![Gesetzliche Krankenkassen - Globuli könnten doch bleiben](https://cdn.test.de/file/image/45/45/425fed50-e2bf-429f-a199-a225efecc245-web/6092537_gkv-homoeopathie-f2403.jpg)
Globuli. Homöopathische Behandlungen und Medikamente gibt es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen als Extraleistung. © Getty Images
Gesetzliche Krankenkassen können homöopathische Behandlungen vorerst doch weiter übernehmen. test.de informiert.
Anders als angekündigt können gesetzlich Versicherte homöopathische Behandlungen und Medikamente nun doch vorerst weiter als Extraleistung nutzen, wenn ihre Krankenkasse dies anbietet. Im aktuellen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) ist der Passus, der einen Wegfall der Homöopathie im Rahmen der Satzungsmehrleistungen von Krankenkassen enthielt, nicht mehr vorhanden. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte allerdings gegenüber test.de, dass Minister Karl Lauterbach selbst weiter an seinen ursprünglichen Plänen einer Streichung festhält. Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein.
Der ursprüngliche Plan von Lauterbach
Noch Anfang Februar berichtete test.de an dieser Stelle, dass sich gesetzlich Versicherte darauf einstellen müssen, dass Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Behandlungen künftig gar nicht mehr bezahlen. Das bestätigte zu diesem Zeitpunkt das Bundesgesundheitsministerium der Stiftung Warentest. Grund sei das Fehlen von wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit der Homöopathie. Wann das Verbot kommen sollte, war aber unklar.
Noch nie gesetzliche Leistungen
Homöopathische und anthroposophische Behandlungen und Medikamente gehören auch jetzt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, auf den alle Versicherten gleichermaßen Anspruch haben – egal, bei welcher Kasse sie versichert sind. Solche Anwendungen fallen unter Extraangebote, die Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Rahmen anbieten können, aber nicht müssen.
Nur als Extraangebot
In unserem Krankenkassenvergleich führen wir bei den teilnehmenden Krankenkassen auch homöopathische und anthroposophische Extras auf. So bezahlen einige etwa homöopathische Behandlungen bei Ärzten, manchmal übernehmen Kassen für ihre Versicherten auch Kosten homöopathischer oder anthroposophischer Arzneien wie Globuli.
Zusatzversicherung für homöopathische Behandlungen
Dürfen die Krankenkassen keine homöopathischen Extraleistungen mehr anbieten, müssen Versicherte alle Leistungen dieser Art bei einem Behandler oder einer Behandlerin selbst bezahlen oder eine private Zusatzversicherung über ihre Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter abschließen.
Tipp: Möchten Sie Ihre Kasse wechseln, weil Sie unzufrieden sind, achten Sie neben dem Beitrag auch auf die angebotenen Extraleistungen der neuen Kasse. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, was die Kassen hier bieten.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Bei vielen Krankenkassen steigen die Beiträge. Wer unzufrieden ist, kann wechseln – und dadurch jährlich 230 Euro oder mehr sparen. Wir zeigen, wie einfach es geht.
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Niemand wird gezwungen Homöopathie zu nutzen (ich nutze sie nicht). Es gibt aber offenbar viele Menschen, denen sie geholfen hat, sonst würde sie nicht mehr angeboten. Möglicherweise ist heilt hier auch mehr der Glaube als sonstwas, aber das ist auch egal, denn schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Für diejenigen, die sich über die Kosten echauffieren die die Krankenkassen hier vereinzelt übernehmen, gäbe es einen weitaus lohnenswerteren Grund zur Empörung, und das sind die erwiesenermaßen überflüssigen bis schädlichen Leistungen von lukrativen OP´s, Untersuchungen und Medikationen, die jährlich Milliardenkosten verursachen.
Zur Info: https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/unnoetige-operationen-zweitmeinung
@alle; @con2test: In unseren Publikationen haben wir in unserer Berichterstattung zur alternativen Medizin nie in Frage gestellt, dass bei Vorliegen einer ernsten Krankheit stets zunächst eine schulmedizinische Untersuchung anzuraten ist. Wir empfehlen, um keine Zeit zu verlieren, erprobte Therapien, die einen Wirksamkeitsnachweis haben, in Anspruch zu nehmen.
Wer sich ergänzend für eine alternative Heilmethode wie Homöopathie z.B. entscheidet, empfehlen wir, das mit dem behandelnden Arzt zu besprechen – schon wegen möglicher Nebenwirkungen.
Die Stiftung Warentest steht der Homöopathie kritisch gegenüber. Wir haben keine homöopathischen Mittel bewertet (und empfohlen). Bisher wurden wir eher dafür kritisiert.
www.test.de/Homoeopathie-Hier-kann-sie-helfen-1786242-0
Das ich das noch erleben darf. Unwirksame Verfahren, die Menschenleben und die Sozialkassen jährlich Milliarden an Euro kosten, dürfen hoffentlich bald nicht mehr allen Beitragszahlern aufgelastet werden. (…) Wer sich wundert, folgendermaßen: jemand hat eine Erkältung und geht zum Quacksalber. Der „verschreibt“ Homöopathie & Co. Natürlich ist der Patient nach einer Woche gesund. Aber nicht wegen der „Magie“, sondern weil das Immunsystem den Angreifer abgewehrt hat. Der Patient glaubt jetzt aber an die Wirkung und geht wieder hin. Selbst wenn es dann Krebs oder ein Herzinfarkt ist. Er geht erst zum Arzt, wenn teure Therapien genutzt werden müssen. Wenn es dann nicht schon zu spät ist. Und diese Kosten tragen wir. Plus die Toten. (…) Wieso hat es bis heute gedauert, bevor die Stiftung überhaupt mal ein negatives Wort sagt? Seid ihr auch schon gehirngewaschen und glaubt, es gäbe „eine Alternative“ zur Medizin? Etwas außerhalb der Naturgesetze?
Wenn es im Text als Tipp heißt: "Homöopathische und anthroposophische Extras sollten dabei nicht mehr [bei der Wahl der GEK] den Ausschlag geben", dann ist das natürlich völlig richtig. Schade ist nur, dass die Stiftung Warentest sich erst jetzt zu diesem Tipp durchgerungen hat. Über lange Zeit konnte in den Tests genau diese Erstattung von Voodoo durch die GKE als Kriterium ausgewählt werden. Aber besser spät, als nie.
Endlich!
Das war längst überfällig.