Garten­pflege Vertrag unklar? Mieter darf Bäume fällen!

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Garten­pflege - Vertrag unklar? Mieter darf Bäume fällen!

Gefällt. Steht im Vertrag keine klare Regelung, dürfen Mieter sägen. © iStockphoto

Steht im Miet­vertrag für ein Haus nur, dass die Garten­pflege Sache des Mieters ist, gehört dazu nicht nur die Pflicht, Bäume zu fällen, wenn sie schadhaft sind, sondern auch das Recht, sie allein deshalb zu entfernen, weil sie dem Mieter nicht gefallen. In Berlin hatte ein Vermieter zum Thema Garten­pflege nichts Konkretes in den Vertrag geschrieben, sondern die Arbeiten einfach auf den Mieter abge­wälzt. Der hatte später mehrere Bäume gefällt. Das durfte er, urteilte das Land­gericht Berlin (Az. 67 S 100/19).

Zwar sei es Mietern üblicher­weise nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters größere Pflanzen zu entfernen. Doch wenn der Miet­vertrag in diesem Punkt unklar ist, geht diese Unklarheit zu Lasten des Vermieters. Schließ­lich habe er die Möglich­keit gehabt, unmiss­verständlich darauf hinzuweisen, dass nach­haltige Änderungen der Garten­gestaltung nur mit seiner Zustimmung erlaubt sein sollen. In dem Fall wären Mieter daran gebunden, betonte das Gericht.

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