Zahn­arzt Zahn­arzt­rechnung – auf diese Punkte sollten Sie achten

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Zahn­arzt - Zahn­arzt­rechnung – auf diese Punkte sollten Sie achten

Implantate. Nicht immer ist die teuerste Zahn­ersatz­versorgung auch die beste für die Patientinnen und Patienten. © Getty Images / George Tsartsianidis

Ganz gleich, ob privat oder gesetzlich versichert – wenn Sie nach einer Zahn­arzt­behand­lung eine Rechnung erhalten, prüfen Sie diese. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.

Sie benötigen

Schritt 1

Gleichen Sie zuerst die grund­legenden Angaben mit Ihren Unterlagen ab: Stimmt das Datum der Behand­lung? Sind die behandelten Zähne korrekt aufgeführt? Sind die genannten Behand­lungen tatsäch­lich erfolgt? Auch wenn Sie die medizi­nischen Details vielleicht nicht verstehen, werden Sie sich zum Beispiel erinnern, ob eine Röntgen­aufnahme gemacht wurde oder nicht.

Schritt 2

Vergleichen Sie den Rechnungs­betrag mit dem Heil- und Kostenplan und dem Kosten­vor­anschlag des Dental­labors. Der Rechnungs­betrag darf bis zu 15 Prozent höher sein als veranschlagt, wenn der Zahn­arzt das vorher schriftlich angekündigt hat. Gab es während der Behand­lung unvor­hergesehene Schwierig­keiten, können auch bis zu 20 Prozent Abweichung zulässig sein.

Schritt 3

Nehmen Sie sich jetzt die Steigerungs­sätze für jeden Rechnungs­posten vor. Alles zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen Satz muss in der Rechnung begründet sein. Wichtig: Größere Steigerungs­faktoren als 3,5 sind nur dann zulässig, wenn Sie das vorab schriftlich mit dem Zahn­arzt vereinbart haben.

Schritt 4

Haben Sie in der Rechnung etwas entdeckt, das aus Ihrer Sicht nicht stimmt oder das Sie nicht verstehen? Fragen Sie bei Ihrer Zahn­ärztin oder Ihrem Zahn­arzt nach. Manche Miss­verständ­nisse lassen sich leicht klären. Kommen Sie nicht zu einer Einigung, wider­sprechen Sie der Rechnung schriftlich und bitten Sie um Zahlungs­aufschub.

Schritt 5

Haben Sie noch immer Fragen oder kommen Sie bei Ihrem Zahn­arzt nicht weiter, lassen Sie die Rechnung bei einer Patientenberatungsstelle der Landes­zahn­ärztekammer prüfen. Das ist kostenlos. Die Entscheidung der Kammer ist recht­lich nicht verbindlich, der Zahn­arzt dürfte es aber schwer haben, seine Honorar­forderung gegen die Rechts­meinung seiner Berufs­aufsicht einzuklagen. Auch viele gesetzliche und private Kranken­versicherer prüfen in solchen Fällen Zahn­arzt­rechnungen.

Was Sie vor der Behand­lung beachten sollten, erklärt unser Special So zahlen Sie beim Zahnersatz nicht drauf. Güns­tige Zahn­zusatz­versicherungen finden Sie in unserem Vergleich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 09:38 Uhr
    Unterstützung bei Problemen mit der Abrechnung

    @alle: Immer wieder kommt es vor, dass Versicherte Fragen dazu haben, welche Leistungen ein Arzt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, welche Leistungen in der privaten (Zusatz-) Krankenversicherung mit abgedeckt sind. Wo bekommen Versicherte Unterstützung?
    • Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung: Bürgertelefon des
    Bundesministeriums für Gesundheit: 030 340 60 66 01
    • Individuelle Beratung bei der Unabhängige Patientenberatung:
    www.patientenberatung.de
    • Individuelle Beratung bei der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
    • Bei Ärger mit der Kasse hilft auch der Patientenbeauftragte:
    www.patientenbeauftragter.de

  • WB1450 am 21.02.2023 um 05:45 Uhr
    Als Selbstzahler

    bekomme ich bei jeder ärztlichen Behandlung eine Rechnung.
    Probleme habe ich aber nur mit den Rechnungen der Zahnärzte.
    Doppelansatz von Leistungen.
    Ansatz von Positionen die bereits mit einer anderen GOZ Ziffer zum Ansatz gebracht wurden.
    Erhöhte Hebesätze ohne Begründung.
    Ansatz von Positionen die nicht in der GO usw.
    Geht es den Zahnärzten so schlecht, haben sie eine besondere Lobby.
    Mich wundert nicht dass Allgemeinärzte es schwer haben Nachfolger zu finden.
    Anscheinend ist eine Zahnarztpraxis eine Lizenz zum Gelddrucken.