Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung Heizöl ausgelaufen – wer zahlt?

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Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung - Heizöl ausgelaufen – wer zahlt?

Iris Althammer beschwerte sich erfolg­reich beim Ombuds­mann. © Stiftung Warentest / Andree Kaiser

Erst als sich Finanztest-Leserin Iris Althammer beim Ombuds­mann beschwerte, ersetzte Versicherer Generali rund 1 460 Euro Schaden. Der Fall zeigt, dass es sich für Versicherte lohnen kann, den Schlichter anzu­rufen.

Teurer Feuerwehr­einsatz

Der Geruch von Öl verbreitete sich im Mehr­familien­haus. Ein Bewohner merkte, dass aus einem Tank im Keller Heizöl auslief und alarmierte die Feuerwehr, die mit mehreren Fahr­zeugen anrückte. Das Leck konnte gestoppt und das ausgelaufene Öl beseitigt werden. „Zum Glück war kein Nach­bargrund­stück betroffen und kein Öl ins Grund­wasser gesi­ckert“, sagt Iris Althammer, die sich um die Finanzen des Hauses kümmert. Rund 1 460 Euro zahlte sie für den Feuerwehr­einsatz.

Ein Fall für die Gewässerschadenhaft­pflicht

„Die Rechnung habe ich direkt an meinen Versicherer Generali weitergeleitet“, sagt die Finanztest-Leserin. Drei ober­irdische Öltanks im Keller waren über die Öltank­versicherung versichert, genauer: über die Grund­besitzer- inklusive Gewässerschaden-Haft­pflicht­versicherung. Rund 224 Euro kostete der Schutz im Jahr, Schäden bis 2 Millionen Euro waren damit abge­sichert. Der Schutz ist unbe­dingt nötig, denn wenige Tropfen Heizöl können Tausende Liter Wasser verseuchen. Ein Schaden geht schnell in die Hundert­tausende. Wenn der Tank ausläuft oder die Rohre fürs Betanken kaputt­gehen, haften die Grundstücks­besitzer.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Test Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

Versicherer verweigert Zahlung

Versicherer Generali lehnte die Regulierung ab. Schreiben gingen hin und her. Der Versicherer argumentierte: „Es stellt sich dann natürlich die Frage, welcher weitere, unmittel­bar drohende Schaden durch das Abpumpen des Öls verhindert worden ist. Dies erschließt sich uns so ohne weiteres nicht.“

Versicherungs­ombuds­mann hilft

Althammer wandte sich an den Ombuds­mann. „Wenige Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto.“ Jeder Verbraucher kann eine formlose Beschwerde gegen seinen Versicherer beim Ombuds­mann einlegen. Wenn auch das Unternehmen seine Sicht dargelegt hat, prüft der Ombuds­mann. Bis zu einer Summe von 10 000 Euro darf er Versicherer zu einer Leistung verpflichten. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenlos. Beschwerden sind per Brief, E-Mail, Telefon und online möglich (0 800/3 69 60 00, versicherungsombudsmann.de). Für Kranken- und Pflege­versicherung ist ein anderer Schlichter zuständig (pkv-ombudsmann.de).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • HDler am 23.07.2020 um 11:11 Uhr
    und dann?

    Und als Folge kündigt der Versicherer jetzt sehr wahrscheinlich und es wird ungleich schwieriger eine neue Versicherung zu finden. Das ist doch mittlerweile überall das gleiche Spiel - Rechtsschutz, Hausrat, Gebäude, nur KFZ ist noch nicht so schlimm.