Gesund­heits­unter­suchung Check-Up Regel­mäßig zum Arzt

1
Gesund­heits­unter­suchung Check-Up - Regel­mäßig zum Arzt

Gesund­heitscheck. Mit präventiven Unter­suchungen wie einem Check-Up lassen sich Erkrankungen manchmal früh­zeitig erkennen. © shutterstock

Gesetzlich Kranken­versicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regel­mäßige Gesund­heits­unter­suchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.

Alle drei Jahre zur Kontrolle

Gesetzlich Kranken­versicherte, die 35 Jahre oder älter sind, können auf Kassen­kosten alle drei Jahre eine umfassende, präventive Gesund­heits­unter­suchung in Anspruch nehmen. Vor April 2019 war das sogar alle zwei Jahre möglich. Verbessert wurde zu diesem Zeit­punkt gleich­zeitig, dass auch Versicherte 18 und 35 Jahren den Check-Up nutzen können. Das geht allerdings nur einmalig in dieser Alters­spanne. Der Gemein­same Bundes­ausschuss (G-BA) hatte die entsprechende Richt­linie zur Gesund­heits­unter­suchung 2018 geändert. Der G-BA regelt allgemein, welche Leistungen konkret von den Krankenkassen über­nommen werden.

Tipp: Welche Krankenkassen welche Leistungen bieten und wo Sie als Versicherter sparen können, lesen Sie im Vergleich Krankenkassen der Stiftung Warentest.

Warum der Check-Up gemacht wird

Mit der Kontroll­unter­suchung sollen vor allem Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes) und Nieren­erkrankungen früh­zeitig erkannt werden. Unter anderem wird der Blut­druck gemessen sowie Blut und Urin untersucht.
Tipp: test.de erklärt Wichtiges zum Thema Vorsorgeuntersuchungen.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • hoeder am 15.04.2019 um 19:39 Uhr
    Check-Up ohne nachgewiesenen Nutzen

    17 Studien an mehr als 250.000 Teilnehmern konnten keinen Nutzen solcher Untersuchungen nachweisen. Wenig bedacht wird oft, dass solche Reihenuntersuchungen auch schaden: unnötige Ängste nach fälschlicherweise auffälligen Befunden, unnötige Folgeuntersuchungen zur Abklärung und unnötige Behandlungen von Auffälligkeiten, die zeitlebens keine Beschwerden verursacht hätten. Krankenversicherungen sollten ihr Geld und Ärzte ihre knappe Zeit lieber für die Behandlung von Kranken verwenden.
    (Quelle: Cochrane-Library, DOI:10.1002/14651858.CD009009.pub3.)