Hotel und Pauschalreise So reklamieren sie Reisemängel korrekt

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Hotel und Pauschalreise - So reklamieren sie Reisemängel korrekt

Verdorbener Urlaub. Hat das Hotel nur kaltes Wasser, eine kaputte Klima­anlage und vorm Haus eine Riesen­baustelle, ist wichtig: Reisemängel melden und gut dokumentieren! © Getty Images / Digital Vision

Stinkendes Hotel­zimmer, Baustelle am Strand, Blick auf Wand statt wie gebucht aufs Meer? Hat eine Pauschalreise Mängel, können Sie den Preis mindern. Wir erklären, wie.

Sie benötigen

  • Katalog- und Reise­unterlagen
  • Fotos, Zeugen
  • Internet­zugang oder Fax am Urlaubs­ort

Schritt 1

Ihre Pauschalreise muss so sein, wie der Veranstalter sie angeboten hat. Weichen die Reise­leistungen von den im Vertrag versprochenen ab, liegt ein Reise­mangel vor. Dazu gehören auch Verspätungen von Flügen, Bus- oder Zugtrans­fers, sofern sie Bestand­teile Ihrer Reise sind. Nehmen Sie am besten Reise­unterlagen und Katalog­seiten mit. So können Sie Versprechen und Realität leicht vergleichen.

Tipp: Mit unserem kleinen Reise-ABC sind Sie gut vorbereitet und kennen im Notfall Ihre Rechte.

Schritt 2

Fällt Ihnen ein Mangel auf, müssen Sie diesen sofort bei Ihrem Reiseleiter oder einem anderen Ansprech­partner des Veranstalters anzeigen und Abhilfe fordern. Sichern Sie Beweise: Machen Sie Fotos und Videos, zum Beispiel von Dreck und Ungeziefer im Hotel­zimmer, notieren Sie Aussagen und Daten von Zeugen. Bei Flug­verspätung lassen Sie sich von der Fluggesell­schaft eine Bestätigung geben. Zeigen Sie Mängel der Reiseleitung schriftlich an, setzen Sie eine Frist zur Abhilfe und verlangen Sie, dass der Reiseleiter die Anzeige unter­schreibt. Gibt es keinen Ansprech­partner vor Ort, schi­cken Sie die Anzeige direkt an den Veranstalter. Bequem sind E-Mail oder Fax. Ist eine sofortige Mängel­anzeige nicht möglich, sollten Sie sie gleich nach der Rück­kehr nach­holen.

Schritt 3

Werden die Mängel vor Ort nicht behoben, können Sie nach Ihrer Rück­kehr vom Veranstalter schriftlich Geld zurück­verlangen und gegebenenfalls Schaden­ersatz fordern. Dafür haben Sie bis zu zwei Jahre Zeit. Beschreiben Sie die Mängel in Ihrer Beschwerde detailliert und fügen Sie Nach­weise bei.

Schritt 4

Beim Beziffern Ihrer Ansprüche helfen Ihnen die „Frankfurter Tabelle“ und die „Kemptener Tabelle“, die Sie schnell im Internet finden können. Dort finden Sie wichtige reiserecht­liche Urteile und Hinweise, welche Minderung bei welchem Mangel üblich ist. Wichtig: Die Prozent­angaben, die dort stehen, beziehen sich nicht auf den Preis für die gesamte Reise, sondern nur auf den Anteil für jene Tage, an denen der Mangel vorlag.

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  • Ortwin29 am 02.04.2020 um 17:10 Uhr

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