Gesetzliche Krankenkassen Globuli könnten doch bleiben

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Gesetzliche Krankenkassen - Globuli könnten doch bleiben

Globuli. Homöo­pathische Behand­lungen und Medikamente gibt es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen als Extra­leistung. © Getty Images

Gesetzliche Krankenkassen können homöo­pathische Behand­lungen vor­erst doch weiter über­nehmen. test.de informiert.

Anders als angekündigt können gesetzlich Versicherte homöo­pathische Behand­lungen und Medikamente nun doch vor­erst weiter als Extra­leistung nutzen, wenn ihre Krankenkasse dies anbietet. Im aktuellen Referenten­entwurf des Gesund­heits­versorgungs­stärkungs­gesetzes (GVSG) ist der Passus, der einen Wegfall der Homöo­pathie im Rahmen der Satzungs­mehr­leistungen von Krankenkassen enthielt, nicht mehr vorhanden. Das Bundes­gesund­heits­ministerium bestätigte allerdings gegen­über test.de, dass Minister Karl Lauterbach selbst weiter an seinen ursprüng­lichen Plänen einer Streichung fest­hält. Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein.

Der ursprüng­liche Plan von Lauterbach

Noch Anfang Februar berichtete test.de an dieser Stelle, dass sich gesetzlich Versicherte darauf einstellen müssen, dass Krankenkassen homöo­pathische und anthroposophische Behand­lungen künftig gar nicht mehr bezahlen. Das bestätigte zu diesem Zeit­punkt das Bundes­gesund­heits­ministerium der Stiftung Warentest. Grund sei das Fehlen von wissenschaftlichen Belegen für die Wirk­samkeit der Homöo­pathie. Wann das Verbot kommen sollte, war aber unklar.

Noch nie gesetzliche Leistungen

Homöo­pathische und anthroposophische Behand­lungen und Medikamente gehören auch jetzt nicht zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung, auf den alle Versicherten gleichermaßen Anspruch haben – egal, bei welcher Kasse sie versichert sind. Solche Anwendungen fallen unter Extraan­gebote, die Krankenkassen zusätzlich zum gesetzlich fest­gelegten Rahmen anbieten können, aber nicht müssen.

Nur als Extraan­gebot

In unserem Krankenkassenvergleich führen wir bei den teilnehmenden Krankenkassen auch homöo­pathische und anthroposophische Extras auf. So bezahlen einige etwa homöo­pathische Behand­lungen bei Ärzten, manchmal über­nehmen Kassen für ihre Versicherten auch Kosten homöo­pathischer oder anthroposophischer Arzneien wie Globuli.

Zusatz­versicherung für homöo­pathische Behand­lungen

Dürfen die Krankenkassen keine homöo­pathischen Extra­leistungen mehr anbieten, müssen Versicherte alle Leistungen dieser Art bei einem Behandler oder einer Behand­lerin selbst bezahlen oder eine private Zusatzversicherung über ihre Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter abschließen.

Tipp: Möchten Sie Ihre Kasse wechseln, weil Sie unzufrieden sind, achten Sie neben dem Beitrag auch auf die angebotenen Extra­leistungen der neuen Kasse. Unser Krankenkassenvergleich zeigt, was die Kassen hier bieten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • marotoma am 26.04.2024 um 09:15 Uhr
    Kein Grund zur Aufregung

    Niemand wird gezwungen Homöopathie zu nutzen (ich nutze sie nicht). Es gibt aber offenbar viele Menschen, denen sie geholfen hat, sonst würde sie nicht mehr angeboten. Möglicherweise ist heilt hier auch mehr der Glaube als sonstwas, aber das ist auch egal, denn schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.
    Für diejenigen, die sich über die Kosten echauffieren die die Krankenkassen hier vereinzelt übernehmen, gäbe es einen weitaus lohnenswerteren Grund zur Empörung, und das sind die erwiesenermaßen überflüssigen bis schädlichen Leistungen von lukrativen OP´s, Untersuchungen und Medikationen, die jährlich Milliardenkosten verursachen.
    Zur Info: https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/unnoetige-operationen-zweitmeinung

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2024 um 17:10 Uhr
    Keine Empfehlung der Stiftung Warentest

    @alle; @con2test: In unseren Publikationen haben wir in unserer Berichterstattung zur alternativen Medizin nie in Frage gestellt, dass bei Vorliegen einer ernsten Krankheit stets zunächst eine schulmedizinische Untersuchung anzuraten ist. Wir empfehlen, um keine Zeit zu verlieren, erprobte Therapien, die einen Wirksamkeitsnachweis haben, in Anspruch zu nehmen.
    Wer sich ergänzend für eine alternative Heilmethode wie Homöopathie z.B. entscheidet, empfehlen wir, das mit dem behandelnden Arzt zu besprechen – schon wegen möglicher Nebenwirkungen.
    Die Stiftung Warentest steht der Homöopathie kritisch gegenüber. Wir haben keine homöopathischen Mittel bewertet (und empfohlen). Bisher wurden wir eher dafür kritisiert.
    www.test.de/Homoeopathie-Hier-kann-sie-helfen-1786242-0

  • con2test am 12.02.2024 um 14:04 Uhr
    Dieser Glauben kostet Geld wie Leben

    Das ich das noch erleben darf. Unwirksame Verfahren, die Menschenleben und die Sozialkassen jährlich Milliarden an Euro kosten, dürfen hoffentlich bald nicht mehr allen Beitragszahlern aufgelastet werden. (…) Wer sich wundert, folgendermaßen: jemand hat eine Erkältung und geht zum Quacksalber. Der „verschreibt“ Homöopathie & Co. Natürlich ist der Patient nach einer Woche gesund. Aber nicht wegen der „Magie“, sondern weil das Immunsystem den Angreifer abgewehrt hat. Der Patient glaubt jetzt aber an die Wirkung und geht wieder hin. Selbst wenn es dann Krebs oder ein Herzinfarkt ist. Er geht erst zum Arzt, wenn teure Therapien genutzt werden müssen. Wenn es dann nicht schon zu spät ist. Und diese Kosten tragen wir. Plus die Toten. (…) Wieso hat es bis heute gedauert, bevor die Stiftung überhaupt mal ein negatives Wort sagt? Seid ihr auch schon gehirngewaschen und glaubt, es gäbe „eine Alternative“ zur Medizin? Etwas außerhalb der Naturgesetze?

  • lutzhorn am 12.02.2024 um 11:27 Uhr
    Bisher galt der "Tipp" hier leider noch nicht

    Wenn es im Text als Tipp heißt: "Homöo­pathische und anthroposophische Extras sollten dabei nicht mehr [bei der Wahl der GEK] den Ausschlag geben", dann ist das natürlich völlig richtig. Schade ist nur, dass die Stiftung Warentest sich erst jetzt zu diesem Tipp durchgerungen hat. Über lange Zeit konnte in den Tests genau diese Erstattung von Voodoo durch die GKE als Kriterium ausgewählt werden. Aber besser spät, als nie.

  • Leu am 11.02.2024 um 15:52 Uhr
    sehr gut!

    Endlich!
    Das war längst überfällig.