Hand­ynummer mitnehmen So über­tragen Sie Ihre Mobil­funk­nummer

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Hand­ynummer mitnehmen - So über­tragen Sie Ihre Mobil­funk­nummer

Schön, wenn es nach dem Anbieter­wechsel stress­frei mit derselben Hand­ynummer weiter geht. © Westend61 / Daniel Ingold

Die Mobil­funk­nummer gehört dem Kunden. Nach dem Tele­kommunikations­gesetz hat er einen Rechts­anspruch auf Mitnahme der Nummer inklusive Vorwahl beim Anbieter­wechsel. Das gilt auch für Kunden von Guthaben­verträgen – auch Prepaid-Verträge genannt. Hier lesen Sie, wie der Umzug der Hand­ynummer reibungs­los klappt und wie teuer das Ganze maximal sein darf.

Das benötigen Sie für den Umzug der Hand­ynummer

  • Mobil­funk­vertrag des neuen Anbieters
  • Ihre alte Hand­ynummer
  • Rund 7 Euro Bearbeitungs­gebühr
  • Eventuell: Kündigungs­bestätigung Ihres alten Vertrags

Schritt 1 – alten Vertrag kündigen

Kündigen Sie Ihren alten Vertrag frist­gerecht. Informationen über die Kündigungs­frist finden Sie im Vertrag, in Ihrem Online-Account oder bei Lauf­zeit­verträgen auf Ihrer Rechnung. Oft beträgt die Kündigungs­frist bei Lauf­zeit­verträgen drei Monate.

Tipps und Vergleiche von Tarif­angeboten finden Sie auf der Themenseite Telefontarife. Wenn Sie ein neues Handy suchen – die Stiftung Warentest testet laufend Mobiltelefone (zum Test Handys).

Schritt 2 – Nummern­mitnahme beantragen

Die Rufnummern­mitnahme beantragen Sie über Ihren neuen Anbieter. Im Vertrags­formular für den neuen Vertrag finden Sie eine Passage, in der Sie ihn beauftragen, Ihre Rufnummer beim alten Anbieter einzuziehen. Manche Anbieter möchten hierzu die Kündigungs­bestätigung sehen.

Bedenken Sie: Ihre Telefon­nummer können Sie nur reibungs­los mitnehmen, wenn Name, Geburts­datum und Telefon­nummer im Neu- und im Altvertrag über­einstimmen.

Die tech­nische Akti­vierung einer Rufnummer erfolgt in der Regel inner­halb eines Kalender­tages, sodass Ihre Telefon­verbindung im Zuge eines Anbieter­wechsels nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein sollte. Die Über­tragung Ihrer Mobil­funk­rufnummer können Sie jeder­zeit verlangen, spätestens jedoch sollte der Antrag beim bisherigen Anbieter am Tag der Beendigung des Vertrags einge­gangen sein. Viele Anbieter ermöglichen eine Portierung aus Kulanz auch noch bis zu 90 Tagen nach Vertrags­ende. Dies ist die sogenannte Karenz­zeit, bevor die Nummer neu vergeben wird.

Besonderheit beim Prepaid-Vertrag

Sie bezahlen die Kosten für die Rufnummern­mitnahme vom Guthaben Ihres alten Vertrags. Achten Sie dort auf genügend Guthaben.

Der Preis für die Mitnahme ist nun gedeckelt

Bislang verlangten die Anbieter für die Rufnummern­mitnahme oft bis zu 30 Euro. Seit 20. April 2020 gilt jedoch eine Ober­grenze von 6,82 Euro. Dies hat die Bundes­netz­agentur fest­gelegt.

Mitte Februar 2020 hatte die Aufsichts­behörde die Mobil­funkanbieter zunächst aufgefordert, diese sogenannten Portierungs­kosten freiwil­lig zu senken. Die meisten Anbieter haben den Preis darauf­hin reduziert, nicht jedoch Freenet, 1&1 Dril­lisch, 1&1 Telecom und Telefonica. Weil die Firmen nicht darlegen konnten, dass ihnen durch das Über­tragen höhere Kosten entstehen, hat die Behörde die Ober­grenze von 6,82 Euro ange­ordnet.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • VorletzterFreierNutzername am 19.06.2020 um 17:38 Uhr
    Empfehle aus Erfahrung anderes Vorgehen

    Diese Anleitung scheint mir nicht getestet. Ich empfehle aus mehrfacher Erfahrung:
    Etwa 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
    Schritt 1: Portierungen scheitern oft an abweichenden/veralteten Kunden-Daten. Im Kundenportal beim alten Anbieter sicherstellen, dass auch die postalische Adresse aktuell ist. Viele Leute, die umziehen, unterlassen es, den Mobilfunkanbieter zu informieren. Dazu noch die exakte Schreibweise des dort hinterlegten Namens notieren ggf. berichtigen. Die Mailadresse sollte aktuell sein.
    Schritt 2: Herunterladen einer Rufnummer-Freigabeerklärung des bisherigen Anbieters, ausfüllen und absenden. Mindestens 1 Woche, besser 2 Wochen warten, damit die Freigabeerklärung im System erfasst ist.
    Schritt 3: Beim neuen Anbieter bei Vertragsabschluss Rufnummernübernahme anwählen, bisherigen Anbieter nennen und kündigen LASSEN. Die beiden Anbieter stimmen den genauen Vertragswechseltag ab. Da eine Rufnummer-Freigabeerklärung vorliegt, geht die Rufnummer problemlos mit.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2016 um 15:22 Uhr
    Kündigung bei Vertragsunterzeichnung ungültig

    @GitPush: Es ist sicherlich ungewöhnlich, gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung die Kündigung zum Ablauf der 24monatigen Laufzeit auszusprechen; aus unserer Sicht jedoch zulässig und gültig. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch Ihre Kündigung noch einmal per Einschreiben/Rückschein an den Telefonanbieter übermitteln. (dda)

  • GitPush am 06.01.2016 um 14:44 Uhr
    Kündigung bei Vertragsunterzeichnung ungültig?

    Hallo allerseits, ich habe diesbezüglich eine Frage:
    Beim Anbieter klarmobil habe ich meinen Kündigungswunsch zum Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) zusammen mit der Vertragsunterzeichnung abgeschickt.
    Nach kurzem Anruf erklärt mir heute ein Servicemitarbeiter, dass nur Kündigungen anerkannt werden, die separat eingereicht werden und diese somit nicht beachtet wurde.
    Ist das rechtlich so korrekt?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.08.2015 um 13:52 Uhr
    Tod des Mobilfunkteilnehmers

    @danielgruber346: Beim Tod des Mobilfunkteilnehmers steht Erben ein Sonderkündigungsrecht nach 314 BGB zu. (maa)

  • danielgruber346 am 16.08.2015 um 01:11 Uhr
    Was tun bei Todesfall ?

    Gibt es möglichkeiten den Handyvertrag eines Verwandten bei desen Todesfall auch zu kündigen ? Oder muss dieser trotzdem bis zum auslaufen bezahlt werden ?