Gewusst wie Patienten­daten anfordern

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Gewusst wie - Patienten­daten anfordern

Auskunft und Über­blick. Die Krankenkasse speichert viele Daten über ihre Mitglieder. © Getty Images

Sie wollen wissen, was Ihre Krankenkasse über Sie weiß? Welche Diagnosen und Befunde wer wann aus welchem Grund gespeichert hat? So kommen Sie an Ihre Patienten­daten.

Sie benötigen:

  • Computer
  • Versicherten­nummer
  • Personal­ausweis

Zwei Wege führen zum Ziel

Sie haben zwei Möglich­keiten, an Ihre Daten zu kommen: Entweder Sie beantragen einen Zugang zu Ihrer elektronischen Patienten­akte (ePA) oder Sie verlangen Auskunft nach Artikel 15 der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO). Beide Auskünfte sind kostenlos. Der zuver­lässigere Weg führt aktuell noch über die Auskunft nach DSGVO, denn die Umstellung auf die digitale Patienten­akte läuft aktuell noch nicht über­all rund (siehe test.de/e-pa).

Schritt 1

Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Krankenkasse und beziehen Sie sich auf die DSGVO: „Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO möchte ich Sie bitten, mir Auskunft zu geben über die Daten, die Sie über mich gespeichert haben.“ Geben Sie Ihren Namen und Ihre Versicherten­nummer an.

Schritt 2

In der Regel fordert die Kasse Sie nun auf, sich zu authentifizieren, also einen Identitäts­nach­weis zu senden. Das kann zum Beispiel eine Kopie Ihres Personal­ausweises sein. Manchmal will die Krankenkasse auch wissen, warum Sie die Daten anfordern. Sie müssen aber keine Auskunft geben, warum Sie Ihre Daten einsehen wollen (etwa weil Sie eine private Zusatz­versicherung abschließen möchten). Sie haben das Recht darauf, alle über Sie gespeicherten Daten zugesandt zu bekommen – auch ohne Angabe von Gründen. Wird ein Identitäts­nach­weis verlangt, können Sie alle für Ihre Anfrage unerheblichen Daten in der Kopie schwärzen.

Schritt 3

Nun müssen Sie etwas Geduld haben. In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis Sie die Auskunft erhalten. Wünschen Sie nicht, dass Ihre Daten auf dem Postweg zu Ihnen geschickt werden, fragen Sie nach alternativen Möglich­keiten, an Ihre Daten zu kommen – Sie könnten das Auskunfts­schreiben zum Beispiel in einer Kassenfiliale abholen.

Tipp: Sie wollen die Krankenkasse wechseln? Der Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest hilft beim Check. Wir zeigen Beitrags­sätze und Extra­leistungen von 71 Krankenkassen. Wählen Sie aus rund 200 Kriterien gezielt die Extras aus, die für Sie nützlich sind, wie etwa Zuschüsse für Behand­lungen wie Zahn­reinigung, Osteo­pathie oder für Reiseimpfungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.12.2023 um 11:46 Uhr
    Mein Antrag wurde abgelehnt

    @ Gisela_2560: Seit Anfang 2021 müssen die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gesund.bund.de/patientenakte

  • Gisela_2560 am 28.12.2023 um 14:44 Uhr
    Mein Antrag wurde abgelehnt

    Meine Krankenkasse hat den Antrag mit der Begründung "Allerdings können wir pauschale Auskunftsersuchen über gesetzlich vorgesehene, erhobene und gespeicherte Daten aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht beantworten." abgelehnt.
    Ist das rechtens? Ob und evtl. wie kann man dagegen vorgehen?
    Freundliche Grüße