Gewusst wie Kurz­wahl­dienst sperren

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Gewusst wie - Kurz­wahl­dienst sperren

Kinder wissen oft nicht, welche Kosten bei der Hand­ynut­zung entstehen können. © Westend61 / Javier Sánchez Mingorance

Wenn Kinder mit dem Handy spielen, kann das teuer werden. Wer sich vor unlieb­samen Über­raschungen schützen will, kann eine Dritt­anbieter­sperre einrichten. Doch die gilt nur für Bestel­lungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe per Kurz­wahl – die oft unbe­merkt per „Hosentaschentelefonat“ ausgelöst werden. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Hier zeigen wir, wie Sie vorgehen müssen.

Ein typischer Fall

Auf dem Smartphone hatte ihr zehnjäh­riges Kind fünf­mal die sechs einge­tippt, also 66666, schon wurden O2-Kundin Janine B. für diese „Verbindung an Premium Kurz­wahl“ auf einer einzigen Hand­yrechnung insgesamt 200,99 Euro abge­bucht. Und dies, obwohl sie für das Handy eine Drittanbietersperre einge­richtet hatte.

Doch diese Sperre gilt nur für Bestel­lungen mit dem Handy im Internet, nicht für Anrufe, mit denen man „Informations- und Entertainment­dienste“ per Kurz­wahl anrufen kann. Dafür ist eine zusätzliche Sperre notwendig. Das Geld, das für diese „Dienste“ verlangt wird, steht oft in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen. Weil ihre Zahlen­kombination so einfach ist, kann man sie versehentlich anwählen („Hosentaschen­gespräch“). Oder Kinder drücken sie beim Spielen mit dem eigenen Handy.

Wenn Letzteres passiert ist, weisen Sie die Mobil­funk­firma darauf hin, dass Ihr Kind von Ihnen keine Einwilligung hat, kosten­pflichtige Nummern anzu­rufen, und Sie den Vertrag nicht genehmigt haben. Sie muss Ihnen das Geld dann auf der Rechnung gutschreiben. Als Finanztest nach­fragte, erstattete O2 das Geld.

Sie benötigen

  • Telefon oder Internet­zugang (E-Mail) oder Einschreibe­brief

Schritt 1

Um Ärger zu vermeiden, können Sie per Kurz­wahl erreich­bare kosten­pflichtige „Premium-Voice-Dienste“ sperren lassen. Andere Kurz­wahlen wie die Pannen­hilfe Ihres Auto­mobilklubs wollen Sie aber womöglich nutzen. Hierfür fallen nur die eigentlichen Telefon­kosten an. Diese Kurz­wahlen können Sie weiterhin nutzen.

Schritt 2

Teilen Sie Ihrer Mobil­funk­firma schriftlich, telefo­nisch oder über Ihr Kunden-Login mit, dass Sie kosten­pflichtige „Premium-Voice-Dienste“ nicht nutzen möchten.

Schritt 3

 Lassen Sie sich das Einrichten der Sperre schriftlich von Ihrem Mobil­funkanbieter bestätigen, wenn Sie dort angerufen oder eine E-Mail geschickt haben oder prüfen Sie in Ihrem Kunden-Login, ob Ihr Anbieter die Sperre einge­richtet hat.

Leser­aufruf

Verhält sich Ihr Mobil­funkanbieter kundenunfreundlich bei Problemen mit über­teuerten Kurz­wahl­diensten? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected].

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.12.2020 um 10:13 Uhr
    Sperrung Kurz-Wahldienste

    @alle: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Sperrung von Kurzwahlen. Wenn der Mobilfunkanbieter dies nicht anbietet, kann der Kunde aktuelle keine Sperrung durchsetzen.
    Sperrung Rufnummernbereiche möglich:
    Nach § 45d Absatz 2 Telekommunikationsgesetz kann ein Kunde von seinem Anbieter allerdings grundsätzlich verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich gesperrt wird. Es geht dabei nicht um die Sperrung einzelner Rufnummern, sondern um die Sperrung ganzer Rufnummernbereiche, also zum Beispiel um die Sperrung aller 0900-Rufnummern. Diese gesetzliche Regelung gilt nicht für Kurzwahlnummern. Der Grund: Kurzwahlnummern werden vom Mobilfunknetzbetreiber eigenständig und netzintern zugeteilt, so dass es sich bei Kurzwahlnummern nicht um einen bestimmten Rufnummernbereich im Sinne der gesetzlichen Regelung handelt. (maa)

  • ghw1 am 03.12.2020 um 15:02 Uhr
    Sperre bei congstar angeblich nicht möglich.

    Via Email habe ich Congstar, meinen Anbieter, um eine Sperre gebeten. Die Antwort war: "eine Sperre für Premium-Voice-Dienste bietet congstar nicht an."

  • goofi am 22.11.2020 um 20:19 Uhr
    Premium Kurzwahlen - keine Sperrung möglich

    Durch Ihren Artikel angeregt, haben wir den Status der sogenannten Mehrwertdienste bei unserem Mobilfunkanbieter (Lidl-connect) abgefragt.
    Lidl-connect antwortet:
    Die Vodafone Premium Kurzwahlen können aus systemtechnischen Gründen leider nicht gesperrt bzw. gelöscht werden.
    Zur Erläuterung. Lidl-connect nutzt das Vodafone-Netz.
    Es stellt sich die Frage, ob der Anbieter verpflichtet ist eine Sperrung auf Wunsch zu ermöglichen oder nicht.
    Danke.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.11.2020 um 12:21 Uhr
    neue Ansicht von test.de

    @Rolf.M.Rühmkorf: Besteht das Problem noch? In der Regel hilft es, die Seite neu zu laden. In hartnäckigen Fällen löschen Sie den Browserverlauf. (Bu)

  • Rolf.M.Rühmkorf am 14.11.2020 um 16:57 Uhr
    Flatrate nicht mehr nutzbar.

    Die Seite ist leider nicht mehr nutzbar.Über den Texten liegen schwarze Zeichen.Mein Test und der Warenkorb blockieren als große graue Flächen die erste Seite.Beim Vergleich verdecken orangene Flächen die Ergebnisse.Ich nutze Ihre Seite schon Jahren mit Freude ohne Probleme.