Gast­arif Shell Energy kündigt einfach

0
Gast­arif - Shell Energy kündigt einfach

Gaskunde. Leser Rudolf Pohl aus Kron­ach rettete den Bonus. © Peter Roggenthin

Der Anbieter hat den Vertrag von Finanztest-Leser Rudolf Pohl zu früh beendet. Sein Bonus steht daher auf der Kippe. Als sich Finanztest einschaltet, erhält Pohl noch ausstehende Gelder.

Anbieter­wechsel mit Schwierig­keiten

Neukundenboni oder Rabatte auf den Kilowatt­stunden­preis sorgen für eine ordentliche Ersparnis, wenn Kunden ihren Strom- oder Gastarif wechseln. Rudolf Pohl aus dem fränkischen Kron­ach nutzt diese Chancen regel­mäßig. Doch nun lief es schlecht. Pohl vermutet: „Ich würde immer noch auf Geld warten, wenn Finanztest sich nicht einge­schaltet hätte.“

Falscher Kündigungs­termin

Pohl leitete im Dezember 2020 einen Wechsel von Shell Energy zu Eon über das Vergleichs­portal Check24 ein. Als Start­termin für den neuen Vertrag nannte er den 26. Februar 2021. Diesen Termin bestätigte ihm Check24 auch. Doch Shell löste Pohls Vertrag schon zum 31. Dezember 2020 auf. Das ist ärgerlich. Denn so verliert er den Anspruch auf den Neukundenbonus, immerhin rund 123 Euro, weil er keine zwölf Monate Kunde war. Die Kündigung kam zudem so plötzlich, dass er noch für zwölf Tage in die Grund­versorgung rutschte.

Shell beruft sich auf Sonderkündigungs­recht

Pohl fragte nach. Eon antwortete, dass Shell den 31. Dezember als Kündigungs­termin genannt habe. Shell berief sich auf ein Sonderkündigungs­recht des Kunden, weil die Firma die Preise erhöht hatte. Es sei ausgelöst worden, weil der Vertrag vorzeitig zum „nächst­möglichen Termin“ gekündigt worden sei, was Pohl und Check24 bestreiten. Shell zahlte Pohl nun den Bonus anteilig für die zehnmonatige Vertrags­dauer und erstattete Mehr­kosten für den teureren Grund­versorgungs­tarif, zusammen 91 Euro. Damit war Pohl nicht zufrieden. Er hatte ja alles richtig gemacht.

Finanztest hilft

Shell antwortete auf eine Anfrage von Finanztest, dass neben dem Wunsch­austritts­datum die zusätzlich ausgewählte Option „nächst­möglicher Zeit­punkt“ bei Pohls Wechsel systembe­dingt auto­matisch das Sonderkündigungs­recht ausgelöst hätte. Shell entschuldigte sich und bot nun an, aus Kulanz die noch ausstehenden 47 Euro zu erstatten. Dies hatte aber inzwischen Check24 über­nommen, bei denen wir ebenfalls nachgehakt hatten.

Tipp: Wechseln Sie jähr­lich und sind auf ein bestimmtes Kündigungs­datum angewiesen, sollten Sie beim Online-Vertrags­abschluss nicht „zum nächst­möglichen Zeit­punkt“ ankli­cken. Worauf Sie sonst noch achten sollten, erklären wir in unserem kostenlosen Special Einfach den Stromanbieter wechseln und sparen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.