Gesetzliche Krankenkassen 36 Krankenkassen erhöhen den Zusatz­beitrag

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Gesetzliche Krankenkassen - 36 Krankenkassen erhöhen den Zusatz­beitrag

Krankenkassen. Wie teuer der Beitrag einer Kasse ist, hängt von ihrem individuellen Zusatz­beitrag ab. © picture alliance / Zoonar

Bei vielen Krankenkassen steigen die Beiträge. Wer unzufrieden ist, kann wechseln – und dadurch jähr­lich 230 Euro oder mehr sparen. Wir zeigen, wie einfach es geht.

Aktuelle Situation

Die Hälfte der 71 Krankenkassen in unserer Daten­bank hat zum Januar den Beitrags­satz erhöht. Durch einen Wechsel zu einer güns­tigen Kasse können Versicherte je nach Einkommen mehrere hundert Euro im Jahr sparen (siehe unten).

Der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrags­satz für gesetzlich Kranken­versicherte für 2024 wurde vom Gesund­heits­ministerium Ende Oktober 2023 von 1,6 auf 1,7 Prozent­punkte ange­hoben. Für die Kassen ist dies aber nicht bindend. Wie hoch der Zusatz­beitrag einer Krankenkasse ist, hängt von ihrer eigenen Finanzsituation ab.

Zusatz­beiträge 2024

Alle 71 Krankenkassen sind mit ihren Beitrags­sätzen in unserem Krankenkassenvergleich enthalten. Für 2024 können wir derzeit folgende Aussagen treffen:

  • Teurer: 36 Krankenkassen haben ihren Beitrags­satz erhöht.
  • Güns­tiger: 3 Krankenkassen haben ihren Beitrags­satz gesenkt.
  • Keine Änderung: 32 Krankenkassen lassen ihren Beitrags­satz unver­ändert.

Sparen durch Wechsel

Durch einen Wechsel zu einer güns­tigen Krankenkasse lässt sich viel Geld sparen. Je nach Einkommen ist die Ersparnis unterschiedlich hoch. Verdient jemand etwa 3 000 Euro im Monat, liegt sie bei rund 230 Euro im Jahr, wenn der Versicherte von einer teuren Kasse mit 2,20 Prozent Zusatz­beitrag zu einer güns­tigen Kasse mit 0,90 Prozent wechselt. Gutverdiener mit einem Gehalt von 5 175 Euro (Beitrags­bemessungs­grenze 2024, Einkünfte, die über der Grenze liegen, sind beitrags­frei) oder mehr, sparen mehr als 400 Euro im Jahr. Wichtig: Bei Selbst­ständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie die Beiträge voll­ständig allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeit­geber die Beiträge je zur Hälfte.

Tipp: Sie finden die neuen Beitrags­sätze in unserem Krankenkassenvergleich. Dieser wird fort­laufend aktualisiert. Wichtig: Wechseln Sie erst, wenn sie wissen, was Sie bei der neuen Krankenkasse im kommenden Jahr an Beitrag zahlen.

Allgemeiner Beitrag und Zusatz­beitrag

Alle Krankenkassen verlangen den allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatz­beitrag, den jede Krankenkasse selbst fest­legt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, wird sie ihren Zusatz­beitrag eher gering halten. Über­steigen die Ausgaben einer Krankenkasse ihren Finanzbedarf, wird der individuelle Zusatz­beitrag dagegen eher steigen. Für die Versicherten wird es dann teurer.

Sonderkündigungs­recht bei Änderungen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatz­beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungs­recht. Sie können dann immer zu einer güns­tigeren Kasse wechseln.

Beispiel: Verlangt die Krankenkasse ab Januar 2024 einen höheren Beitrag, können Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatz­beitrag erst­mals fällig wird – in diesem Beispiel bis Ende Januar. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monats­ende. Kündigen Versicherte bis Ende Januar, sind sie ab April Mitglied bei einer neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen sie den höheren Zusatz­beitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.

Regulärer Kassen­wechsel

Das Sonderkündigungs­recht ist für alle interes­sant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. Denn normaler­weise ist ein Wechsel erst nach dieser Zeit möglich. Wer dagegen schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied ist, kann jeder­zeit die Krankenkasse wechseln. Auch hier gilt: Die Frist beträgt zwei Monate zum Monats­ende.
Tipp: Alles Wichtige zum Kassen­wechsel erfahren Sie im Special Gesetzliche Krankenversicherung.

Informationen zu den Extra­leistungen der einzelnen Kassen finden Sie im Krankenkassenvergleich. Ausgewertet werden mehr als 200 Kriterien. Auch sie können je nach individuellem Bedarf einen erheblichen geld­werten Vorteil bedeuten und den Wechsel zu einer anderen Kasse empfehlens­wert machen.

Durch­schnitt­licher Zusatz­beitrag

Der Zusatz­beitrag steigt 2024 von zuvor 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Der Wert wird jedes Jahr neu fest­gelegt. Dazu schätzt ein Expertengremium immer bis zum 15. Oktober eines Jahres die Höhe der voraus­sicht­lichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesund­heits­fonds für das folgende Kalender­jahr. Auf dieser Grund­lage legt das Bundes­ministerium für Gesundheit den durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satz fest. Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalender­jahr. Relevant als Zusatz­beitrag ist er nur für bestimmte Personen­gruppen – etwa versicherungs­pflichtige Empfänger von Arbeits­losengeld 2 und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen.

Hinweis: Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags­satzes ihren individuellen Zusatz­beitrag anzu­passen. Das müssen sie nur, wenn sich an ihrer finanziellen Situation etwas ändert.

Finanzlage der Kassen

Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen betrug im ersten Halb­jahr 2023 mehr als 600 Millionen Euro. Zum Teil lag es daran, dass die Kassen verpflichtet waren, einen Teil ihrer Rück­lagen an den Gesund­heits­fonds abzu­führen. Aus diesem erhalten die Kassen finanzielle Mittel, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Durch die Konjunktur und welt­politische Ereig­nisse, aber auch durch die anstehende Kranken­hausreform sehen die Krankenkassen Ausgabenrisiken für das kommende Jahr. Der Schätzer­kreis erwartet eine Lücke von rund 3,2 Milliarden Euro. Hinzu kommt: Anders als 2023 gibt es vom Bund keine Sonderzahlung für die Krankenkassen. Und auch das Budget für das Bundes­gesund­heits­ministerium fällt 2024 deutlich geringer aus.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.12.2022 um 12:53 Uhr
    Finanzstabilisierungsgesetz

    @LarsLarsen62: Ja, das ist wirklich ärgerlich, das die Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich über Beitragserhöhungen informieren müssen. Das ist eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums und sie wurde im Finanzstabilisierungsgesetz festgelegt. Begründet wird das damit, dass (Porto-)Kosten eingespart werden sollen. Wir haben diese Informationen in der Meldung noch ergänzt.
    Finanzstabilisierungsgesetz:
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003448.pdf

  • LarsLarsen62 am 07.12.2022 um 13:48 Uhr
    Keine schriftliche Benachrichtigung mehr?

    Was sind denn das für verbrauchunfreundliche Methoden?
    Jede normale Firma hätte mit solchen Methoden ein Problem bekommen, bis hin zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung.
    Stiftung Warentest bringt dies als unkommentierte Meldung, nennt keine Begründung oder gesetzliche Grundlage, als wäre dies die normalste Sache der Welt.
    Für mich sieht es so aus als ob hier etwas möglichst verheimlicht werden soll.
    Das hätte ich von einem Verbrauchermagazin anders erwartet und frage mich, ob mein Abo noch sinnvoll ist.