Bei vielen Krankenkassen steigen die Beiträge. Wer unzufrieden ist, kann wechseln – und dadurch jährlich 230 Euro oder mehr sparen. Wir zeigen, wie einfach es geht.
Aktuelle Situation
Die Hälfte der 71 Krankenkassen in unserer Datenbank hat zum Januar den Beitragssatz erhöht. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse können Versicherte je nach Einkommen mehrere hundert Euro im Jahr sparen (siehe unten).
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte für 2024 wurde vom Gesundheitsministerium Ende Oktober 2023 von 1,6 auf 1,7 Prozentpunkte angehoben. Für die Kassen ist dies aber nicht bindend. Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist, hängt von ihrer eigenen Finanzsituation ab.
Zusatzbeiträge 2024
Alle 71 Krankenkassen sind mit ihren Beitragssätzen in unserem Krankenkassenvergleich enthalten. Für 2024 können wir derzeit folgende Aussagen treffen:
- Teurer: 36 Krankenkassen haben ihren Beitragssatz erhöht.
- Günstiger: 3 Krankenkassen haben ihren Beitragssatz gesenkt.
- Keine Änderung: 32 Krankenkassen lassen ihren Beitragssatz unverändert.
Sparen durch Wechsel
Durch einen Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse lässt sich viel Geld sparen. Je nach Einkommen ist die Ersparnis unterschiedlich hoch. Verdient jemand etwa 3 000 Euro im Monat, liegt sie bei rund 230 Euro im Jahr, wenn der Versicherte von einer teuren Kasse mit 2,20 Prozent Zusatzbeitrag zu einer günstigen Kasse mit 0,90 Prozent wechselt. Gutverdiener mit einem Gehalt von 5 175 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024, Einkünfte, die über der Grenze liegen, sind beitragsfrei) oder mehr, sparen mehr als 400 Euro im Jahr. Wichtig: Bei Selbstständigen verdoppelt sich die Ersparnis, da sie die Beiträge vollständig allein aufbringen. Sonst teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.
Tipp: Sie finden die neuen Beitragssätze in unserem Krankenkassenvergleich. Dieser wird fortlaufend aktualisiert. Wichtig: Wechseln Sie erst, wenn sie wissen, was Sie bei der neuen Krankenkasse im kommenden Jahr an Beitrag zahlen.
Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag
Alle Krankenkassen verlangen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt – je nach ihrer finanziellen Situation. Steht eine Krankenkasse gut da, wird sie ihren Zusatzbeitrag eher gering halten. Übersteigen die Ausgaben einer Krankenkasse ihren Finanzbedarf, wird der individuelle Zusatzbeitrag dagegen eher steigen. Für die Versicherten wird es dann teurer.
Sonderkündigungsrecht bei Änderungen
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann immer zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Beispiel: Verlangt die Krankenkasse ab Januar 2024 einen höheren Beitrag, können Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals fällig wird – in diesem Beispiel bis Ende Januar. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Kündigen Versicherte bis Ende Januar, sind sie ab April Mitglied bei einer neuen Krankenkasse. Bis dahin müssen sie den höheren Zusatzbeitrag ihrer bisherigen Kasse zahlen.
Regulärer Kassenwechsel
Das Sonderkündigungsrecht ist für alle interessant, die noch nicht 12 Monate Mitglied bei ihrer Kasse sind. Denn normalerweise ist ein Wechsel erst nach dieser Zeit möglich. Wer dagegen schon ein Jahr oder länger bei seiner Kasse Mitglied ist, kann jederzeit die Krankenkasse wechseln. Auch hier gilt: Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Tipp: Alles Wichtige zum Kassenwechsel erfahren Sie im Special Gesetzliche Krankenversicherung.
Informationen zu den Extraleistungen der einzelnen Kassen finden Sie im Krankenkassenvergleich. Ausgewertet werden mehr als 200 Kriterien. Auch sie können je nach individuellem Bedarf einen erheblichen geldwerten Vorteil bedeuten und den Wechsel zu einer anderen Kasse empfehlenswert machen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag steigt 2024 von zuvor 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Der Wert wird jedes Jahr neu festgelegt. Dazu schätzt ein Expertengremium immer bis zum 15. Oktober eines Jahres die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr. Relevant als Zusatzbeitrag ist er nur für bestimmte Personengruppen – etwa versicherungspflichtige Empfänger von Arbeitslosengeld 2 und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen.
Hinweis: Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen. Das müssen sie nur, wenn sich an ihrer finanziellen Situation etwas ändert.
Finanzlage der Kassen
Das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen betrug im ersten Halbjahr 2023 mehr als 600 Millionen Euro. Zum Teil lag es daran, dass die Kassen verpflichtet waren, einen Teil ihrer Rücklagen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Aus diesem erhalten die Kassen finanzielle Mittel, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren. Durch die Konjunktur und weltpolitische Ereignisse, aber auch durch die anstehende Krankenhausreform sehen die Krankenkassen Ausgabenrisiken für das kommende Jahr. Der Schätzerkreis erwartet eine Lücke von rund 3,2 Milliarden Euro. Hinzu kommt: Anders als 2023 gibt es vom Bund keine Sonderzahlung für die Krankenkassen. Und auch das Budget für das Bundesgesundheitsministerium fällt 2024 deutlich geringer aus.
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@LarsLarsen62: Ja, das ist wirklich ärgerlich, das die Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich über Beitragserhöhungen informieren müssen. Das ist eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums und sie wurde im Finanzstabilisierungsgesetz festgelegt. Begründet wird das damit, dass (Porto-)Kosten eingespart werden sollen. Wir haben diese Informationen in der Meldung noch ergänzt.
Finanzstabilisierungsgesetz:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003448.pdf
Was sind denn das für verbrauchunfreundliche Methoden?
Jede normale Firma hätte mit solchen Methoden ein Problem bekommen, bis hin zur Unwirksamkeit der Preiserhöhung.
Stiftung Warentest bringt dies als unkommentierte Meldung, nennt keine Begründung oder gesetzliche Grundlage, als wäre dies die normalste Sache der Welt.
Für mich sieht es so aus als ob hier etwas möglichst verheimlicht werden soll.
Das hätte ich von einem Verbrauchermagazin anders erwartet und frage mich, ob mein Abo noch sinnvoll ist.