Continentale habe ich ein Angebot wo es Bruttobeträge gibt.
    Nun sagt mein Berater das man diese nicht vergleichen kann da die Europa die Kosten aufschlägt während die Continentale die Kosten bereits einschließt in ihren Berechnungen?
    Können sie mir sagen ob die stimmt?
    Wie wurden die Kosten in dem Test verglichen? Wie ist der Wert von 0,38 bei der Europa und wie der von 0,89 bei der Continentale entstanden?
    Vielen Dank.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2024 um 12:44 Uhr
    SwissLife

    @Breckerfeld6: Von der SwissLife haben wir den Tarif Maximo (Tarif 710) untersucht. Die Rahmenbedingungen: Eintrittsalter 37 Jahre, Laufzeit 30 Jahr, Monatsbeitrag 200 Euro, Todesfallleistung vor Rentenbeginn: Vertragsguthaben.

  • Breckerfeld6 am 27.12.2023 um 13:49 Uhr
    Diese Anbieter wollten nicht mitmachen

    Hallo Team Test, Sie schreiben in dem Artikel: "Konkrete Angebots­unterlagen für unseren Modell­fall zeigen: Die Tarife der Swiss Life und der WWK ­hätten für ihre Kosten ein „Mangelhaft“"
    Bitte erläutern Sie kurz, welchen Tarif Sie von der Swiss Life geprüft und welche Rahmenbedingungen Sie angenommen haben wie z.B. den Nettobeitrag haben.
    Vielen Dank.

  • con2test am 21.11.2023 um 13:18 Uhr
    Es ist Abzocke

    Jeder kann per ETF Sparpläne günstig anlegen. Ich habe kurz den Fehler gemacht, meinem Berater zu vertrauen eine solche Rentenversicherung abzuschließen. Nach drei Monaten per Anwalt gekündigt und mein Geld zurückbekommen. Es ist reine Abzocke. - ich kann hier nicht auf jedes Detail eingehen, aber zwei Beispiele: Nach Beginn der Rente sollte das weitere Verwalten des angesparten Geldes pro Jahr 6% kosten. Sechs Prozent des angesparten Geldes. Pro Jahr!! Außerdem ging der Vertrag von einer Lebenserwartung 85 Jahre aus. Dabei werde ich nach Statistik maximal 72. — Ob die Police günstige Kosten hat, ist irrelevant, wenn die Versicherung am Schluss zulangt. -- Ich finde, auch diese Aspekte sollten Berücksichtigung finden. — habe meine Lektion gelernt. Schaue mir die Verträge genauer an und merke: Egal welche Police, am Schluss ist es Geldmacherei. Spart lieber selber über ETFs. Füttert keine nutzlosen Geldverwalter mit durch.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.11.2023 um 17:30 Uhr
    Rürup-Fonds­sparplan mit ETF

    @jaklaro; @alle: Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Schnelltest zum Rürup-Fondssparplan mit ETF:
    www.test.de/Raisin-Pension-Ruerup-Fondssparplan-mit-ETF-5837540-0

    Auch für die Rürup-Verträge gilt, dass das Kapital, dass in diesem Vertrag steckt, bis zu Rentenbeginn im Vertrag gebunden ist.